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414- #370: Was wird aus der Demokratie?17.12., 10:5717.12.2025, 10:5701:31:26
F.A.Z. Einspruch Im Einspruch Podcast vor der Weihnachtspause wird es grundsätzlich: Wir fragen Geschichtsprofessorin Hedwig Richter, ob ziviler Ungehorsam zum Rechtsstaat gehört. Geht Klimaschutz über alles? Die Demokratie steht unter Druck: In den Vereinigten Staaten regiert ein Präsident, der von demokratischen Prinzipien teils wenig hält – gleichzeitig aber beansprucht, fast immer für die Mehrheit des Volkes zu sprechen. Auch in Deutschland werden die politischen Ränder stärker – zulasten der Mitte. Was muss unsere Demokratie aushalten? Welche Formen des Aktivismus sind legitim? Und welche Rolle sollte Moral im demokratischen Diskurs spielen? All diese Fragen besprechen wir mit Hedwig Richter, Professorin für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität der Bundeswehr in München. Beim „Podcast mit Publikum“ auf der Juracon in der bayerischen Landeshauptstadt beantwortet sie auch Fragen der Zuschauer vor Ort. Hinweis: Wir machen Weihnachtspause. Die nächste Folge des F.A.Z. Einspruch Podcasts erscheint am 7. Januar 2026. Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #369: Urteile zu Wirecard, Klimaklebern und Hooligans10.12., 14:3110.12.2025, 14:3100:59:04
F.A.Z. Einspruch In Folge 369 ziehen wir eine Zwischenbilanz im Wirecard-Strafprozess und sprechen über Urteile nach einer Blockadeaktion der Letzten Generation und über Fanausschreitungen. Am 8. Dezember 2022 begann vor dem Landgericht München I der Prozess gegen Ex-Wirecard-CEO Markus Braun. Mit unserem Kollegen Marcus Braun ziehen vor vier Jahre später eine Zwischenbilanz: Wie kommt die Justiz mit der strafrechtlichen Aufarbeitung voran? Außerdem sprechen wir über zwei aktuelle Urteile aus Karlsruhe, die ebenfalls den Wirecard-Komplex betreffen. Es geht um Zahlungsansprüche der Wirecard-Aktionäre und Grundsätze der Verdachtsberichterstattung. Dann geht es um das juristische Nachspiel eines Fußballspiels zwischen dem VfB Stuttgart und Eintracht Frankfurt vor rund zwei Jahren. Inzwischen gibt es erste Urteile mit teils hohen Strafen. Und es gab eine aktuelle Durchsuchung bei Fans der Eintracht. Darüber sprechen wir mit dem Frankfurter Oberstaatsanwalt Dominik Mies. Im Sommer 2023 klebten sich zehn Aktivisten der Letzten Generation auf der Rollbahn des Hamburger Flughafens fest und legten den Flugverkehr für mehrere Stunden lahm. Inzwischen gibt es ein erstes Zivilurteil – und das hat es in sich. Die Aktivisten müssen insgesamt über 400.000 Euro Schadensersatz zahlen. Wir gucken uns die Entscheidung im Detail an Unser „Gerechtes Urteil“ kommt vom BGH und betrifft die Filmfigur „Miss Moneypenny“. Warum die Sekretärin aus der James Bond-Welt zum Fall für die deutsche Justiz wurde, hören Sie am Ende der Folge. Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER. Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest Feedback zum Podcast bitte unter: redaktioneinspruch@faz.de F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch Themen der Sendung 2:49 Interview mit Marcus Jung zu Wirecard 28:08 Interview mit Dominik Mies zu Fanausschreitungen 46:00 Studiogespräch zum Urteil gegen zehn Klimakleber 53:00 Gerechtes Urteil: „Miss Moneypenny“ vor dem BGH Mehr zum Thema So teuer wird die Flughafenblockade für die Klimakleber Verfassungsgericht stärkt Pressefreiheit im Wirecard-Skandal Durchsuchungen bei Eintracht-Fans
- #368: Warum Peter Müller gegen eine Reform der Wahlprüfung ist03.12., 14:0103.12.2025, 14:0100:50:51
F.A.Z. Einspruch In Folge 368 sprechen wir mit dem früheren Bundesverfassungsrichter Peter Müller über den Einspruch des BSW gegen die Bundestagswahl und ein neues Schiedsgericht für NS-Raubkunst. Im Februar wurde der aktuelle Bundestag gewählt. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) verpasste damals mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen die Fünfprozenthürde so knapp wie keine Partei zuvor. Neun Monate später berät der Wahlprüfungsausschuss am Donnerstag über den Einspruch des BSW. Peter Müller, ehemaliger Verfassungsrichter und Ministerpräsident des Saarlands, erklärt, warum das Wahlprüfungsverfahren aus seiner Sicht trotz der langen Wartezeit unverändert bleiben sollte. Außerdem spricht er über seine Rolle am neuen Schiedsgericht für NS-Raubkunst, das am Montag seine Arbeit aufnahm. Im Gespräch mit unserem Korrespondenten Markus Wehner werfen wir einen Blick auf den Prozessauftakt gegen die sogenannte Antifa-Ost vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden. Dann analysieren wir ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshof zur Verfassungstreue von Referendaren. Das Gerechte Urteil kommt vom Bundesgerichtshof und dreht sich um die Frage, ob eine Gartenlaube in einem Schrebergarten eine „Wohnung“ im Sinne des Wohnungseinbruchsdiebstahls darstellt. Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER. Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest Feedback zum Podcast bitte unter: redaktioneinspruch@faz.de F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch Themen der Sendung 1:54 Interview mit Peter Müller zum Wahlprüfungsverfahren 19:15 Interview mit Markus Wehner zum Prozess gegen die Antifa-Ost 34:52 Studiogespräch zur Verfassungstreue von Rechtsreferendaren 43:49 Gerechtes Urteil: Wohnungseinbruchsdiebstahl bei Gartenlauben Mehr zum Thema Warum der BSW-Einspruch wahrscheinlich abgelehnt wird Späte Gerechtigkeit? Neue Schiedsgerichte zur NS-Raubkunst Drei Stunden allein für die Verlesung der Anklage
- #367: Verstoßen Trumps Ukrainepläne gegen das Völkerrecht?26.11., 15:1426.11.2025, 15:1401:11:49
F.A.Z. Einspruch Die Vorschläge des US-Präsidenten fordern das Selbstbestimmungsrecht der Völker heraus. Vor Gründung der AfD-Jugendorganisation blicken wir auf das Versammlungsrecht. Und: Welche Instrumente hat die Polizei, um das Stadtbild zu beeinflussen? Die USA, Russland und die EU sprechen über die Ukraine – deren Selbstbestimmungsrecht könnte dabei auf der Strecke bleiben. Während die Staaten verhandeln, behalten wir das Völkerrecht im Blick. Auslöser der aktuellen Debatte ist der 28-Punkte-Plan von Donald Trump, der Forderungen Russlands berücksichtigt, völkerrechtliche Grundsätze aber kaum. Anschließend blicken wir auf die versammlungsrechtliche Lage vor Gründung der neuen AfD-Jugendorganisation am kommenden Wochenende in Gießen. Mit Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln, analysieren wir, wie weit die Gegendemonstranten gehen dürfen – und ob die Messebetreiber die Veranstaltungshalle an die AfD vermieten mussten. Markus Thiel, Professor für Öffentliches Recht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, weiß, welche Möglichkeiten das Polizeirecht kennt, um gegen problematische Ansammlungen im Stadtbild vorzugehen – und wie widerstreitende Interessen im öffentlichen Raum zum Ausgleich gebracht werden können. Anlass für unser Gespräch ist die Lage auf der Frankfurter Zeil. Im „Gerechten Urteil“ blicken wir auf eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter haben sich mit einer Durchsuchung vor der Abschiebung eines Migranten beschäftigt. Themen der Sendung: 2:37: Trumps Ukraineplan und das Völkerrecht 18:55: Interview mit Prof. Dr. Markus Ogorek zur Versammlungsfreiheit 45:58: Interview mit Prof. Dr. Dr. Markus Thiel zum Stadtbild 1:03:00: Gerechtes Urteil: Durchsuchung bei einem Migranten Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #366: Was das GEMA-Urteil für ChatGPT-Nutzer bedeutet 19.11., 17:3719.11.2025, 17:3700:58:48
F.A.Z. Einspruch Der Kölner Medienrechtsprofessor Rolf Schwartmann erklärt im Einspruch Podcast, welche Folgen das GEMA-Urteil des Landgerichts München I für das Nutzen Künstlicher Intelligenz hat. Außerdem zu Gast: Entertainer Harald Schmidt. In der vergangenen Woche hat das Landgericht München I entschieden, dass Open AI die Texte bekannter Schlager nicht ohne Lizenz zum Training Künstlicher Intelligenz verwerten durfte. Nach Auffassung der 42. Zivilkammer hat Open AI beim Betrieb von ChatGPT die Urheberrechte von Liedtextern verletzt. Die GEMA kann von Open AI Unterlassung, Auskunft zum Umfang der verwendeten Liedtexte und Schadenersatz verlangen. Über die Entscheidung sprechen wir mit Professor Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle Medienrecht der TH Köln. Anschließend blicken wir auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts: Es musste darüber befinden, ob Strafgefangene in ihrer Haftzeit Anspruch auf veganes Essen haben. Die Richter hatten dabei die Weltanschauungsfreiheit der Gefangenen mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Strafvollzugs abzuwägen. Im „Gerechten Urteil“ besprechen wir eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz. Die Mainzer Richter haben die Kündigungen des Fußballvereins Mainz 05 gegenüber seinem Spieler Anwar El Ghazi verworfen, der sich auf Instagram zum Nahostkonflikt geäußert hatte. Am Ende der Sendung sprechen wir mit Harald Schmidt. Der Entertainer ist der Frankfurter Allgemeinen Zeitung seit Jahren verbunden – und äußert sich gewohnt unverblümt zu rechtlichen und politischen Themen. Themen der Sendung: 1:57: Interview mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann zum GEMA-Urteil 24:06: Studiogespräch zu veganer Kost im Gefängnis 28:38: Gerechtes Urteil: LAG Rheinland-Pfalz zu Anwar El Ghazi 37:36: Gespräch mit Harald Schmidt Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #365: Wie der Anschlag von Magdeburg vor Gericht verhandelt wird12.11., 11:1712.11.2025, 11:1700:38:52
F.A.Z. Einspruch In Folge 365 des F.A.Z. Einspruch Podcasts analysieren wir den Auftakt des Strafprozesses gegen Taleb Al A. wegen des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Unser Kollege Jonas Wagner war am ersten Prozesstag vor Ort und schildert seine Eindrücke. Wir gehen auch der Frage nach, wie stark politische Motive das Handeln des Angeklagten beeinflussten. Anschließend blicken wir nach Leipzig: Dort tagte in der vergangenen Woche die Justizministerkonferenz. Die Minister beschäftigten sich ebenfalls mit Konsequenzen des Magdeburger Anschlags - und mit der Frage, ob das Strafgesetzbuch zum Schutz gegen voyeuristische Aufnahmen verschärft werden sollte. Dabei erklären wir auch, wie die Konferenz funktioniert und warum ihre Beschlüsse keine Rechtsverbindlichkeit haben. Im „Gerechten Urteil“ geht es um die Kollision eines Motorrad-Beifahrers mit einem fliegenden Fasan - und viel Examensrelevanz. Themen der Sendung: 2:00: Prozessauftakt zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt 15:16: Ergebnisse der Justizministerkonferenz 31:27: Gerechtes Urteil: Kollision mit einem Fasan Mehr zum Thema: Mehr Schutz für Opfer: Justizminister reagieren auf Magdeburg-Anschlag Justizministerkonferenz: Besitz von Vergewaltigungsvideos soll verboten werden Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #364: Warum Karlsruhe die Triage-Regeln verworfen hat05.11., 14:5105.11.2025, 14:5100:53:35
F.A.Z. Einspruch In Folge 364 analysieren wir den Karlsruher Beschluss zur Triage-Regelung. Mit der früheren Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Angelika Nußberger, sprechen wir über 75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention. Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht die Triage-Regeln im Bundesinfektionsschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt. Karlsruhe meint, der Bund sei hierfür nicht zuständig. In Folge 364 des Einspruch-Podcasts diskutieren wir die Hintergründe und Folgen der Entscheidung. Außerdem feiern wir diese Woche ein besonderes Jubiläum: Die Europäische Menschenrechtskonvention wird 75 Jahre alt. Aus diesem Anlass sprechen wir mit Professor Angelika Nußberger, der ehemaligen Richterin und Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, über die Bedeutung und die Geschichte dieses wegweisenden Vertragswerks. Anschließend geht es wieder nach Karlsruhe: Mit seinem Beschluss im Fall Egenberger hat das Bundesverfassungsgericht das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gestärkt. Die Entscheidung überrascht insofern, als das Bundesarbeitsgericht in dem Fall zuvor anders entschieden hatte. Droht der nächste Streit zwischen Karlsruhe und Luxemburg? Das Gerechte Urteil kommt vom Landgericht Kiel: Ein Likör, der kein Ei enthält, darf „Likör ohne Ei“ heißen. Warum das zum Streitfall wurde, hören Sie am Ende der Folge. Infos zur Stellenausschreibung von F.A.Z. Einspruch: https://stellenmarkt.faz.net/job/redakteur-m-w-d-f-a-z-einspruch.1863469055.html Themen der Sendung: 2:58: Studiogespräch zum Triage-Beschluss des BVerfG 13:27: Interview mit Prof. Nußberger zu 75 Jahre EMRK 37:42: Studiogespräch zum BVerfG-Beschluss zum kirchlichen Arbeitsrecht 47:12: Gerechtes Urteil: LG Kiel zu Likör ohne Ei Mehr zum Thema: Gastbeitrag von Angelika Nußberger zu 75 Jahre EMRK: https://www.faz.net/einspruch/75-jahre-europaeische-menschenrechtskonvention-accg-110763587.html Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #363: Wie tickt der Osten?29.10., 15:4129.10.2025, 15:4101:15:58
F.A.Z. Einspruch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) erklärt im Einspruch Podcast, warum er es gut findet, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in der Stadtbild-Debatte „stehen geblieben ist“ – und was das mit Meinungsfreiheit zu tun hat. In Folge 363 des F.A.Z. Einspruch Podcasts sind wir an der Universität Leipzig zu Gast: Mit Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer sprechen wir darüber, warum die Ostdeutschen einen anderen Blick auf Russland haben, wie die Corona-Maßnahmen nachwirken und welche Gründe es darüber hinaus für das Umfragehoch der AfD gibt. Der CDU-Politiker beantwortet auch Fragen des Publikums. Dabei geht er auf die Wechselwirkung von „Brandmauer“ und Kommunalrecht ein – auf die Förderung von Demokratieprojekten und auf das Migrationsrecht. Die Sendung wurde am 22. Oktober aufgezeichnet. Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #362: Per Losverfahren zur Bundeswehr?22.10., 14:4922.10.2025, 14:4901:05:19
F.A.Z. Einspruch Die Reform des Wehrdienstgesetzes sorgt für Spannungen in der Koalition. In Folge 362 diskutieren wir mit Staatsrechtlerin Kathrin Groh, ob ein Losverfahren bei der Rekrutierung rechtlich zulässig wäre. In Folge 362 beschäftigen wir uns mit den Plänen von Schwarz-Rot, das Wehrdienstgesetz zu reformieren. Innerhalb der Koalition herrscht Uneinigkeit darüber, was passieren soll, wenn sich nicht genug junge Männer freiwillig zum Dienst melden. Ein aktueller Vorschlag sieht vor, in diesen Fällen ein Losverfahren einzusetzen. Ob das mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, diskutieren wir mit Kathrin Groh, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München. Im Anschluss sprechen wir mit dem Polizeiforscher Markus Thiel. Er ist Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. In dem Interview geht es um die zunehmende Polizeigewalt in Deutschland. Im juristischen Literaturtipp spricht F.A.Z. Feuilleton-Herausgeber Jürgen Kaube mit Reinhard Müller auf der Frankfurter Buchmesse über dessen neues Buch „Deutsche Dogmen – Vom Asyl bis ziviler Ungehorsam“. Im Gerechten Urteil richten wir den Blick nach Leipzig, wo das Bundesverwaltungsgericht eine Grundsatzentscheidung zum Rundfunkbeitrag getroffen hat. Infos zur Stellenausschreibung von F.A.Z. Einspruch: www.stellenmarkt.faz.net/job/redakteur-m-w-d-f-a-z-einspruch.1863469055.html?jssi=43347913385088886&jsix=1&jssc=0 Infos zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft: www.ra-stiftung-hessen.org Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest Feedback zum Podcast bitte unter: redaktioneinspruch@faz.de F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch Themen der Sendung Interview mit Prof. Groh zum Losverfahren beim Wehrdienst Interview mit Prof. Thiel zur Polizeigewalt Juristischer Literaturtipp: “Deutsche Dogmen“ von Reinhard Müller Gerechtes Urteil: BVerwG zum Rundfunkbeitrag Mehr zum Thema Der Wehrdienst geht vor Richter fällen folgenreiches Urteil zum ÖRR Wird der Wehrdienst zum Glücksspiel?
- #361: Darf die Bundeswehr Drohnen abschießen?15.10., 15:2015.10.2025, 15:2001:16:16
F.A.Z. Einspruch Mit dem Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz diskutieren wir, ob und wie die Bundeswehr bei Drohnensichtungen im Inland eingesetzt werden darf. Drohnensichtungen über deutschen Städten, Kasernen und Flughäfen: Wer ist dafür zuständig, die Flugobjekte vom Himmel zu holen? Und darf die Bundeswehr dazu im Inland eingesetzt werden? Darüber und über aktuelle Reformvorschläge aus der Politik sprechen wir mit dem Staatsrechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg. Krefelds Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD) feierte kürzlich gleich zwei Erfolge: Neben seiner Wiederwahl wurde eine millionenschwere Klage der Erben des Künstlers Piet Mondrian gegen die Stadt Krefeld in den USA abgewiesen. Im Podcast diskutieren wir den langjährigen Rechtsstreit um vier Gemälde im Kaiser-Wilhelm-Museum, die Frage der Staatenimmunität und die komplexen Herausforderungen bei der Aufarbeitung von NS-verfolgungsbedingtem Kulturgut. Im „Juristischen Literaturtipp“ geht es um die Freundschaft zwischen dem früheren US-Supreme-Court-Richter Anthony Kennedy und der Schriftstellerin Joan Didion anhand von wechselseitigen Buchvorstellungen. Infos zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft: ra-stiftung-hessen.org Themen der Sendung 02:38: Interview mit Prof. Schwarz zur Bundeswehr und Drohnen 25:37: Studiogespräch über die Klage der Erben von Piet Mondrian 58:05: Juristischer Literaturtipp: Die Bücherliste von Anthony Kennedy Mehr zum Thema Warum darf die Bundeswehr keine Drohnen abschießen? Was Deutschland für die Drohnenabwehr braucht Der unsichtbare Schutzwall Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #360: Warum Krahs Ex-Mitarbeiter wegen Spionage verurteilt wurde08.10., 17:2008.10.2025, 17:2001:27:36
F.A.Z. Einspruch Markus Wehner berichtet im F.A.Z. Einspruch Podcast über den Strafprozess gegen Jian G., den früheren Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah. Außerdem blicken wir auf die Entscheidung des Kölner Landesarbeitsgerichts zu Ulrike Guérot. Das Oberlandesgericht Dresden hat in der vergangenen Woche Jian G., den ehemaligen Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten Maximilian Krah, wegen Spionage in einem besonders schweren Fall zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Richter sind davon überzeugt, dass er jahrelang für das kommunistische Regime in China wichtige Dokumente aus dem Europaparlament organisiert hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich. Über das Urteil sprechen wir in Folge 360 des F.A.Z. Einspruch Podcasts mit Markus Wehner, F.A.Z.- Korrespondent für Sachsen und Thüringen. Er war an mehreren Prozesstagen im Gerichtssaal dabei. Wir fragen ihn auch, wie er die Zeugenaussage von Maximilian Krah erlebt hat und welche Folgen die Entscheidung für die AfD haben könnte. Anschließend blicken wir nach Köln: Dort hat das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen in zweiter Instanz die Kündigung der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot bestätigt. Guérot war Professorin an der Universität Bonn und gilt als Gallionsfigur der sogenannten „Querdenkerszene“. Patrick Bahners war sowohl bei der mündlichen Verhandlung als auch bei der Urteilsverkündung dabei – und erklärt, wieso die Entscheidung der Kölner Richter aus unserer Sicht ein „Gerechtes Urteil“ ist. Im „Juristischen Literaturtipp“ beschäftigen wir uns mit der Doktorarbeit von Sigrid Emmenegger. Die rheinland-pfälzische Juristin hat zur „Gesetzgebungskunst“ geforscht und wurde am Dienstag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Bundesverfassungsrichterin ernannt. Anmeldung zum Podcast mit Publikum am 22. Oktober in Leipzig: iqb.de/einspruch Themen der Sendung 04:21: Gespräch mit Markus Wehner zu Jian G. 26:54: Gerechtes Urteil: LAG Köln zu Ulrike Guérot 01:03:48: Juristischer Literaturtipp: „Gesetzgebungskunst“ von Sigrid Emmenegger Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #359: Was Doris König in Karlsruhe überrascht hat01.10., 15:5801.10.2025, 15:5801:05:25
F.A.Z. Einspruch Wir sprechen mit der scheidenden Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts über schwierige Entscheidungen, Richterwahlen und Parteiverbote. Mit dem Staatsrechtler Jörn Axel Kämmerer analysieren wir das Aus der Altersgrenze für Anwaltsnotare. In der vergangenen Woche hat der Bundestag drei neue Verfassungsrichter gewählt – wenig später wählte der Bundesrat Ann-Katrin Kaufhold zur neuen Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Sobald der Bundespräsident sie ernannt hat, wird die Münchener Professorin diese Aufgabe von Doris König übernehmen. Die bisherige Karlsruher Vizepräsidentin ist deshalb in Folge 359 des F.A.Z. Einspruch Podcasts zu Gast – und blickt mit uns auf ihre wichtigsten Urteile, ihre Sondervoten und eine persönliche Überraschung in Karlsruhe zurück. Sie äußert sich auch zum Wahlverfahren für Verfassungsrichter und erläutert die Arbeitsbelastung des Bundesverfassungsgerichts bei Parteiverbotsverfahren. Anschließend blicken wir auf ein Jubiläum: Der Bundesgerichtshof wird heute 75 Jahre alt. Auf F.A.Z. Einspruch gibt es eine Chronik zur Geschichte des höchsten deutschen Gerichts für Zivil- und Strafsachen – wir verraten unseren Hörern, was wir darin besonders spannend finden. Mit Jörn Axel Kämmerer, Professor für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School in Hamburg, besprechen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Altersgrenze für Anwaltsnotare. Die Karlsruher Richter rügten die bisherige Regelung, wonach Anwaltsnotare mit 70 Jahren ihr Notariat aufgeben müssen. Lassen sich die Wertungen des Urteils auf andere Berufe übertragen? Im „Gerechten Urteil“ beschäftigt uns eine Fernsehsendung, die es nicht mehr gibt – und die dennoch das Bundessozialgericht beschäftigt. Anmeldung zum Podcast mit Publikum am 22. Oktober: iqb.de/einspruch Themen der Sendung: 02:35: Interview mit BVerfG-Vize Prof. Dr. Doris König zum Abschied in Karlsruhe 28.33: 75 Jahre Bundesgerichtshof 37:17: Interview mit Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer zur Berufsfreiheit 56:14: Gerechtes Urteil: Unfall bei „Wetten dass…?“ Mehr zum Thema Diese Richter schickt der Bundestag nach Karlsruhe:](https://www.faz.net/einspruch/bundesverfassungsgericht-wer-sind-sigrid-emmenegger-ann-katrin-kaufhold-und-guenter-spinner-110701259.html)) Chronik zu 75 Jahre Bundesgerichtshof:](https://www.faz.net/einspruch/75-jahre-bgh-wie-recht-die-zeit-praegt-accg-110686605.html)) Das Bundesverfassungsgericht zu Anwaltsnotaren:](https://www.faz.net/einspruch/anwaltsnotare-duerfen-nach-dem-70-geburtstag-arbeiten-accg-110699721.html)) Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #358: „Keine Pflicht zur Anerkennung von Staaten“24.09., 17:0024.09.2025, 17:0001:02:55
F.A.Z. Einspruch Der Völkerrechtler Andreas Paulus spricht im Interview über die Anerkennung Palästinas. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) kritisiert den VGH in Kassel im Zusammenhang mit einem Eilantrag zur Beobachtung der AfD. Der Göttinger Völkerrechtler und ehemalige Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus sagt im „Einspruch“-Podcast auf die Frage, ob Palästina ein Staat sei: „Das kommt darauf an, wen man fragt.“ Er hob hervor, dass es keine Pflicht zur Anerkennung von Staaten gebe. Auf der anderen Seite solle man die immer stärker werdende Anerkennung nicht unterschätzen. Es sei für Israel bisher gar nicht so einfach, auf diese Anerkennungswelle zu reagieren, außer mit ein paar Schikanen gegenüber Konsulaten und ähnlichem. Außerdem hat der hessische Innenminister Roman Poseck Kritik am hessischen Verwaltungsgerichtshof geübt. Das Gericht hat auch nach zwei Jahren Prüfung noch immer nicht über einen Eilantrag entschieden, in dem es um die Beobachtung der AfD geht. Der Minister fordert „mehr Tempo“. Im Gespräch mit F.A.Z.-Wirtschaftsredakteur Marcus Jung werfen wir einen kritischen Blick auf „10 Jahre Diesel-Skandal“. Noch immer gebe es keine rechtskräftige strafrechtliche Entscheidung. Er widersprach der Einschätzung, die Kleinen hänge man, die Großen lasse man laufen. Das gerechte Urteil befasst sich mit Gewalt im Fußball. Vor dem Amtsgericht Frankfurt stehen derzeit Fans der Eintracht Frankfurt, die sich im November 2023 an den schweren Ausschreitungen im Frankfurter Waldstadion beteiligt haben. Themen der Sendung: 2:27: Interview mit Andreas Paulus zur Anerkennung Palästinas 16:53:Gespräch mit Roman Poseck über seine Kritik am Verwaltungsgerichthof im Zusammenhang mit der AfD 36:25: Interview mit Marcus Jung über 10 Jahre Dieselskandal 53:33: Gerechtes Urteil: Eintracht-Fans müssen sich wegen Landfriedensbruch und Körperverletzung verantworten Mehr zum Thema: Eine Richterin ohne Risiko? Wie viel Staat ist zu viel? Warum die SPD „Catcalling“ bestrafen will Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #357: Warum die SPD „Catcalling“ bestrafen will17.09., 16:0317.09.2025, 16:0300:48:36
F.A.Z. Einspruch Mit Sonja Eichwede (SPD) sprechen wir über den Vorschlag ihrer Partei, einen neuen Straftatbestand für sogenanntes „Catcalling“ einzuführen. Und es geht um die neue SPD-Richterkandidatin für Karlsruhe, Sigrid Emmenegger. Die SPD sieht beim sogenannten „Catcalling“ eine Strafbarkeitslücke und fordert einen neuen Straftatbestand. Gemeint sind sexuell aufgeladene Bemerkungen im öffentlichen Raum. Doch wo verläuft die Grenze zwischen einem misslungenen Kompliment und strafwürdigem Verhalten? Der Vorstoß der Sozialdemokraten sorgt für kontroverse Debatten. Wir sprechen darüber mit der Juristin und stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Sonja Eichwede. Außerdem: Die SPD hat ihre Ersatzkandidatin für Frauke Brosius-Gersdorf nominiert. Wir werfen einen Blick auf die Personalie – und auf den Zeitplan der anstehenden Richterwahl. F.A.Z.-Kollege Jonas Wagner berichtet von einem aufschlussreichen Verhandlungstag im Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen die mutmaßliche Führungsriege der Gruppe Reuß. Das gerechte Urteil kommt aus dem Sauerland. Das Landgericht Arnsberg hat eine Hausdurchsuchung für rechtswidrig erklärt. Der Fall ist nicht nur juristisch heikel, sondern politisch brisant. Themen der Sendung Interview mit Sonja Eichwede (SPD) zum “Catcalling“: 02:40 Wer ist die neue SPD-Richterkandidatin Sigrid Emmenegger: 16:53 Jonas Wagner über den Reuß-Prozess vor dem OLG Frankfurt: 24:34 Gerechtes Urteil: Rechtswidrige Hausdurchsuchung wegen Anti-Merz-Graffiti: 39:26 Mehr zum Thema Sind Frauen Katzen? Hausdurchsuchung bei Juso-Politikerin war rechtswidrig Sigrid wer? Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #356: Afghanistan-Aufnahmeprogramm: Viel versprochen, wenig eingelöst?10.09., 15:2810.09.2025, 15:2801:25:03
F.A.Z. Einspruch Warum einige Afghanen trotz Aufnahmezusage auf ein Visum warten. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) spricht über das Leben seiner Mutter Jutta Limbach, der früheren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. In Folge 356 sprechen wir über das Afghanistan-Aufnahmeprogramm der Bundesregierung. Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 wurden zahlreichen gefährdeten Afghanen Aufnahmezusagen erteilt. Doch viele von ihnen warten bis heute auf ein deutsches Visum. Woran liegt das – und wie verlässlich ist das deutsche Aufnahmeversprechen? Im juristischen Literaturtipp stellen wir eine Biografie über die erste und bislang einzige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, vor. Autorin ist die Historikerin Gunilla Budde. Patrick Bahners spricht darüber mit dem nordrhein-westfälischen Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), dem Sohn von Jutta Limbach. Anschließend ordnet unsere F.A.Z.-Kollegin Kim Maurus das Strafverfahren gegen Christina Block ein. Der Vorwurf: Sie soll die Entführung ihrer eigenen Kinder in Auftrag gegeben haben. Kim Maurus verfolgt den Prozess vor dem Hamburger Landgericht und berichtet über den aktuellen Stand. Das Gerechte Urteil kommt dieses Mal vom Bundesverfassungsgericht. Der Berliner Galerist Johann König ist dort mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Veröffentlichung von Christoph Peters’ Roman Innerstädtischer Tod gescheitert. Themen der Sendung: Das Afghanistan-Aufnahmeprogramm der Bundesregierung: 2:55 Juristischer Literaturtipp mit Benjamin Limbach 14:33 Der Block-Prozess vor dem LG Hamburg 43:16 Gerechtes Urteil: BVerfG zum Roman „Innerstädtischer Tod“ 1:01:33 Mehr zum Thema: Politische Bücher: Karlsruhes erste Präsidentin Pakistan stellt der Bundesregierung eine Bedingung Christina Block engagiert Ex-Regierungssprecher Anda Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest Feedback zum Podcast bitte unter: redaktioneinspruch@faz.de F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #355: Hubig zu Verfassungsrichterwahl, AfD-Verbot und Richternote03.09., 16:0003.09.2025, 16:0000:53:39
F.A.Z. Einspruch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) war im F.A.Z.-Tower zu Gast. Sie sagt, welche Hürden sie für ein AfD-Verbot sieht und warum auch Sechs-Punkte-Juristen als Richter geeignet seien. In acht Jahren sind über 350 Folgen des F.A.Z. Einspruch Podcasts erschienen. Seit einem Jahr gibt es zudem das F.A.Z. PRO Einspruch Briefing, das mittlerweile Woche für Woche mehr als 60.000 Leser erreicht. Beides gute Gründe, um Gastautoren und Podcast-Gäste der vergangenen Folgen in den F.A.Z.-Tower einzuladen – und mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ein Gespräch über die rechtspolitischen Fragen unserer Zeit zu führen. Die SPD-Politikerin äußert sich zum Umgang mit der AfD in Parlamenten und Gerichten, zu Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen und zur Debatte über Frauke Brosius-Gersdorf. Sie nimmt auch zu der Frage Stellung, wie der Bund den Ländern mehr Richterstellen ermöglichen will – während diese bereits damit zu kämpfen haben, Nachfolger für pensionierte Richter aus den Babyboomer-Jahrgängen zu finden. Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest Feedback zum Podcast bitte unter: redaktioneinspruch@faz.de F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch Mehr zum Thema AfD-Mitglieder als Beamte?](https://www.faz.net/einspruch/afd-mitglieder-als-beamte-ist-die-verfassungstreue-gegeben-oder-nicht-110475759.html)) Zum Umgang mit Verfassungsfeinden:](https://www.faz.net/einspruch/exklusiv/wie-sollte-mit-verfassungsfeinden-umgegangen-werden-110434061.html)) Patrick Bahners zur OB-Wahl in Ludwigshafen ohne AfD-Kandidat:](https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ob-wahl-ohne-afd-der-testfall-von-ludwigshafen-110655722.html))
- #354: Sind Smartphone-Verbote an Schulen zulässig?27.08., 15:3927.08.2025, 15:3901:04:47
F.A.Z. Einspruch Wir blicken zurück auf die wichtigsten juristischen Ereignisse der Sommerpause. Mit dem Staatsrechtler Gerhard Robbers diskutieren wir ein mögliches Smartphone- und Social-Media-Verbot. Und es geht um Gendersprache im Handelsregister. Auch in den Sommermonaten ist – trotz Ferienzeit und heißer Temperaturen – einiges in der Welt des Rechts passiert. In der ersten Podcast-Folge nach der Sommerpause fassen wir die wichtigsten Entwicklungen zusammen. Denn die Gerichte in Luxemburg, Den Haag und Karlsruhe waren alles andere als untätig. Es geht um Fragen zum Klimaschutz, zu Asylverfahren und zum Einsatz von Staatstrojanern. Im Anschluss sprechen wir mit dem früheren Trierer Staatsrechtsprofessor und ehemaligen rheinland-pfälzischen Justizminister Gerhard Robbers (SPD) über mögliche Smartphone- und Social-Media-Verbote für Minderjährige. Zuletzt hatte Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) dazu Vorschläge in einem F.A.Z.-Gastbeitrag gemacht. Wären solche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar? Das Gerechte Urteil ist ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Ein Unternehmen hatte seine Satzung geändert, um genderneutral zu formulieren. Dabei verwendete es statt der Bezeichnung „Geschäftsführer“ die Bezeichnung „Geschäftsführung“. Darf es das? Hinweise: An der Umfrage zum Einspruch-Briefing können Sie unter faz.net/umfrage-einspruch teilnehmen. Die Erklärung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu den Behauptungen Frauke Brosius-Gersdorfs finden Sie unter frankfurterallgemeine.de/presse. Themen der Sendung: 3:05: Juristischer Rückblick auf die Sommerpause 37:08: Sind Smartphone- und Social-Media-Verbote zulässig? 54:57: Gerechtes Urteil: OLG Düsseldorf zum Gendern im Handelsregister Mehr zum Thema: Kommentar von Jürgen Kaube zu Frauke Brosius-Gersdorf: Zum IGH-Klimagutachten: Mario Voigt zu Smartphone-Verboten: Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #353: Schwarz-rote Bilanz vor der Sommerpause23.07., 16:2323.07.2025, 16:2301:03:06
F.A.Z. Einspruch Union und SPD haben hohe Erwartungen an ihre Regierungsarbeit geweckt – und wurden bei Schuldenbremse, Kanzler- und Richterwahl mit der Realität des Rechts konfrontiert. Wie sieht unsere Zwischenbilanz vor der Sommerpause aus? Folge 353 vor unserer Podcast-Sommerpause nutzen wir dazu, ausgeruht auf die ersten 78 Tage der neuen Bundesregierung zu blicken: Welche Gesetze hat die neue Regierung auf den Weg gebracht? Wo ruckelte es? Und welche möglichen Konfliktpunkte zwischen den Regierungsparteien sind bereits jetzt für die Zukunft absehbar? Mittlerweile ist zumindest klar, dass die Wahl von drei Verfassungsrichtern im Bundestag nicht in der Sommerpause stattfinden wird: Union und SPD – aber auch die Linken – haben den Wunsch der Grünen nach einer Sondersitzung des Bundestags abgelehnt. Wir analysieren, welche Fristen es gibt, diskutieren Szenarien zur Richterwahl und erklären, warum der Menschenwürde-Diskurs in der Richterwahldebatte eine besondere Rolle spielt. Im „Gerechten Urteil“ beschäftigt uns ein Jurastudent, der einen Betriebsrat gründen wollte – und deshalb gekündigt wurde. Hinweis: Die nächste Folge des Einspruch-Podcasts erscheint wegen der Sommerpause am 27. August. Themen der Sendung: 2:29: Schwarz-rote Zwischenbilanz 34:57: Update zur Verfassungsrichterwahl 55:47: Gerechtes Urteil: LAG München zur Kündigung wegen Betriebsratsgründung Mehr zum Thema: Sommerpressekonferenz: Merz mit einer Prise Merkel Prof. Dr. Christian Hillgruber zur Menschenwürde Mehrere Landesminister gegen SPD-Richterkandidatin
- #352: Was der Kanzleramtsminister zur Richterwahl sagt16.07., 17:3116.07.2025, 17:3100:58:42
F.A.Z. Einspruch Der Bundestag hat am Freitag die Wahl von drei Verfassungsrichtern von der Tagesordnung des Plenums genommen. In der Unionsfraktion hatten zuvor zahlreiche Abgeordnete erklärt, die SPD-Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf nicht wählen zu wollen. Wie geht es jetzt weiter? Thorsten Frei, CDU-Bundesminister im Kanzleramt, wirbt für einen kühlen Kopf – und reagiert auf Äußerungen von Brosius-Gersdorf in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“. Mit dem Bonner Staatsrechtsprofessor Heiko Sauer sprechen wir über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Drohneneinsatz unter Nutzung des US-Stützpunkts Ramstein in Rheinland-Pfalz. Die Karlsruher Richter haben am Dienstag die Verfassungsbeschwerde von zwei Jeminiten zurückgewiesen, deren Verwandte bei einem Einsatz der US-Armee ums Leben gekommen waren. Wir erklären, wie das Gericht sein Urteil begründet. Anschließend analysieren wir den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Hochschulgesetz. Die Karlsruher Richter haben am Donnerstag einen Beschluss veröffentlicht, wonach die dort enthaltene Verpflichtung der Hochschulen, allen befristet auf einer Qualifikationsstelle beschäftigten promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern mit Abschluss des Arbeitsvertrages eine unbefristete Beschäftigung bei Erreichen des Qualifikationsziels zuzusagen, die Wissenschaftsfreiheit der Berliner Humboldt-Universität verletzt. Was bedeutet die Entscheidung für Post-Docs? Im „Gerechten Urteil“ beschäftigt uns der Kauf von Bahnfahrkarten – digital, aber auch analog im Reisezentrum. Themen der Sendung: 3:10: Interview mit Thorsten Frei zur Richterwahl 17:47: Interview mit Prof. Dr. Heiko Sauer zum Drohneneinsatz Ramstein 45:34: Der Post-doc-Beschluss des BVerfG 51:38: Gerechtes Urteil: Bahnkartenkauf ohne Handynummer und Mailadresse Mehr zum Thema: Digitalisierung und Ältere: Angst vor dem „Digitalzwang“ Verfassungsgericht: Wie es jetzt weitergeht Brosius-Gersdorf hält sich Verzicht auf Kandidatur offen Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #351: Die Folgen des „Diddy“-Urteils für MeToo09.07., 15:4809.07.2025, 15:4801:25:33
F.A.Z. Einspruch In Folge 351 analysieren wir, ob das Urteil gegen Sean „Diddy“ Combs ein Schlag gegen die MeToo-Bewegung ist und wir blicken auf die für Freitag terminierte Wahl von Verfassungsrichtern. Eine New Yorker Jury hat den Rapper und Produzenten Sean Combs in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen. Der Musiker, vielen auch bekannt unter seinem Künstlernamen „Puff Daddy“, „P. Diddy“ oder einfach nur „Diddy“, feiert die Entscheidung als einen Sieg. Mit unserem F.A.Z.-Kollegen Sebastian Eder sprechen wir darüber, was das Urteil für die MeToo Bewegung bedeutet. Die personelle Nachbesetzung von drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht hat eine lebendige und kontroverse Debatte ausgelöst. In den letzten Tagen gab es in der Angelegenheit einige interessante Wendungen, wir bringen Sie deshalb in dieser Folge auf den neuesten Stand. Im juristischen Literaturtipp spricht Patrick Bahners mit dem Rechtsprofessor Christoph Möllers über sein Buch „Demokratie und Gewaltengliederung“. Das gerechte Urteil kommt aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Richters abgewiesen und damit die sogenannte “Weimarer Maskenaffäre“ endgültig beendet. Themen der Sendung: 3:10: Interview mit Sebastian Eder zum Urteil gegen Sean “Diddy“ Combs 20:48: Studiogespräch zur Verfassungsrichterwahl 39:40: Literaturtipp: Demokratie und Gewaltengliederung mit Christoph Möllers 1:08:12: Gerechtes Urteil: BVerfG zur Weimarer Maskenaffäre Mehr zum Thema: Ein Schlag gegen die MeToo-Bewegung Verfassungsrichterwahl: Dafür steht Frauke Brosius-Gersdorf Kaufhold soll statt Brosius-Gersdorf Vizepräsidentin werden Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.