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414- #410: Wäre eine Zuckersteuer verfassungswidrig?07.10., 16:0207.10.2026, 16:0200:55:39
F.A.Z. Einspruch Klingbeil will sie, der Kanzler tritt auf die Bremse. Und was sagt das Grundgesetz? Mit Rechtsprofessor Henning Tappe sprechen wir über die geplante Steuer auf Cola, Energydrinks & Co. Der Gesetzentwurf zur Zuckersteuer von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) stößt im Kanzleramt auf Widerstand. Weil er von den Empfehlungen einer Finanzkommission abweicht, hat das Kanzleramt die Vorlage vorerst gestoppt. Vom Tisch ist die Steuer damit jedoch nicht. Im Gegenteil: Viele Beobachter rechnen damit, dass sie trotz der Vollbremsung aus dem Kanzleramt letztlich kommen wird. Doch wäre eine solche Steuer überhaupt mit der Verfassung vereinbar? Sie soll schließlich nicht für alle zuckerhaltigen Lebensmittel gelten, sondern nur für bestimmte Produkte. Darüber sprechen wir mit Professor Henning Tappe von der Universität zu Köln. Anschließend geht es um die Vergesellschaftungspläne der Linken in Berlin. Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat in der vergangenen Woche in unserem Podcast erläutert, warum er die Pläne wirtschaftspolitisch für falsch hält. In dieser Woche nehmen wir die verfassungs- und gesetzesrechtlichen Grundlagen noch einmal genauer unter die Lupe. Denn das Thema spielt bei den Gesprächen über eine mögliche Regierungsbildung in Berlin weiter eine wichtige Rolle. Von Berlin geht es dann nach Karlsruhe, zum Bundesgerichtshof. Die Richter haben eine Preiserhöhungsklausel von Amazon Prime für unwirksam erklärt. Wir erklären, wer sich nun über niedrigere Beiträge freuen darf. Für das „Gerechte Urteil“ kehren wir schließlich nach Berlin zurück: Das Verwaltungsgericht hat die Haltung eines Hängebauchschweins im vierten Stock einer Altbauwohnung für unzulässig erklärt. Themen der Sendung 05:46: Interview mit Prof. Henning Tappe zur Zuckersteuer 23:54: Studiogespräch: Linke Vergesellschaftungspläne in Berlin 39:23: Studiogespräch: Preiserhöhungsklausel bei Amazon Prime unwirksam 48:07: Gerechtes Urteil: VG Berlin zu Hängebauchschwein in Altbauwohnung Hosts: Finn Hohenschwert, Reinhard Müller Mitarbeit: David Brucklacher, Kevin Gremmel Mehr zum Thema Wie linke Enteignungen gestoppt werden könnten Der Kampf um die Berliner Wohnungen Bundesgerichtshof kippt Amazons Preiserhöhungen Kontakt und weitere Angebote Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Folge? Schreiben Sie uns gerne per E-Mail: redaktioneinspruch@faz.de Laden Sie die F.A.Z.-App herunter und bleiben Sie auch unterwegs informiert. Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat. Hier geht’s zum Angebot. Werbepartner Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie hier.
- #409: Wie linke Enteignungen gestoppt werden könnten30.09., 15:1930.09.2026, 15:1900:47:05
F.A.Z. Einspruch Ex-Justizminister Marco Buschmann über die Vergesellschaftungspläne in Berlin. Und: Was ist dran an den Vorwürfen der Linken gegen Alexander Dobrindt und Katharina Reiche? Wie weit darf der Staat in den Wohnungsmarkt eingreifen? Und wer kann Pläne zur Vergesellschaftung großer Wohnungsgesellschaften stoppen? Darüber sprechen wir in Folge 409 des F.A.Z.-Einspruch-Podcasts mit Marco Buschmann (FDP). Der frühere Bundesjustizminister meint, dass der Bund den linken Enteignungsplänen einen Riegel vorschieben darf. Rechtlich ist das aber nicht unumstritten. Außerdem zieht er im Gespräch Bilanz der schwarz-roten Bundesregierung. Sein Urteil: Sie sei „linker“ als die Ampel-Regierung. Auch im anschließenden Studiogespräch geht es um die Linke. Die hat rechtliche Schritte gegen Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Wirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) eingeleitet. Im Fall Dobrindt geht es um zwei Äußerungen in der Talkshow von Maybrit Illner, die strafrechtliche Folgen haben könnten. Bei Reiche steht ein Instagram-Beitrag im Mittelpunkt, der gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen könnte. Wir analysieren, was rechtlich an den Vorwürfen dran ist. Das „Gerechte Urteil“ kommt aus Sachsen. Das dortige Oberverwaltungsgericht hat über die Nichtzulassung einer Lehramtsanwärterin zum Referendariat entschieden. Der Fall ist examensrelevant und politisch aufgeladen: Die Bewerberin ist die Tochter des Publizisten und Aktivisten der neurechten Bewegung Götz Kubitschek. Themen der Sendung 02:17: Interview mit Marco Buschmann (FDP) über Vergesellschaftungen 27:00: Studiogespräch über linke Vorwürfe gegen Dobrindt und Reiche 38:29: Gerechtes Urteil: OVG Sachsen über Kubitscheks Tochter Hosts: Finn Hohenschwert, Reinhard Müller Mitarbeit: David Brucklacher, Kevin Gremmel Mehr zum Thema Das Ende der Vergesellschaftungsträume Erfolgreich enteignen und hetzen? Verstaatlichen, verschulden, versteuern: Was die Berliner Linke plant Kontakt und weitere Angebote Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Folge? Schreiben Sie uns gerne per E-Mail: redaktioneinspruch@faz.de Laden Sie die F.A.Z.-App herunter und bleiben Sie auch unterwegs informiert. Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat. Hier geht’s zum Angebot. Werbepartner Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie hier.
- #408: Mautdebakel und Maskendeals vor Gericht23.09., 15:0923.09.2026, 15:0900:58:22
F.A.Z. Einspruch Zwei politische Skandale werden derzeit vor Gericht aufgearbeitet. Außerdem spricht der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio über eine mögliche Kandidatur für das Amt des Bundespräsidenten. In Folge 408 analysieren wir mit dem Bonner Staatsrechtler und ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgerichts Udo Di Fabio die Ergebnisse der jüngsten Landtagswahlen. Welche politischen, vor allem aber verfassungsrechtlichen Folgen haben die Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern? Di Fabio wird in CDU-Kreisen außerdem als möglicher Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten gehandelt. Wir haben ihn gefragt, ob er sich dieses Amt vorstellen könnte. Anschließend sprechen wir über zwei politische Affären, die derzeit vor Gericht aufgearbeitet werden: Andreas Scheuer (CSU) muss sich vor dem Landgericht Berlin im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut verantworten. Ihm wird vorgeworfen, vor dem Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt zu haben. Derweil verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Maskengeschäfte von Jens Spahn (CDU): Durfte der Bund von den bereits geschlossenen Verträgen zurücktreten? Mit dem Leiter der Inspektion für schwere und Organisierte Kriminalität im Polizeipräsidium Frankfurt, Christian Pfister, sprechen wir über die jüngste Serie von Brandanschlägen in Frankfurt und das Phänomen „Violence as a Service“. Das Gerechte Urteil kommt vom Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter haben sich mit der Frage beschäftigt, ob die Polizei alle Zimmer einer WG durchsuchen darf, wenn nur gegen einen Mitbewohner ermittelt wird. Themen der Sendung 03:23: Udo Di Fabio zu den Landtagswahlen und der Bundespräsidentenwahl 24:51: Studiogespräch zu den Prozessen zur Maut- und Maskenaffäre 36:55: Christian Pfister zur Frankfurter Brandanschlagsserie 50:26: Gerechtes Urteil: BVerfG zu Durchsuchungen in WG's Hosts: Finn Hohenschwert, Katharina Iskandar Mitarbeit: David Brucklacher, Kevin Gremmel Mehr zum Thema „Ich habe nicht die Unwahrheit gesagt“ Muss der Bund doch keine Milliarden nachzahlen? Anschläge in Frankfurt mit Bezügen zur Organisierten Kriminalität Kontakt und weitere Angebote Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Folge? Schreiben Sie uns gerne per E-Mail: redaktioneinspruch@faz.de Laden Sie die F.A.Z.-App herunter und bleiben Sie auch unterwegs informiert. Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat. Hier geht’s zum Angebot. Werbepartner Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie hier.
- #407: Stephan Harbarth über Sachsen-Anhalt, Parteiverbote und die Richterwahl16.09., 14:0616.09.2026, 14:0601:11:33
F.A.Z. Einspruch Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts ist zu Gast bei der F.A.Z. Im Podcast vor Publikum spricht er über aktuelle Fragen aus Recht, Justiz und Politik – von Parteiverbotsverfahren bis zur Wahl von Verfassungsrichtern. Das Bundesverfassungsgericht feiert in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen. Im September 1951 wurde das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe feierlich eröffnet. Aus dem Grund war der Präsident des Gerichts, Stephan Harbarth, zu Gast im F.A.Z. Tower in Frankfurt - für eine eine Live-Aufzeichnung des F.A.Z.-Einspruch-Podcasts. Gemeinsam mit Reinhard Müller und Finn Hohenschwert blickt Harbarth auf die Geschichte des Gerichts zurück und spricht über die Herausforderungen, vor denen das Bundesverfassungsgericht in Zukunft steht. Es geht aber auch um Fragen, die die Gegenwart betreffen: die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, mögliche Parteiverbotsverfahren und die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Themen der Sendung 00:46: Begrüßung von F.A.Z.-Herausgeber Berthold Kohler 08:04: Prof. Stephan Harbarth im Gespräch Hosts: Finn Hohenschwert, Reinhard Müller Mitarbeit: David Brucklacher, Kevin Gremmel Mehr zum Thema „Es gibt in der Demokratie kein Recht auf Wiederwahl“ 75 Jahre Karlsruhe, 100 Newsletter und 400 Podcast Folgen Wie ungeschickt kann man sein? Kontakt und weitere Angebote Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Folge? Schreiben Sie uns gerne per E-Mail: redaktioneinspruch@faz.de Laden Sie die F.A.Z.-App herunter und bleiben Sie auch unterwegs informiert. Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat. Hier geht’s zum Angebot. Werbepartner Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie hier.
- #406: Frauke Brosius-Gersdorf über ihre gescheiterte Richterwahl09.09., 17:5409.09.2026, 17:5401:19:50
F.A.Z. Einspruch Wir sprechen mit der Potsdamer Rechtsprofessorin über die Ereignisse im Sommer 2025. Außerdem: Was folgt aus der Wahl in Sachsen-Anhalt? Im Sommer 2025 stand der Deutsche Bundestag vor der Aufgabe, drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht zu wählen. Was dann folgte, ist allgemein bekannt: Nachdem der zuständige Richterwahlausschuss zunächst grünes Licht gegeben hatte, wurde die Wahl durch das Plenum kurzfristig abgesagt. Im August erklärte Frauke Brosius-Gersdorf, für das Amt nicht länger zur Verfügung zu stehen, um die innerhalb der Regierungskoalition entstandene Blockade zu lösen. In Folge 406 des F.A.Z. Einspruch-Podcasts diskutieren wir mit der Potsdamer Staatsrechtslehrerin darüber, wie sie die Ereignisse erlebt hat. Sie hat soeben unter dem Titel „Wahl und Wahrheit“ ein Buch veröffentlicht, in dem sie Vorschläge macht, wie einer weitergehenden Politisierung der Richterwahl vorgebeugt werden kann. Auch ihre Kritik an der Berichterstattung der F.A.Z. kommt im Gespräch mit ihr zur Sprache. Am Sonntag hat Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag gewählt. Wir sprechen über die Unterschiede zwischen „Bundestreue“ und „Bundeszwang“ und schauen, wie eine mögliche Patt-Situation bei der Wahl des Ministerpräsidenten aufzulösen wäre. Themen der Sendung 12:55: Interview mit Frauke Brosius-Gersdorf 1:01:16: Studiogespräch: Was passiert jetzt in Sachsen-Anhalt? Mehr zum Thema War es ein schwerer Fehler? Die AfD und die „Pflicht zur Bundestreue“ Wie es in Sachsen-Anhalt jetzt weitergeht Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #405: Was, wenn die AfD Sachsen-Anhalt regiert?02.09., 15:2102.09.2026, 15:2100:45:21
F.A.Z. Einspruch Mit dem Staatsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz analysieren wir, welchen Einfluss die AfD in Sachsen-Anhalt nach der Wahl nehmen könnte – und wo dabei die rechtlichen Grenzen liegen. Am Sonntag wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. In den Umfragen liegt die AfD deutlich vor der CDU. Sollte sie die absolute Mehrheit der Sitze erringen, könnte sie den politischen Kurs des Landes weitgehend allein bestimmen. Einen Vorgeschmack darauf, was das bedeuten könnte, gibt das Wahlprogramm der Partei. Welche ihrer Forderungen ließen sich tatsächlich umsetzen? Was könnte die AfD mit einer absoluten Mehrheit im Landtag verändern – und wo setzt das Grundgesetz ihrer Politik Grenzen? Darüber sprechen wir mit dem Bonner Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz. Von Sachsen-Anhalt geht es anschließend nach Niedersachsen. Vor dem Landgericht Braunschweig wird derzeit der Absturz einer Germanwings-Maschine im März 2015 aufgearbeitet. Die Katastrophe liegt inzwischen mehr als zehn Jahre zurück. Trotzdem werden die damaligen Ereignisse jetzt noch einmal vor Gericht aufgerollt. Wir schauen uns an, warum das Verfahren so lange auf sich warten ließ, worum es dabei geht und welche Fragen bis heute offen sind. Im „Gerechten Urteil“ geht es schließlich um einen scheinbar alltäglichen Fall mit einer durchaus kniffligen juristischen Frage: Wo verläuft die Grenze zwischen Diebstahl und Computerbetrug? Auslöser ist die Panne eines Zigarettenautomaten – und die Frage, was rechtlich daraus folgt, wenn sich jemand diese Panne zunutze macht. Themen der Sendung 03:36: Interview mit Prof. Gärditz zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 32:27: Studiogespräch zum Germanwings-Absturz 2015 38:12: Gerechtes Urteil: Austricksen eines Zigarettenautomaten Mehr zum Thema Warum wir den völkischen Teil der AfD verbieten wollen Warum spricht alle Welt über die AfD? Die Angehörigen verlangen endlich Aufklärung Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #404: Mit Jura im Ausland arbeiten26.08., 15:1926.08.2026, 15:1900:52:58
F.A.Z. Einspruch „Juristen werden überall gebraucht“ – auch im Ausland. Ein Diplomat und ein Professor erzählen, wie sie mit ihrem deutschen Staatsexamen nach Südkorea und Australien gekommen sind. Unsere Sommerserie geht in die letzte Runde. In den vergangenen Wochen haben wir uns ganz unterschiedliche Karrierewege für Juristen angeschaut und mit Richtern, Staatsanwälten, Notaren, Verwaltungsbeamten, Großkanzleianwälten und vielen anderen spannenden Juristen gesprochen. Zum Abschluss richten wir den Blick über die deutschen Grenzen hinaus: Wie kann man mit einem deutschen Staatsexamen im Ausland arbeiten? Ein möglicher Weg führt ins Auswärtige Amt. Darüber sprechen wir mit Leon Muthunayake. Er studierte Jura in Freiburg, absolvierte im Anschluss die Attachéausbildung in Berlin und arbeitete zunächst in der Zentrale des Auswärtigen Amts im Referat für völkerrechtliche Fragen und internationale Gerichtsbarkeit. Seit Juli 2026 ist er Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an der Deutschen Botschaft in Seoul. Im Gespräch erzählt er von seinem Weg ins Auswärtige Amt und davon, welche Möglichkeiten sich Juristen dort eröffnen. Doch auch eine wissenschaftliche Karriere im Ausland ist möglich. Wie der Sprung von Deutschland an eine ausländische Universität gelingt, berichtet uns Professor Jürgen Bröhmer von der Murdoch University in Perth. Seit zwanzig Jahren lebt und arbeitet der Jurist in Australien. Er erzählt, wie sein Wechsel nach Down Under ablief, welche Herausforderungen ihn erwarteten und was er jungen Juristen rät, die selbst eine Karriere im Ausland anstreben. Themen der Sendung 04:50: Interview mit Leon Muthunayake vom Auswärtigen Amt 28:11: Interview mit Prof. Jürgen Bröhmer von der Murdoch University Mehr zum Thema Mit Jura in die Wissenschaft und zum Repetitor Mit Jura in die Großkanzlei Mit Jura eine eigene Kanzlei gründen Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #403: Mit Jura in die Wissenschaft und zum Repetitor19.08., 16:3019.08.2026, 16:3000:53:13
F.A.Z. Einspruch „Juristen werden überall gebraucht“ – auch in Wissenschaft und Lehre. Mit einem Hochschullehrer und einem Repetitor sprechen wir über Wege in die Wissenschaft, den Mythos Repetitorium und die Frage, ob die juristische Ausbildung überhaupt noch zeitgemäß ist. Unsere Sommerserie geht in die sechste Runde. In sieben Folgen schauen wir uns an, in welchen Berufsfeldern Juristen typischerweise arbeiten – und wie der Einstieg jeweils gelingt. In dieser Woche geht es um Wissenschaft und Lehre. Juristische Lehre und Forschung sind in Deutschland fester Bestandteil des universitären Studienangebots. Allerdings – und das hat inzwischen eine lange Tradition – nehmen viele Studenten vor dem Examen die Hilfe von Repetitoren in Anspruch. Bei uns im Podcast kommen beide Seiten, Universität und Repetitorium, zu Wort. Zuerst sprechen wir mit Philipp Overkamp. Er ist Juniorprofessor für Öffentliches Recht und Energierecht an der Ruhr-Universität Bochum. Zuvor war er bereits wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht und als Anwalt tätig. Im Podcast erzählt er, über was und wie Juristen wissenschaftlich forschen, wie der Weg zu einer Professur aussieht und ob es sich in Zeiten von ChatGPT und Co. überhaupt noch lohnt, Jura zu studieren. Danach ist Christian Sommer zu Gast. Er ist geschäftsführender Repetitor der Zentrale von Alpmann Schmidt und unterstützt als Repetitor Jurastudenten bei der Vorbereitung auf das Staatsexamen. Mit ihm sprechen wir darüber, warum seit Generationen Studenten auf die Hilfe von Repetitoren vertrauen, ob sich der Beruf des Repetitors auch finanziell lohnt und wie er auf die Diskussion über die Reform des Jurastudiums blickt. Themen der Sendung 03:12: Interview mit Philipp Overkamp, Jun.-Professor Ruhr-Universität Bochum 28:58: Interview mit Christian Sommer, Repetitor Alpmann Schmidt Mehr zum Thema Von kleinen, großen und halben Lösungen bei der Reform des Jurastudiums Spitzennoten im Juraexamen – und trotzdem Kritik am System An welcher Uni ist Jura am leichtesten? Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #402: Mit Jura in die Großkanzlei12.08., 14:0112.08.2026, 14:0100:44:55
F.A.Z. Einspruch „Juristen werden überall gebraucht“ – auch in der Großkanzlei. Wie gelingt der Einstieg, und wie groß ist der mentale Druck wirklich? Das haben wir einen jungen und einen ehemaligen Großkanzleianwalt gefragt. Groß, größer, Großkanzlei: Über kaum einen anderen juristischen Berufsweg wird so viel gesprochen, spekuliert und gemunkelt wie über die Arbeit in einer Großkanzlei. Für die einen ist sie der schnellste Weg zu anspruchsvollen Mandaten, internationaler Erfahrung und einem hohen Gehalt. Für die anderen steht sie vor allem für lange Arbeitstage, enormen Leistungsdruck und wenig Raum für ein Leben außerhalb des Jobs. Wie sieht der Alltag in einer Großkanzlei tatsächlich aus? Wie gelingt der Einstieg, wie hoch ist die Arbeitsbelastung – und was verdient man dort wirklich? In Teil fünf unserer Sommerserie über typische juristische Berufe und Karrierewege nehmen wir die gängigen Klischees unter die Lupe. Außerdem sprechen wir darüber, wie sich der psychische Druck bemerkbar macht, welche Strategien im Arbeitsalltag helfen können und wann der Wunsch nach Veränderung überwiegt. Zu Gast ist Dr. Nicolas Dewitte Langenfeld, der seit acht Monaten als Associate bei Freshfields in Brüssel arbeitet und damit noch am Anfang seiner Karriere in der Großkanzlei steht. Außerdem sprechen wir mit Ulf Marhenke. Bevor er seine heutige Position als Head of Legal beim Hausgerätehersteller Miele übernahm, war Marhenke 15 Jahre lang als Großkanzleianwalt tätig. Irgendwann wurde der psychische Druck für ihn zu groß – und er wagte den Schritt aus der Kanzlei, den sogenannten Exit. Themen der Sendung 03:32: Interview mit Nicolas Dewitte Langenfeld, Associate bei Freshfields 25:08: Interview mit Ulf Marhenke, Head of Legal bei Miele Mehr zum Thema Mit Jura eine eigene Kanzlei gründen Mit Jura in die Justiz Mit Jura in die Verwaltung Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #401: Mit Jura eine eigene Kanzlei gründen05.08., 11:0005.08.2026, 11:0000:47:42
F.A.Z. Einspruch „Juristen werden überall gebraucht“ – auch in der Selbstständigkeit. Wir sprechen darüber, wie der Weg vom Jurastudium zur eigenen Kanzlei und zum Notariat gelingt. Unsere Sommerserie geht in die vierte Runde. In sieben Folgen schauen wir uns an, in welchen Berufsfeldern Juristen typischerweise arbeiten – und wie der Einstieg jeweils gelingt. In dieser Woche geht es um den Weg in die Selbständigkeit: Wie gründet man eine eigene Kanzlei oder ein Notariat? Und wie fühlt es sich an, direkt nach dem Zweiten Staatsexamen ins kalte Wasser zu springen? Darüber sprechen wir mit Dr. Nils Winkler, Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Hamburg. Er hat unmittelbar nach dem Zweiten Staatsexamen seine eigene Kanzlei gegründet – ohne vorher in einer etablierten Kanzlei Erfahrung zu sammeln. Warum er sich für diesen Weg entschieden hat, wie die Gründung ablief und welche Herausforderungen ihn dabei erwarteten, erzählt er im Podcast. Dann ist Dr. Moritz Jäschke zu Gast, er ist selbständiger Notar aus Xanten. Auch er hat nach seiner Ausbildung zum Notar direkt sein eigenes Notariat gegründet. Im Gespräch berichtet er von seinem Einstieg in die Selbständigkeit und davon, was es bedeutet, ein Notariat von Grund auf aufzubauen. Themen der Sendung 03:53 Interview mit Nils Winkler über die Gründung einer Anwaltskanzlei 24:27 Interview mit Moritz Jäschke über die Gründung eines Notariats Mehr zum Thema Mit Jura in die Justiz Mit Jura in die Verwaltung Mit Jura in den Journalismus Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #400: Mit Jura in die Justiz29.07., 14:2029.07.2026, 14:2000:39:25
F.A.Z. Einspruch „Juristen werden überall gebraucht“ – auch in der Justiz: In der 400. Jubiläumsfolge und zugleich Folge drei der Sommerserie über Berufsfelder für Juristen sprechen wir über den Berufseinstieg als Richter und Staatsanwalt. Sonntags um 20.15 Uhr haben Richter und Staatsanwälte im „Tatort“ ihren großen Auftritt: Sie lösen Fälle, jagen Verbrecher und sprechen Recht. Doch wie sieht ihr Berufsalltag wirklich aus? Und könnte eine Karriere in der Justiz auch etwas für mich sein? Diesen Fragen gehen wir in unserer siebenteiligen Sommerserie nach. Wir zeigen, in welchen Bereichen Juristinnen und Juristen arbeiten können – auf klassischen Karrierewegen ebenso wie in ungewöhnlichen oder sogar kuriosen Berufen. In der dritten Folge geht es um die Justiz. Mit Dennis Rose, Richter am Amtsgericht Düsseldorf, sprechen wir über seinen Berufsalltag als Richter: Was zeichnet das Richteramt aus? Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab? Und wie viel Verantwortung trägt man? Anschließend gibt Anna Urban, Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal, Einblicke in ihre tägliche Arbeit. Wie setzt man Recht im Alltag durch? Wie wird man Staatsanwältin? Und wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften? Themen der Sendung 06:40: Interview mit Richter am Amtsgericht Dennis Rose 24:36: Interview mit Staatsanwältin Anna Urban Mehr zum Thema Wie der „Pakt für den Rechtsstaat“ aussieht Warum eine Topabsolventin in die Justiz gegangen ist Warum Staatsexamen noch auf Papier geschrieben werden Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #399: Mit Jura in die Verwaltung22.07., 16:3022.07.2026, 16:3000:41:59
F.A.Z. Einspruch „Juristen werden überall gebraucht“ – auch in der Verwaltung: In Folge zwei unserer Sommer-Serie über Berufsfelder für Juristen sprechen wir über den Weg vom Jurastudium in den Staatsdienst. Lohnt es sich, Jura zu studieren? Und was mache ich dann, wenn ich fertig bin? Diesen Fragen gehen wir in unserer siebenteiligen Sommerserie nach. Wir schauen uns an, in welchen Bereichen Juristen arbeiten können – auf klassischen Karrierewegen ebenso wie in eher ungewöhnlichen oder sogar kuriosen Berufen. In der zweiten Folge geht es um die öffentliche Verwaltung. Mit Caroline Bayn, Referentin im Sächsischen Staatsministerium der Justiz, sprechen wir über ihre Arbeit als Juristin in der Ministerialverwaltung: Wie werden Gesetze gemacht? Wie eng arbeitet man hier mit der Politik zusammen? Und welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um in einem Ministerium Karriere zu machen? Anschließend gibt Peter Horstmann Einblicke in eine Kommunalverwaltung. Der Bürgermeister von Warendorf war vor seiner Wahl als Jurist bei der Bezirksregierung tätig. Mit ihm sprechen wir über seinen Alltag als Behördenchef: Welche Entscheidungen muss ein Bürgermeister tagtäglich treffen? Wie viel arbeitet und verdient er? Und lohnt es sich, Jura zu studieren, wenn ich bei mir vor Ort etwas bewegen möchte? Themen der Sendung 03:47: Interview mit Caroline Bayn über die Arbeit in einem Ministerium 15:57: Interview mit Bürgermeister Peter Horstmann Mehr zum Thema Deutschland, eine Juristenrepublik Wie finde ich mein juristisches Fachgebiet? Wie man in Frankfurt Dezernent wird Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #398: Mit Jura in den Journalismus15.07., 13:4315.07.2026, 13:4300:41:16
F.A.Z. Einspruch „Juristen werden überall gebraucht“ – auch im Journalismus: Zum Auftakt unserer Sommer-Serie über Berufsfelder für Juristen sprechen wir über den Weg vom Jurastudium in die Medienbranche. Für diesen Sommer haben wir uns etwas Besonderes vorgenommen: Statt der üblichen Podcastpause sendet F.A.Z. Einspruch weiter. In einer siebenteiligen Serie stellen wir sieben Berufe vor, in denen Juristen arbeiten können – jenseits der klassischen Laufbahnen ebenso wie mitten in ihnen. Zum Auftakt geht es um den Journalismus. Mit Einspruch-Pionierin Corinna Budras, heute Hauptstadtkorrespondentin des Wirtschaftsressorts der F.A.Z., sprechen wir darüber, wie sie nach dem Jurastudium ihren Weg in die Medien gefunden hat – und warum juristisches Denken auch im journalistischen Alltag hilfreich ist. Dann gibt Tilman Winterling aus dem Justiziariat der F.A.Z. Einblicke in die Arbeit hinter den Kulissen: Er erklärt, wie Juristen in einem Medienhaus dazu beitragen, dass Journalisten ihre Arbeit machen können. Themen der Sendung 04:47: Interview mit Corinna Budras über Juristen im Journalismus 20:08: Interview mit Tilman Winterling über die Rechtsabteilung der F.A.Z. Mehr zum Thema https://www.faz.net/premium/einspruch/claus-kleber-im-interview-wie-ein-jura-studium-beim-journalismus-hilft-19995843.html Bereit für den Journalismus von morgen? https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/zukunft-des-journalismus-mathias-doepfner-laesst-ki-fuer-sich-denken-200925012.html Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #397: Schwarz-rote Bilanz vor der Sommerpause08.07., 15:4308.07.2026, 15:4300:44:00
F.A.Z. Einspruch Vor der parlamentarischen Sommerpause ziehen wir Bilanz: Was hat die Regierung in der Rechtspolitik umgesetzt und wo hakt es noch? Der Sommer ist längst in Deutschland angekommen – in den ersten Bundesländern haben die Schulferien schon begonnen, und auch in Berlin packen die Politiker langsam ihre Koffer und verabschieden sich in die parlamentarische Sommerpause. Für uns der ideale Moment, um in Folge 397 des F.A.Z. Einspruch Podcasts eine Zwischenbilanz zu ziehen. Was wurde umgesetzt, was ist gescheitert, was kommt noch? Alles mit dem gewohnten Fokus auf die juristischen Themen. Es geht um den Pakt für den Rechtsstaat und Änderungen im Straf-, Zivil- und Öffentlichen Recht. Hält die Regierung, was sie versprochen hat? Am Ende der Folge gibt es wie immer ein gerechtes Urteil. Das kommt in dieser Woche vom OLG Frankfurt und ist der Schlusspunkt im praxis- wie examensrelevanten Nachbarschaftsstreit. Wie hoch darf eine Hecke auf einem Nachbargrundstück sein? Themen der Sendung 03:54: Studiogespräch: Was hat Schwarz-Rot in der Rechtspolitik bislang gemacht? 37:12: Gerechtes Urteil: OLG Frankfurt zu Bambushecken auf dem Nachbargrundstück Mehr zum Thema Wie der „Pakt für den Rechtsstaat“ aussieht „Nur Ja heißt Ja“: Braucht Deutschland ein neues Sexualstrafrecht? Wer die Partnerin schlägt, kann das Umgangsrecht verlieren Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #396: Das Recht auf die US-Staatsbürgerschaft, auf Reparatur und Zugang zum Freibad01.07., 16:4901.07.2026, 16:4900:58:15
F.A.Z. Einspruch Mit Professor Stephan Lorenz sprechen wir über das neu im BGB verankerte „Recht auf Reparatur“. Außerdem ordnen wir mit Professor Russell Miller die Entscheidung des US-Supreme Court zum Geburtsortprinzip ein. Kaufen, benutzen und Wegwerfen: Lange war das selbstverständlich. Doch viele Ressourcen sind endlich, weshalb der Gesetzgeber jetzt mit einem „Recht auf Reparatur“ auch im BGB (Paragraphen 479a ff.) gegensteuert. Was das für Verbraucher, Unternehmer – und natürlich auch Examenskandidaten – bedeutet, besprechen wir mit Professor Stephan Lorenz von der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das amerikanische Geburtsortprinzip besagt, dass jeder, der in den USA geboren wird, automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft erhält. Präsident Trump hat gleich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit per Dekret versucht, an diesem Verfassungsprinzip zu rütteln. In dieser Woche hat der US-Supreme Court entschieden: Das war nicht rechtens. Über die Entscheidung und den 250. Geburtstag der USA sprechen wir mit Professor Russell Miller von der Washington and Lee University School of Law. Das „Gerechte Urteil“ kommt in dieser Woche vom Verwaltungsgericht Berlin. Die 42. Kammer hat sich mit Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Freibädern beschäftigt – und für rechtmäßig erklärt. Themen der Sendung 03:37: Interview mit Professor Stephan Lorenz zum „Recht auf Reparatur“ 20:41: Interview mit Professor Russell Miller zum Urteil des Supreme Court 49:28: Gerechtes Urteil: VG Berlin zu Kontrollen in Freibädern Mehr zum Thema Was bedeutet das Recht auf Reparatur konkret? Warum das neue AfD-Parteiverbotsgutachten nicht überzeugt Darum scheiterte Trumps Angriff auf das Geburtsortprinzip Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #395: Bundeswehreinsatz vor Hormus: Scheitert die Minenräumung am Grundgesetz?24.06., 16:5224.06.2026, 16:5201:06:58
F.A.Z. Einspruch Darf die Marine vor Hormus in See stechen? Außerdem: Warum Kiffen in der Öffentlichkeit verboten werden soll und der Fall Karim Khan ein Skandal ist. In Folge 395 des F.A.Z. Einspruch Podcasts sprechen wir mit Professor Felix Lange von der Universität zu Köln darüber, auf welcher Rechtsgrundlage die Bundeswehr in die Straße von Hormus entsandt werden könnte. Obwohl die Vorbereitungen längst auf Hochtouren laufen – ein erster Mandatstext liegt bereits vor, zwei Minenräumboote sind auch schon in der Region –, ist die rechtliche Grundlage weiter umstritten. Mit Lange diskutieren wir, warum der Bundestag beteiligt werden müsste, weshalb der von Verteidigungsminister Boris Pistorius ins Auge gefasste Weg ein Irrweg ist und wie sich ein Einsatz stattdessen rechtssicher ausgestalten ließe. Danach schauen wir auf die Debatte über den öffentlichen Konsum von Cannabis. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hat auf der Innenministerkonferenz in Hamburg gefordert, das Kiffen in der Öffentlichkeit wieder zu verbieten. Poseck ist in dieser Woche bei uns im F.A.Z. Einspruch Studio zu Gast und erläutert, was hinter seinem Vorstoß steckt und was er sich von einer solchen Novelle erhofft. Danach geht es um den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Chefankläger Karim Khan ist nach Vorwürfen sexueller Übergriffe offiziell suspendiert worden. Unser Kollege Reinhard Müller spricht mit dem früheren Richter am Internationalen Strafgerichtshof Cuno Tarfusser über diesen Vorgang. Tarfusser hält die Suspendierung des Chefanklägers Karim Khan für einen „großen Skandal“. Khan werde sicherlich nicht fallen gelassen, weil er sich „mit einer Untat oder einem Verbrechen bekleckert“ habe. Man wolle ihn loswerden, um einen „gefügigen Ankläger einzusetzen“ und die Sanktionen der Trump-Administration abwenden zu können. Das Gerechte Urteil ist in dieser Woche ein Beschluss des Verwaltungsgerichts München zum Oktoberfest. Die Entscheidung behandelt einen Examensklassiker in neuem Gewand und gibt zugleich interessante Einblicke hinter die Kulissen des wohl bekanntesten Volksfests der Welt. Themen der Sendung 03:03: Interview mit Prof. Felix Lange zum Einsatz der Bundeswehr 22:07: Interview mit Innenminister Roman Posseck (CDU) zu Cannabis 34:44: Interview mit Ex-IStGH Richter Cuno Tarfusser zur Causa Karim Khan 59:15: Gerechtes Urteil: VG München zum Oktoberfest Mehr zum Thema Ist ein Bundeswehreinsatz in der Straße von Hormus rechtlich möglich? Bundesregierung bereitet Einsatz in Straße von Hormus vor Streit um Cannabis: Poseck fordert Konsumverbot in der Öffentlichkeit Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #394: Streit ums Sexualstrafrecht, KI für Anwälte und ein Fall von Wildpinkeln17.06., 17:0217.06.2026, 17:0201:37:20
F.A.Z. Einspruch Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina zur Verschärfung des Sexualstrafrechts. Außerdem: Wie verändert KI den Arbeitsalltag von Anwälten – und gibt es künftig mehr Geld? In Folge 394 des F.A.Z. Einspruch Podcasts blicken wir auf die Ergebnisse der 97. Justizministerkonferenz in Hamburg. Mit der Gastgeberin der Konferenz, Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), sprechen wir darüber, worauf sich die Minister einigen konnten – und in welchen Punkten weiter Uneinigkeit besteht. Zentrales Thema der Konferenz war das Sexualstrafrecht: Ein Antrag zur Einführung des Prinzips „Nur Ja heißt Ja“ fand keine Mehrheit. Senatorin Gallina erklärt, warum sie das Thema dennoch über eine Bundesratsinitiative weiter verfolgen will. Außerdem sprechen wir über die Erweiterung der Anzeigepflicht und Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen, wie es um die Reform der Juristenausbildung steht und ob die JuMiKo arbeitsfähig bleibt, sollte es künftig einen Justizminister der AfD geben. Parallel zur Justizministerkonferenz fand in Freiburg der Deutsche Anwaltstag statt. Mit unserem Wirtschaftsredakteur Marcus Jung sprechen wir darüber, wie KI den Arbeitsalltag und das Geschäftsmodell von Anwälten verändert, ob der Anwaltsverein zu Recht mehr Geld für seine Mitglieder fordert und warum der Zugang zum Recht in einigen Ländern besonders gefährdet ist. Im Juristischen Literaturtipp widmen wir uns einer der beiden Festschriften zum 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts. Mit Professor Uwe Volkmann von der Goethe-Universität Frankfurt sprechen wir über seinen Beitrag zur Strategischen Prozessführung vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gerechte Urteil ist in dieser Woche ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zum „Wildpinkeln“: Ein Marinesoldat hatte zwar ohne Uniform, dafür aber mit Alkohol im Blut gegen einen Wachzaun uriniert. Vor Gericht erlitt er nun Schiffbruch. Themen der Sendung 03:25: Interview mit Justizsenatorin Anna Gallina zur JuMiKo 24:23: Interview mit Marcus Jung zum Deutschen Anwaltstag 49:57: Interview mit Prof. Uwe Volkmann zur Festschrift 75 Jahre BVerfG 1:15:20: Gerechtes Urteil: BVerwG zu wildpinkelndem Soldaten Mehr zum Thema Justizministerkonferenz in Hamburg KI und die Zukunft der Anwaltschaft Kommentar zum Anwaltstag: Die große Verunsicherung Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #393: Was ist gerecht, Herr Schlink?10.06., 16:3410.06.2026, 16:3401:20:34
F.A.Z. Einspruch Im Podcast mit Publikum sprechen wir mit Bernhard Schlink über Fragen der Gerechtigkeit – in der Politik, im Umgang mit der AfD, im Krieg und im eigenen Leben als Jurist und Schriftsteller. In Folge 393 sind wir zu Gast an der Freien Universität Berlin. Unser Gesprächspartner ist Bernhard Schlink: internationaler Bestsellerautor, ehemaliger Staatsrechtsprofessor und früherer Landesverfassungsrichter. Mit ihm sprechen wir über eine Frage, die so alt ist wie die Menschheit – und zugleich so aktuell wie die letzte Wahlprognose: Was ist gerecht? Ausgehend von der bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt fragen wir, ob sich im Aufstieg der AfD auch ein verletztes Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen in Ostdeutschland ausdrückt. Darüber hinaus geht es um die Weltlage und um ein ebenso altes wie bedrängendes Thema: Kann es so etwas wie einen gerechten Krieg geben? Schlink spricht über sein Leben als Jurist und Schriftsteller – und darüber, wie ihn die Suche nach Gerechtigkeit in beiden Rollen geprägt und begleitet hat. Mehr zum Thema Muss sich die juristische Ausbildung ändern, Herr Schlink? Gute Gründe statt anklagende Vereinfachungen Sind die Geschwister Scholl für heutige Schüler noch das richtige Vorbild?
- #392: Warum Sachsen das Selbstbestimmungsgesetz verschärfen will03.06., 12:5203.06.2026, 12:5201:23:32
F.A.Z. Einspruch Wie anfällig ist das Selbstbestimmungsgesetz für Missbrauch? Darüber sprechen wir mit Sachsens Justizministerin Constanze Geiert. Mit Hessens Justizminister Christian Heinz geht es um den Einsatz von KI in der Justiz. In Folge 392 werfen wir einen Blick auf die bevorstehende Justizministerkonferenz in Hamburg. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben eine Beschlussvorlage erarbeitet, die auf eine Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes abzielt. Wir haben Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) gefragt, warum und wie sie das machen will. Gesprochen haben wir auch über Marla-Svenja Liebich, den wohl bekanntesten Missbrauchsfall unter dem Selbstbestimmungsgesetz. Der verurteilte Rechtsextremist hatte sein Geschlecht gewechselt – mutmaßlich auch, um in ein Frauengefängnis zu kommen. Kurz vor Haftantritt floh Liebich in die Tschechische Republik. Am Montag entschied ein Gericht in Pilsen, dass Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Derweil hat das Landgericht Verden die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Unser Korrespondent Reinhard Bingener hat den Prozess für die F.A.Z. begleitet. Mit ihm sprechen wir über das Urteil und auch darüber, was es mit der sogenannten Dritten Generation der RAF auf sich hat. Außerdem diskutieren wir, ob es die RAF heute noch gibt. Reinhard Müller hat in dieser Woche mit einem weiteren Landesjustizminister gesprochen, und zwar mit Christian Heinz (CDU) aus Hessen. In dem Gespräch geht es um KI in der Justiz, wie viele Richter es in Zukunft noch braucht – und wie die Justiz damit umgeht, dass die Politik immer mehr neues Strafrecht schafft. Das Gerechte Urteil ist in dieser Woche ein „Panzerknacker“-Fall, mit dem sich das OLG Hamburg beschäftigt hat. Der Fall ist nicht nur für alle Bankkunden, sondern auch für Examenskandidaten von großer Relevanz. Anmeldung zum Podcast mit Publikum am 9. Juni an der FU Berlin mit Bernhard Schlink unter diesem Link. Themen der Sendung 04:02: Interview mit Constanze Geiert (CDU) zum Selbstbestimmungsgesetz 23:11: Interview mit Reinhard Bingener zum Urteil gegen Daniela Klette 41:30: Interview mit Christian Heinz (CDU) zur KI in der Justiz 1:12:27: Gerechtes Urteil: OLG Hamburg zum „Panzerknacker“-Fall Mehr zum Thema Mehrere Bundesländer wollen Selbstbestimmungsgesetz nachschärfen Wider Natur und Verstand Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
- #391: Folgt auf den Wal-Hype um Timmy ein Schweine-Hype?27.05., 16:4127.05.2026, 16:4101:11:06
F.A.Z. Einspruch Podcast Mit der Völkerrechtlerin Anne Peters sprechen wir über Tierrechte und mit Sachsens Generalstaatsanwalt Martin Uebele über politischen Extremismus. Außerdem: Wer ist verantwortlich, wenn Kinder in einem See ertrinken? In Folge 391 geht es um den Hype um Buckelwal Timmy – und um das, was davon bleibt. Mit der Völkerrechtlerin Anne Peters, Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und Leiterin des Projekts Global Animal Law, sprechen wir über Tiere im Recht. Außerdem klären wir, warum Schweine und Geflügel einen Hype nötiger – und auch mehr verdient hätten – als Buckelwale. Danach ist Martin Uebele zu Gast, der scheidende Generalstaatsanwalt von Sachsen. Als Aufbauhelfer der ersten Stunde blickt er kurz vor seinem Ruhestand auf die politische Lage von damals und heute – von Extremismus bis DDR-Vergangenheit und der Frage, was davon bis in die Gegenwart nachwirkt. Von der Politik in Berlin fordert er weniger „gesetzgeberische Schnellschüsse“ und verweist unter anderem auf die übereilte Strafbarkeitsausweitung im Bereich der Kinderpornografie und das Konsumcannabisgesetz. Außerdem schauen wir auf den Streit um die Abgeordnetendiäten: Zwar gilt inzwischen als ausgemacht, dass der Bundestag in diesem Jahr auf eine Erhöhung verzichten wird. Doch warum steigen die Diäten überhaupt? Wir sprechen darüber, was Bundestagsabgeordnete verdienen, wie der Anpassungsmechanismus funktioniert und worum es in dieser Debatte – jenseits des Geldes – wirklich geht. Im gerechten Urteil blicken wir auf einen dramatischen Fall aus Bayern: Zwei kleine Kinder sind dort in einem See ertrunken. Jetzt standen die Eltern vor Gericht und wurden schuldig gesprochen. Ins Gefängnis müssen sie allerdings nicht. Themen der Sendung 02:27: Interview mit Anne Peters zu Tierrechten 24:52: Interview mit Martin Uebele 55:13: Erhöhung der Diäten von Abgeordneten 1:00:57: Gerechtes Urteil: Schwestern ertrinken im See Mehr zum Thema Dänische Umweltbehörde: Toter Wal ist „Belästigung“ – nun wird er entfernt Debatte über Diäten: Die Abgeordneten machen sich selbst klein Schwestern ertrinken im See. Eltern ohne Strafe verurteilt Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.