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Altersvorsorge 2027: Was die Riester-Reform für dein Eigenheim bedeutet

29.09., 03:0000:25:39

Worüber gesprochen wird

  1. Flo00:40
  2. Luca00:23
  3. Riester20:53
  4. OMR25:37
  5. Euro04:20
  6. Pistorius25:34
  7. YouTube23:02
  8. Deutschland01:24
Alle anzeigen (40)
  1. 00:23Luca
  2. 00:40Luca
  3. 00:40Flo
  4. 01:24Deutschland
  5. 02:25Flo
  6. 02:48Deutschland
  7. 04:20Euro
  8. 04:25Euro
  9. 04:31Euro
  10. 04:34Euro
  11. 04:41Euro
  12. 04:51Euro
  13. 04:53Euro
  14. 05:21Euro
  15. 05:23Euro
  16. 05:36Euro
  17. 05:38Euro
  18. 07:42Euro
  19. 07:54Euro
  20. 08:09Euro
  21. 08:14Euro
  22. 08:29Euro
  23. 08:30Euro
  24. 10:38Flo
  25. 15:12Deutschland
  26. 17:10Euro
  27. 17:32Euro
  28. 17:37Euro
  29. 17:41Euro
  30. 18:02Euro
  31. 18:11Euro
  32. 18:16Euro
  33. 18:51Euro
  34. 18:55Euro
  35. 20:53Riester
  36. 21:52Flo
  37. 23:02YouTube
  38. 24:17Flo
  39. 25:34Pistorius
  40. 25:37OMR
Beschreibung der Episode

Kurz gesagt: Riester wird nicht abgeschafft, sondern reformiert. Ab dem 1.1.2027 löst das AVRG (Altersvorsorge-Reformgesetz) die alte Fördersystematik durch höhere Zulagen und einfachere Regeln ab. Die beiden Hosts von Hausplaudern, Florian Rußler und Luca Florit, erklären in dieser Podcastfolge, was sich konkret bei der Eigenheimrente (Wohn-Riester) ändert, rechnen Beispiele durch und klären, ob und wann bestehende Riester-Sparer:innen jetzt handeln müssen.

📋 Das nimmst du aus dieser Folge mit

  • Kein Aus für Riester: Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter - ein Wechsel in die neue Förderung ist freiwillig.
  • Neue Förderlogik: 50 % Zulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € - macht bis zu 540 € Grundzulage im Jahr statt bisher 175 €.
  • Einheitliche Kinderzulage: Statt 185 € bzw. 300 € je nach Geburtsjahr gibt es künftig einheitlich bis zu 300 € pro Kind.
  • Berufseinsteigerbonus: Wer vor dem 25. Geburtstag einsteigt, erhält einmalig 200 € zusätzlich zur Grundzulage.
  • Neue Zielgruppen: Ab 2027 sind erstmals auch Selbstständige, Freiberufler:innen und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke unmittelbar förderberechtigt.
  • Wohnförderkonto bleibt: Die Eigenheimrente bleibt an die nachgelagerte Besteuerung über das Wohnförderkonto gekoppelt - das Prinzip ändert sich nicht, wird aber vereinfacht.

⏱️ Kapitel

  • 00:00 Intro: Was ändert sich zum 1.1.2027 bei der Altersvorsorge?
  • 00:42 Was bedeutet AVRG eigentlich?
  • 01:35 Gute oder schlechte Reform für Sparer:innen?
  • 02:11 Nicht nur das Altersvorsorge-Depot: Der Fokus liegt auf der Eigenheimrente
  • 03:55 Die neue Förderlogik: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 €
  • 05:04 Verdreifachung der Grundzulage & neue einheitliche Kinderzulage
  • 06:13 Auch für junge Menschen und Studierende attraktiv
  • 07:26 Riester wird nicht abgeschafft: Bestandsschutz & Berufseinsteigerbonus
  • 08:11 Deckelung bei 6.840 Euro für zusätzliche Einzahlungen
  • 08:47 Neu: Auch Selbstständige und Freiberufler:innen förderberechtigt
  • 09:27 AVRG-Rechner auf schwaebisch-hall.de & das Image-Problem von Riester
  • 11:52 Wie die Eigenheimrente beim Eigenkapitalaufbau hilft
  • 13:48 Auszahlung im Alter: Wie funktioniert das Wohnförderkonto?
  • 17:23 Rechenbeispiel: 1.800 Euro im Jahr sparen
  • 19:21 Muss ich jetzt handeln? Kündigen vs. Wechseln
  • 22:56 Die Kernbotschaften der Folge

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🧮 Rechnet selbst nach

Auf unserer Website findet ihr den passenden Artikel zum AVRG inklusive Fördercheck - dort könnt ihr direkt eingeben, was die Reform konkret für euch bedeutet: https://www.schwaebisch-hall.de/foerderungen/altersvorsorgereformgesetz.html?utm_source=podcast_shownotes&utm_medium=referral&utm_campaign=podcast_shownotes&source=11

Häufige Fragen

Was ist das AVRG (Altersvorsorge-Reformgesetz)?

Das AVRG reformiert ab dem 1.1.2027 die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge in Deutschland, inklusive der Eigenheimrente (Wohn-Riester). Es ersetzt die bisherige Riester-Systematik nicht komplett, sondern führt eine einfachere und höhere Förderung ein.

Wird die Riester-Rente 2027 abgeschafft?

Nein. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert mit der bisherigen Förderung weiter. Ab 2027 gibt es zusätzlich eine neue, einfachere Fördersystematik, in die man freiwillig wechseln kann.

Wie hoch ist die neue Grundzulage bei der Eigenheimrente?

Bis zu 540 Euro pro Jahr: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro, für weitere Beiträge bis 1.800 Euro sind es 25 Cent je Euro.

Wie hoch ist die neue Kinderzulage?

Die Kinderzulage liegt künftig einheitlich bei bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr - unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes, und schon ab einem Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr (25 Euro im Monat) in voller Höhe.

Können Selbstständige und Freiberufler:innen von der Eigenheimrente profitieren?

Ja. Ab 2027 sind erstmals auch Selbstständige, Freiberufler:innen und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke unmittelbar förderberechtigt - bisher waren sie von der Förderung ausgeschlossen.

Muss ich als bestehender Riester-Sparer jetzt etwas tun?

Nein, akuter Handlungsbedarf besteht nicht. Bestehende Verträge laufen dank Bestandsschutz einfach weiter. Ein Wechsel in die neue Förderung ist ab dem 1.1.2027 freiwillig und jederzeit möglich - wer unsicher ist, sollte sich vorab beraten lassen.