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F.A.Z. Einspruch

Frankfurter Allgemeine Zeitung

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414 Episoden · neueste 07.10.

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  1. #310: Das BGH-Urteil gegen eine frühere KZ-Sekretärin und das „Compact“-Verbot
    21.08., 17:0501:06:36

    F.A.Z. Einspruch Trotz Sommerlochs war in den letzten Tagen (juristisch) wieder viel los. Zum einen hat der BGH am Dienstag sein Urteil im Revisionsverfahren gegen Irmgard F. verkündet. Irmgard F. war vom Landgericht Itzehoe im Jahr 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und Beihilfe zum versuchtem Mord in fünf Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Hiergegen hatte sie Revision zum BGH eingelegt, die dieser jetzt verworfen hat. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Über dieses historische Urteil sprechen wir mit Heiner Alwart. Er ist emeritierter Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des „Compact“-Magazins vorläufig außer Vollzug gesetzt. Bis zu einer Entscheidung im parallel laufenden Hauptsacheverfahren darf das Magazin weiter betrieben werden. Wir werfen einen genaueren Blick auf die juristischen Hintergründe. Im „Literarischen Interview“ sprechen wir mit dem Philosophen Tim Henning über sein Buch “Wissenschaftsfreiheit und Moral“. Und im “Gerechten Urteil“ geht es in dieser Woche um das besonders praxis- und prüfungsrelevante Thema der negativen Bewertungen von Rechtsanwälten auf Online-Plattformen. Hierzu hat das OLG Oldenburg eine interessante Entscheidung gefällt. Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch Themen der Sendung: 00:01:52 Interview mit Prof. Dr. Heiner Alwart zum BGH-Urteil gegen Irmgard F. 00:18:39 Aufhebung des „Compact“-Verbots durch das BVerwG 00:35:25 Interview mit Tim Henning zu Wissenschaftsfreiheit und Moral 00:57:14 Gerechtes Urteil: OLG Oldenburg zu negativen Bewertungen von Anwälten „Compact“-Verbot vorläufig außer Kraft gesetzt Ein Exempel: Wo führt das hin? Droht im Fall der früheren KZ-Sekretärin Irmgard F. eine „dritte Schuld“? Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  2. #309: Die Freilassung des Tiergartenmörders und das Wahlrechtsurteil
    14.08., 16:2001:06:52

    F.A.Z. Einspruch Zwischen Russland und dem Westen erfolgte am 1. August der größte Gefangenenaustausch seit Ende des Kalten Krieges. Der sogenannte Tiergartenmörder Wadim Krassikow wurde von der Bundesregierung nach Russland ausgewiesen – obwohl ihn ein deutsches Gericht wegen Mordes an einem Tschetschenen im Berliner Tiergarten zu lebenslanger Haft verurteilt hatte. Wie kann ein verurteilter Verbrecher so einfach freikommen? Das klären wir mit Nina Nestler, Strafrechtsprofessorin an der Universität Bayreuth. Sie kommentiert im Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung jene Norm, die die Bundesregierung für Krassikows Freilassung genutzt hat. Anschließend sprechen wir mit Matthias Friehe, Qualifikationsprofessor für Staats- und Verwaltungsrecht an der EBS Universität Wiesbaden, über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundestagswahlrecht. Die Karlsruher Richter haben die von der Ampelkoalition eingeführte Zweitstimmendeckung gebilligt, gleichzeitig aber eine Fünfprozenthürde ohne Grundmandatsklausel für verfassungswidrig erklärt. Bei der kommenden Bundestagswahl wird die Regel, dass eine Partei mit drei gewonnenen Wahlkreisen auch bei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in den Bundestag einzieht, deshalb wieder gelten. Außerdem in der Sendung: Ein „Gerechtes Urteil“ zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand im Zivilprozess – praxisrelevant vor allem für Anwälte und Referendare. Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch Themen der Sendung: 02:28 Interview mit Prof. Dr. Nina Nester zur Freilassung des Tiergartenmörders 26:15 Interview mir Prof. Dr. Matthias Friehe zum Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts 56:44 Gerechtes Urteil: Der BGH zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand Wie soll der Bundestag verkleinert werden? Das Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts Gefangenenaustausch: Wie kann ein Mörder freikommen? Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  3. #308: Das BGH-Urteil zu Martin Kind und seine Folgen für den Fußball
    17.07., 16:0300:56:08

    F.A.Z. Einspruch Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 wirksam ist. Vor zwei Jahren hatte die Gesellschafterversammlung der Hannover 96 Management GmbH beschlossen, Kind abzuberufen. Der Fußballfunktionär wehrte sich dagegen zunächst erfolgreich vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle – vor dem Bundesgerichtshof hat er nun verloren. Wie konnte es dazu kommen, obwohl die Abberufung mittels Satzungsverstoß erfolgte? Und welche Konsequenzen ergeben sich für die 50-plus-1-Regel der Deutschen Fußball Liga? Darüber sprechen wir mit Lars Leuschner, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Osnabrück. Anschließend berichtet F.A.Z. Einspruch-Redakteur Finn Hohenschwert von seinen Eindrücken in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen. Grundsätzlich darf niemand gegen den eigenen Willen ärztlich behandelt werden. Manche Menschen sind aber nicht in der Lage, den Sinn und Zweck der Behandlung zu verstehen und darauf aufbauend eine Entscheidung zu treffen. Behandlungen dürfen dann ausnahmsweise auch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden. Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht dazu Fachleute gehört. Danach beschäftigt uns die Aufarbeitung von NS-Unrecht. Vor dem Landgericht Hanau sollte demnächst ein Prozess gegen einen 99 Jahre alten Mann beginnen, der als 18jähriger im Konzentrationslager Sachsenhausen gearbeitet haben soll. Zur Hauptverhandlung kam es aber nicht – wegen Verhandlungsunfähigkeit des Mannes. Wir erklären die Hintergründe. Außerdem in der Sendung: Ein „Gerechtes Urteil“ zum Mietrecht – es geht um die Aufrechnung von verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache mit dem Kautionsrückzahlungsanspruch. Sommerpause: Die nächste Folge des F.A.Z. Einspruch Podcasts erscheint am 14. August. Themen der Sendung: 3:11: Interview mit Prof. Dr. Lars Leuschner zum BGH-Urteil zu Martin Kind 24:36: Gespräch mit Finn Hohenschwert zur Karlsruher Verhandlung zu Zwangsbehandlungen 36:28: Aufarbeitung von NS-Verbrechen 46:38: BGH zum Mietrecht Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  4. #307: Die Folgen des Immunitätsurteils für Donald Trump
    10.07., 16:4801:24:03

    F.A.Z. Einspruch Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat in der vergangenen Woche bekannt gegeben, dass für amerikanische Präsidenten ein dreistufiges Immunitätsmodell gilt. Wir erklären, wie es funktioniert. Außerdem schauen wir uns an, welche Handlungen Donald Trumps rund um die Kapitolerstürmung am 6. Januar 2021 davon tangiert sein könnten. Ferner gehen wir der Frage nach, ob der jetzige US-Präsident Joe Biden von dem Urteil profitieren könnte. Anschließend sprechen wir mit Kai von Lewinski, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht an der Universität Passau, über Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht, die der Bundestag vergangene Woche beschlossen hat. Die Versammlungen der Anwalts- und Notarkammern werden künftig wohl vermehrt digital abgehalten. Noch spannender ist, was in letzter Minute nicht beschlossen wurde: Anders als zunächst angekündigt, verzichtete die Ampelkoalition auf strengere Regeln für Sammelanderkonten von Anwälten – wir klären, weshalb. Außerdem in der Sendung: Ein „Gerechtes Urteil“ zum Umgang der Stadt Köln mit einer Teilnehmerin des sogenannten „Potsdamer Treffens“, auf dem im November 2023 der Rechtsextremist Martin Sellner einen Vortrag hielt. Im Juristischen Literaturtipp beschäftigen wir uns mit dem Werk „Unter Beobachtung. Die Bestimmung der liberalen Demokratie und ihrer Freunde“ von Philip Manow. Zur Teilnahme am Grundgesetzquiz: faz.net/einspruch-quiz Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/remigration-afd-reichsbuerger-und-voelkermordverfahren-19455155.html https://www.faz.net/einspruch/warum-trumps-sieg-vor-dem-supreme-court-wahrscheinlich-ist-19522049.html https://www.faz.net/einspruch/the-last-great-american-constitutional-export-19739289.html Themen der Sendung: 00:03:10 Immunität für Donald Trump? 00:31:43 Interview mit Prof. Dr. Kai von Lewinski zum anwaltlichen Berufsrecht 00:55:33 Gerechtes Urteil: Das AG Köln zur Kündigung einer Teilnehmerin des „Potsdamer Treffens“ 01:05:29 Juristischer Literaturtipp: „Unter Beobachtung. Die Bestimmung der liberalen Demokratie und ihrer Freunde“ (Philip Manow) Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  5. #306: Nie wieder?
    03.07., 15:2601:28:37

    F.A.Z. Einspruch Der Schriftsteller Daniel Kehlmann spricht in einer Sonderfolge des F.A.Z. Einspruch Podcasts im Berliner Ensemble über die Gefahren für die freiheitliche Demokratie, über die Lage in Amerika, wo er auch lebte, sowie über die deutschen Erfahren mit der Diktatur. Zur Teilnahme am Grundgesetzquiz: faz.net/einspruch-quiz Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch https://www.faz.net/einspruch/justizministerkonferenz-vorschlag-zur-aenderung-des-grundgesetzes-19773524.html https://www.faz.net/einspruch/grundgesetz-jubilaeum-wie-die-demokratie-nach-deutschland-kam-19735962.html https://www.faz.net/einspruch/75-jahre-grundgesetz-wie-steht-es-um-deutschlands-verfassung-19701140.html Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  6. #305: Warum wurde das Cum-Ex-Verfahren gegen Christian Olearius eingestellt?
    26.06., 15:5501:25:44

    F.A.Z. Einspruch Am Montag ist das Strafverfahren vor dem Landgericht Bonn gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Warburg Bank aus gesundheitlichen Gründen eingestellt worden. Über diese und weitere Entwicklungen im Cum-Ex-Skandal sprechen wir mit unserem Kollegen Marcus Jung. Mit dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, sprechen wir anschließend über die Zunahme von Messergewalt in Deutschland und die Frage, ob und wie wir das Waffengesetz ändern sollten. Vergangene Woche startete zudem der dritte und vorerst letzte Strafprozess gegen die mutmaßliche Verschwörergruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß. Wir nehmen den Prozessauftakt zum Anlass, um die bisherigen Ereignisse zusammenzufassen. Wir diskutieren außerdem, ob die vielfach zu hörende Bezeichnung „größter Anti-Terror-Prozess der deutschen Nachkriegsgeschichte“ angemessen ist. Unser Kollege Timo Steppat hat den Prozess gegen die „Rädelsführer“ der Gruppe vor dem OLG Frankfurt beobachtet und berichtet im Podcast über seine Eindrücke aus dem Gerichtssaal. Im „Gerechten Urteil“ sprechen wir über ein besonders klausur- und examensrelevantes Thema für alle Juristen: Pferde. In einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt haben sich die Richter mit der sogenannten „Hengstigkeit“ eines Pferdes beschäftigt. Zur Teilnahme am Grundgesetzquiz Themen der Sendung: 2:04: Einstellungsurteil im Cum-Ex-Verfahren gegen Christian Olearius 22:09: Interview mit Dirk Peglow zur Messergewalt 50:00: Dritter Reichsbürger-Prozess um Prinz Reuß gestartet 1:17:35: Gerechtes Urteil: OLG Frankfurt zur “Hengstigkeit“ von Pferden Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  7. #304: Kommt die Wehrpflicht zurück?
    19.06., 14:3201:04:46

    F.A.Z. Einspruch Rund 13 Jahre nach der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 hat Verteidigungsminister Boris Pistorius seinen Vorschlag für einen „Neuen Wehrdienst“ vorgestellt. Angesichts der sicherheitspolitischen Entwicklungen will er die Bundeswehr „kriegstüchtig“ machen. Sein neues Wehrdienstmodell diskutieren wir mit dem Staatsrechtler Rupert Scholz, der von 1988 bis 1989 selbst Bundesminister der Verteidigung war. Anschließend sprechen wir über den jüngsten Erfolg der deutschen Strafverfolgungsbehörden im internationalen Kampf gegen Cyberkriminalität. Über die als „Operation Endgame“ bekannte Aktion des Bundeskriminalamts und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt klärt uns Staatsanwältin Linda Bertram auf. Sie koordiniert bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität die internationale Rechtshilfe. Außerdem in der Sendung: Der Rechtsstreit zwischen der AfD und der Stadt Essen um den Zugang zur Messehalle für den Bundesparteitag. Die Stadt Essen hatte den Mietvertrag mit der AfD gekündigt, weil diese sich weigerte, eine strafbewehrte Selbstverpflichtungserklärung abzugeben. Hiergegen zog die AfD vor Gericht – sowohl vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch vor dem Landgericht Essen. Wir diskutieren, was rechtlich dahintersteckt. Im „Gerechten Urteil“ sprechen wir über eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts München I. Es geht um das bekannte „Sylt-Video“ und die Frage, ob die Bild-Zeitung das Video unverpixelt verbreiten darf. Themen der Sendung: 1:39: Interview mit Rupert Scholz zum “Neuen Wehrdienst“ 20:10: Interview mit Linda Bertram zur Cyberkriminalität 47:55: Streit zwischen der AfD und der Stadt Essen 54:05: Gerechtes Urteil: Unverpixelte Verbreitung des “Sylt-Videos“ Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  8. #303: Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan?
    12.06., 15:4901:14:02

    F.A.Z. Einspruch Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, Thorsten Frei (CDU), plädiert für Abschiebungen von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Afghanistan. Das Thema wird seit der tödlichen Messerattacke eines Afghanen in Mannheim kontrovers diskutiert. Zuletzt hatten sich auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für ein solches Vorgehen ausgesprochen. Anschließend sprechen wir mit dem Präsidenten der Bucerius Law School, Michael Grünberger, über Reformvorschläge zum Jurastudium. Aktueller Anlass ist ein Beschluss der Frühjahrskonferenz der Justizminister vergangene Woche in Hannover. Die Minister sind sich einig, dass „grundlegender Reformbedarf nicht besteht“. Michael Grünberger hatte zuletzt einen Arbeitskreis zu dem Thema einberufen und konkrete Reformvorschläge erarbeitet, die wir im Podcast diskutieren. „Gerechtes Urteil“ ist diese Woche eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die weitreichende Folgen für Autofahrer hat. Anwohner können in bestimmten Fällen gegen Falschparker auf Gehwegen vorgehen. Themen der Sendung: 3:52 Interview mit Thorsten Frei zur Abschiebedebatte 27:11 Interview mit Michael Grünberger zur Reform des Jurastudiums 1:02:16 Gerechtes Urteil: BVerwG zum Gehwegparken Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  9. #302: Braucht das Europaparlament eine Reform?
    05.06., 15:5501:13:02

    F.A.Z. Einspruch In Folge 302 widmen wir uns der Europawahl und der Verurteilung von Donald Trump. Der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof macht einen Vorschlag, wie die EU-Mitgliedstaaten gegenüber dem Europäischen Gerichtshof gestärkt werden könnten. Themen der Sendung: 02:52: Interview mit Prof. Dr. Paul Kirchhof zum Europarecht 32:09: Verurteilung von Donald Trump 47:50: Gerechtes Urteil: Das VG Köln zur ARD-Wahlarena 57:10: Juristischer Literaturtipp: „Reading the Constitution“ (Stephen Breyer) Zur Teilnahme am Grundgesetzquiz Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  10. #301: Israels Offensive in Rafah und das Völkerrecht
    29.05., 12:4601:15:29

    F.A.Z. Einspruch Israel steht völkerrechtlich unter Druck: Zunächst beantragte Karim Khan, Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof, Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsident Netanjahu und Verteidigungsminister Galant – ebenso wie gegen drei Hamas-Führer. Am Freitag entschied dann der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen, Israel solle umgehend seine Militäroffensive in Rafah beenden. Wie begründen Chefankläger und IGH-Richter ihr Vorgehen? Welche Gegenargumente gibt es aus der Perspektive Israels? Und welche Relevanz hat es, ob Palästina völkerrechtlich als Staat einzustufen ist? Diese und weitere Fragen besprechen wir mit Kai Ambos, Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen und Richter am Kosovo-Sondertribunal in Den Haag. Anschließend beschäftigen wir uns mit dem Vorschlag des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, in einer Volksabstimmung das Grundgesetz „bestätigen“ zu lassen. Der Linken-Politiker stützt seinen Vorstoß auf Artikel 146 des Grundgesetzes. Wir analysieren, wie diese Norm in der Staatsrechtslehre verstanden wird – und erklären, wie Ramelow mit seinem Vorschlag den „Reichsbürgern“ entgegentreten will. Mit Tilman Winterling, Syndikusrechtsanwalt im Justiziariat der F.A.Z., blicken wir danach auf Praxisbeispiele aus dem Medienrecht. Er berichtet, welche Aufgaben Referendare bei der F.A.Z. haben – hier warten interessante Einblicke. Das „Gerechte Urteil“ kommt vom Verwaltungsgericht Berlin. Der zuständige Richter hat entschieden, dass das Bundeskanzleramt die Protokolle des Corona-Expertenrates umfangreicher offenlegen muss als bisher erfolgt. Themen der Sendung: 00:03:33 Interview mit Prof. Dr. Kai Ambos zu Israel 00:39:53 Volksabstimmung über das Grundgesetz? 00:50:07 Medienrecht im Justiziariat der F.A.Z. 01:04:40 Gerechtes Urteil: Verwaltungsgericht Berlin zu den Corona-Protokollen Zur Teilnahme am Grundgesetzquiz: faz.net/einspruch-quiz Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch https://www.faz.net/einspruch/was-folgt-aus-75-jahren-grundgesetz-19727023.html https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/75-jahre-grundgesetz-kritik-an-bodo-ramelows-vorschlag-ueber-abstimmung-19735936.html https://www.faz.net/einspruch/igh-apartheid-in-den-besetzten-palaestinensischen-gebieten-19590272.html Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  11. #300: Wie die Demokratie nach Deutschland kam
    22.05., 17:0501:08:51

    F.A.Z. Einspruch Dass die Jubiläumsfolge des Podcasts mit dem Verfassungsjubiläum fast auf den Tag genau zusammenfällt, ist Zufall – wir nehmen ihn zum Anlass, unsere Sendung ausnahmsweise anders aufzubauen als sonst. Zu Beginn der Sendung blicken wir im juristischen Literaturtipp auf den Beginn des Grundgesetzes. Mit dem Geschichtsprofessor Friedrich Kießling und dem Juraprofessor Christoph Safferling ergründen wir die Anfänge der Demokratie in Deutschland. Beide Professoren verraten uns auch, welche Impulse sie für die demokratische Kultur in der Zukunft erwarten. Anschließend schauen wir mit F.A.Z.-Redakteur Alexander Haneke in die F.A.Z.-Sonderbeilage „Demokratie und Verfassung“. Anlässlich des Grundgesetzjubiläums beschreiben hochkarätige Gastautoren und F.A.Z.-Korrespondenten aus aller Welt, vor welchen Herausforderungen die Verfassungen in anderen Staaten stehen. Dabei entdecken wir Ähnlichkeiten und Unterschiede zum Grundgesetz. „Gerechtes Urteil“ ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rolle der „Politischen Beamten“. Der Beschluss des Zweiten Senats zeigt, wie die Kontrolle der Politik in der Demokratie funktioniert. Zur Teilnahme am Grundgesetzquiz: faz.net/einspruch-quiz Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch Themen der Sendung: 04:50: Interview mit Prof. Dr. Friedrich Kießling und Prof. Dr. Christoph Safferling zum Grundgesetz 36:24: Gespräch mit Alexander Haneke zu Verfassungen weltweit 57:50: Gerechtes Urteil: Das Bundesverfassungsgericht zu „Politischen Beamten“ https://www.faz.net/einspruch/neue-studie-ostdeutsche-sehen-verfassung-kritischer-19702576.html https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/75-jahre-grundgesetz-warum-der-geburtstag-gefeiert-zu-werden-verdient-19731790.html https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/75-jahre-grundgesetz-das-system-der-rechte-hat-die-politik-entmachtet-19733803.html Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  12. #299: Warum Björn Höcke verurteilt wurde
    15.05., 16:5901:20:07

    F.A.Z. Einspruch Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke am Dienstag zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Vor drei Jahren hatte Höcke eine Wahlkampfrede mit „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ beendet. Das Gericht meint, Höcke habe damit den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwirklicht. Ist das überzeugend? Wäre ein höheres Strafmaß angemessen? Und was droht dem AfD-Politiker in einem weiteren Verfahren? Diese Fragen beantwortet Bettina Weißer, Strafrechtsprofessorin an der Universität zu Köln. Anschließend beschäftigen wir uns mit einem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministers, der das missbräuchliche Anerkennen von Vaterschaften unterbinden will. Deutsche „Scheinväter“ verschaffen ausländischen Kindern und ihren Müttern auf diese Weise Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsrecht. Wir erklären, welche Rolle künftig den Ausländerbehörden zukommen soll und welche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts der Gesetzgeber beachten muss. Mit Oberstaatsanwalt Benjamin Krause von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt schauen wir danach nach Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof hat jüngst seine Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung neu ausgerichtet. Was bedeutet das für die Praxis der Ermittler? Im „Gerechten Urteil“ beschäftigt uns die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz. In einer Hörerfrage widmen wir uns dem Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten. Zur Teilnahme am Grundgesetzquiz: faz.net/einspruch-quiz Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch Themen der Sendung: 00:02:47 Interview mit Prof. Dr. Bettina Weißer zur Verurteilung Björn Höckes 00:24:41 Gesetzesentwurf gegen „Scheinväter“ 00:36:47 Interview mit Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause zur Vorratsdatenspeicherung 1:00:16 Gerechtes Urteil: Die AfD und der Verfassungsschutz 1:13:22 Hörerfrage zum Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten https://www.faz.net/einspruch/wie-sich-regierungsmitglieder-zur-afd-aeussern-duerfen-19566205.html https://www.faz.net/einspruch/ist-der-verfassungsschutz-gegenueber-der-jungen-alternative-eingeknickt-18994677.html https://www.faz.net/einspruch/neue-studie-ostdeutsche-sehen-verfassung-kritischer-19702576.html Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  13. #298: 75 Jahre Grundgesetz – ist Deutschland in guter Verfassung?
    08.05., 14:2101:12:06

    F.A.Z. Einspruch Am 23. Mai wird das Grundgesetz 75 Jahre alt – F.A.Z. Einspruch wird sich deshalb in den kommenden Wochen unserer Verfassung aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln nähern. Beim „Podcast mit Publikum“ an der Universität Hamburg sprechen wir mit Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) und Christian Hillgruber, Professor für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Wir fragen unsere Gäste, welches Ereignis sie als größte Bewährungsprobe unserer Verfassung empfunden haben – und ob das Grundgesetz fit für die Zukunft ist. Unser Gesprächspartner beantwortet auch Fragen des Publikums. Zur Teilnahme am Grundgesetzquiz Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  14. #297: Wie KI bei der Aufklärung von Straftaten hilft
    24.04., 15:3501:13:58

    F.A.Z. Einspruch In Folge 297 sprechen wir mit Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) über den KI-Einsatz von Ermittlungsbehörden. Die Völkerrechtsprofessorin Angelika Nußberger blickt auf das Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Themen der Sendung: 3:52: Interview mit Innenminister Roman Poseck zum KI-Einsatz im Ermittlungsverfahren 24:09: Vorschlag zur Abtreibungsregelung 40:07: Interview mit Prof. Dr. Angelika Nußberger zur Klima-Entscheidung des EGMR 1:06:26: Gerechtes Urteil: Markenschutz für Pablo Escobar? Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  15. #296: Wie politisch ist das Verfassungsgericht?
    17.04., 16:5901:19:56

    F.A.Z. Einspruch Politiker aus Ampelkoalition und Union treten dafür ein, Regelungen aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz ins Grundgesetz zu übertragen. Sie begründen ihre Überlegungen auch damit, Einfluss der AfD auf die Karlsruher Richterbank ausschließen zu wollen. Wir fragen Doris König und Roland Koch, was sie davon halten und ob eine Grundgesetzänderung verfassungsfeindliche Kräfte nicht auch indirekt stärken könnte. In unserer Sendung blicken wir zudem hinter die Kulissen der Karlsruher Richterwahl: Wir fragen die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts, wie sie ins Amt kam. Der frühere hessische Ministerpräsident Roland Koch erzählt uns, wie es ihm gelang, seinen einstigen Justizstaatssekretär zum Verfassungsrichter zu machen. Diese und weitere Themen diskutieren wir auf der Jurakarrieremesse Juracon in Frankfurt. Unser Gesprächspartner beantwortet auch Fragen des Publikums. F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/das-bundesverfassungsgericht-vor-der-afd-schuetzen-19485321.html https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesverfassungsgericht-wie-man-karlsruhe-vor-der-afd-schuetzt-19492807.html https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/union-will-grundgesetz-nicht-fuer-verfassungsgericht-aendern-19541247.html Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  16. #295: Die Karlsruher Kehrtwende zur Vaterschaftsanfechtung
    10.04., 15:5501:33:18

    F.A.Z. Einspruch In Folge 295 des F.A.Z. Einspruch Podcasts analysieren wir mit dem Marburger Juraprofessor Tobias Helms das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung. Mit dem Völkerrechtsprofessor Kai Ambos sprechen wir über die Lage in Israel. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag seine langjährige Rechtsprechung zur Vaterschaftsanfechtung aufgegeben und den Gesetzgeber aufgefordert, die BGB-Normen zur Vaterschaftsanfechtung neu zu formulieren. Leibliche Väter müssen mehr Rechte erhalten. Was bedeutet das konkret? Der Marburger Zivilrechtsprofessor Tobias Helms, der in Karlsruhe im Auftrag der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht eine Stellungnahme abgab, erklärt uns die Hintergründe. Anschließend gibt es ein Update zur Lage in den Vereinigten Staaten: In wenigen Tagen steht der Beginn des ersten Strafprozesses gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump an. Wir analysieren die Prozesslage – und blicken auch auf die weiteren Verfahren Trumps. „Gerechtes Urteil“ ist diese Woche eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit eines Klimaaktivisten. Im „Literarischen Gespräch“ interviewen wir den Göttinger Völkerrechtsprofessor Kai Ambos zu seinem Werk „Apartheid in Palästina?“. Dabei gehen wir auch auf die aktuelle Lage in Israel ein. Themen der Sendung: 03:23: Interview mit Prof. Dr. Tobias Helms zur Vaterschaftsanfechtung 31:02: Beginn des ersten Strafprozesses gegen Trump 49:42: Gerechtes Urteil: Meinungsfreiheit eines Klimaaktivisten 58:53: Literarisches Interview mit Prof. Dr. Kai Ambos zu „Apartheid in Palästina?“ Mehr zum Thema: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit eines Klimaaktivisten Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  17. #294: Versagt Deutschland in der KI-Gesetzgebung?
    20.03., 16:3501:27:30

    F.A.Z. Einspruch In Folge 294 des F.A.Z Einspruch Podcasts rügt die hessische Digitalministerin Sinemus den Bund für seine fehlenden Prioritäten. Der Zivilrechtler Weller von der Universität Bonn erläutert den Wechsel von der Limbach-Kommission zu einem Schiedsgericht für NS-Raubkunst. Wir befassen uns mit dem Fall des spaßfreien Satirikers Böhmermann, der gegen einen satirischen Imker vor Gericht unterlag und mit einem Buch über die “Hexe von Buchenwald“, die Ehefrau des KZ-Kommandanten. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  18. #293: Was Klettes Festnahme für die Aufklärung von RAF-Taten bedeutet
    13.03., 16:4201:34:07

    F.A.Z. Einspruch Der RAF-Terroristin Daniela Klette, die Ende Februar nach Jahrzehnten im Untergrund in Berlin festgenommen wurde, ist in der vergangenen Woche in Karlsruhe der Haftbefehl eröffnet worden. Der langjährige F.A.Z.-Justizreporter Helmut Schwan erzählt von den Ursprüngen der RAF und von den Unterschieden zwischen den Generationen. Wir fragen ihn, welche Anklagen im Fall Klette zu erwarten sind und wie groß die Chancen auf Angaben auch zu anderen ungeklärten Anschlägen der Terroristen sind. Anschließend gibt es ein Update zur Cannabislegalisierung: Nach unserem Überblick zu den geplanten gesetzlichen Regelungen (Folge 291) nehmen wir nun die konkreten Auswirkungen für die Justiz in den Blick. Insbesondere die geplante Amnestieregelung stößt bei Staatsanwälten und Richtern auf große Bedenken. Welche Details machen es ihnen schwer? Wie viele Akten müssen sie überprüfen? Und welchen Zeitaufwand bedeutet das wirklich? Am Frankfurter Landgericht startete in der vergangenen Woche der „Sommermärchen-Prozess“ um eine Geldzahlung, die möglicherweise in Zusammenhang mit der Vergabe der Fußball-WM 2006 nach Deutschland steht. F.A.Z.-Sportredakteur Christoph Becker war an beiden Prozesstagen dabei und schildert seine Eindrücke. Er erklärt auch die Verteidigungsstrategie der angeklagten früheren DFB-Funktionäre. „Gerechtes Urteil“ ist diese Woche eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung, die während der Corona-Pandemie stattfand. Das Wohnungseigentums- und das Infektionsschutzrecht standen damals zueinander im Widerspruch. Wie sind die Karlsruher Richter damit umgegangen? Außerdem in der Sendung: Ein Aufruf an alle Hörer, zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes einen Gastbeitrag auf F.A.Z. Einspruch zu verfassen. Haben Sie eine Lieblingsverfassungsnorm? Beschäftigt Sie eine Reform des Grundgesetzes? Oder interessiert Sie die Entstehungsgeschichte der Verfassung? Dann schicken Sie Ihren Beitrag (10.000 Zeichen) bis zum 10. April an einspruchpodcast@faz.de! Alle Einsender erhalten F.A.Z. Einspruch für drei Monate kostenlos. Themen der Sendung: 05:17: Gespräch mit Helmut Schwan zur RAF 33:24: Cannabislegalisierung II: Auswirkungen auf die Justiz 55:19: Gespräch mit Christoph Becker zum „Sommermärchen-Prozess“ 1:22:42: Gerechtes Urteil: BGH zum Wohnungseigentumsgesetz 1:31:22: Hinweis zum Grundgesetzwettbewerb Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  19. #292: Wie die KI-Verordnung das Presserecht verändert
    06.03., 16:3501:06:39

    F.A.Z. Einspruch Um die KI-Verordnung der EU ist lange gerungen worden. Professor Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle Medienrecht der TH Köln, erklärt uns, welche Vorgaben zum Einsatz künstlicher Intelligenz aus Brüssel zu erwarten sind und wie sich das deutsche Presse- und Urheberrecht infolgedessen verändern wird. Dabei besprechen wir auch konkrete Beispiele zum Einsatz von KI aus dem journalistischen Alltag. Anschließend werfen wir einen Blick nach Karlsruhe: Dort hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag der „PARTEI“ und eine Verfassungsbeschwerde ihres Vorsitzenden Martin Sonneborn gegen die deutsche Zustimmung zur Änderung des EU-Direktwahlakts zurückgewiesen. Beide hatten sich dagegen gewandt, dass ab der Europawahl 2029 voraussichtlich wieder eine Sperrklausel im deutschen Europawahlgesetz gelten soll. Der Rechtsstreit hat eine lange Vorgeschichte. „Gerechtes Urteil“ ist diese Woche ein Beschluss des Verwaltungsgerichts München. Die Richter entschieden darüber, ob die TU München einen Bewerber für einen Masterstudiengang abweisen darf, weil er nach Überzeugung der Prüfer ein Essay mit KI-Einsatz geschrieben hatte. Außerdem in der Sendung: Ein Aufruf an alle Hörer, zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes einen Gastbeitrag auf F.A.Z. Einspruch zu verfassen. Haben Sie eine Lieblingsverfassungsnorm? Beschäftigt Sie eine Reform des Grundgesetzes? Oder interessiert Sie die Entstehungsgeschichte der Verfassung? Dann schicken Sie Ihren Beitrag (10.000 Zeichen) bis zum 10. April an einspruchpodcast@faz.de! Alle Einsender erhalten F.A.Z. Einspruch für drei Monate kostenlos. F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de https://www.faz.net/einspruch/das-groesste-ki-risiko-19089786.html https://www.faz.net/einspruch/wie-vertrauensschutz-die-ki-regulierung-praegen-kann-19355236.html https://www.faz.net/einspruch/programm-zur-produktregulierung-orientierung-an-delors-werten-19428562.html Themen der Sendung: 00:02:53 Interview mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann zur KI-Verordnung 00:35:44 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sperrklausel bei der Europawahl 00:53:26 Gerechtes Urteil: Das VG München zum KI-Einsatz bei einer Studienplatzbewerbung 01:04:33 Hinweis zum Grundgesetzwettbewerb von F.A.Z. Einspruch Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

  20. #291: Warum der Bundesjustizminister an staatlicher Demokratieförderung zweifelt
    28.02., 17:1901:15:46

    F.A.Z. Einspruch In der vergangenen Woche hatte der CDU/CSU-Fraktionsvorstand beschlossen, derzeit keine Änderung des Grundgesetzes anzustreben, um dort Regeln zur Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts zu verankern. Wie geht der Minister damit um? Buschmann äußert sich außerdem zu Genozid-Vorwürfen gegenüber Israel und zur Festnahme der RAF-Terroristin Daniela Klette. Anschließend beschäftigt uns die am Freitag im Bundestag beschlossene Cannabislegalisierung. Wir geben einen Überblick über die geplanten Regelungen und erklären, welche Einflussmöglichkeiten der Bundesrat in den kommenden Wochen hat. Zudem analysieren wir die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Völker- und Europarecht. Unser Wiener Korrespondent Stephan Löwenstein schildert uns danach seine Eindrücke von der Urteilsverkündung gegen den früheren österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Den einstigen Shootingstar der österreichischen Politik hatte das Wiener Landesgericht für Strafsachen am Freitag zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Kurz hat Revision angekündigt. „Gerechtes Urteil“ ist diese Woche eine Entscheidung des Berliner Landgerichts II gegen die Künstlervereinigung „Zentrum für politische Schönheit“, die ein Fake-Video von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Umlauf gebracht hatte. In der Hörerfrage beschäftigen uns die juristischen Voraussetzungen für ein Parteiverbot. Außerdem in der Sendung: Ein Aufruf an alle Hörer, zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes einen Gastbeitrag auf F.A.Z. Einspruch zu verfassen. Haben Sie eine Lieblingsverfassungsnorm? Beschäftigt Sie eine Reform des Grundgesetzes? Oder interessiert Sie die Entstehungsgeschichte der Verfassung? Dann schicken Sie Ihren Beitrag (10.000 Zeichen) bis zum 10. April an einspruchpodcast@faz.de! Alle Einsender erhalten F.A.Z. Einspruch für drei Monate kostenlos. F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de Themen der Sendung: 00:02:26 Interview mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) 00:26:22 Cannabislegalisierung 00:34:25 Gespräch mit Stephan Löwenstein zum Urteil gegen Sebastian Kurz 01:03:51 Gerechtes Urteil: Das Landgericht Berlin II zu einem Fakevideo mit Olaf Scholz 01:08:47 Hörerfrage und Hinweis zum Grundgesetzwettbewerb von F.A.Z. Einspruch https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/union-will-grundgesetz-nicht-fuer-verfassungsgericht-aendern-19541247.html https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/cannabis-legalisierung-in-deutschland-ist-voelkerrechtlich-moeglich-18344622.html https://www.faz.net/einspruch/den-schutz-des-verfassungsgerichts-mit-dem-wahlrecht-verbinden-19538841.html Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

Ukraine-Krieg, Datenschutz, Mord und Totschlag: Keine Woche vergeht, ohne dass neue Gesetze und Urteile die Öffentlichkeit beschäftigen. Jeden Mittwoch verhandeln wir die wichtigsten Themen im Podcast für Recht, Justiz und Politik mit ausgewiesenen Fachleuten und haben dabei stets im Blick, welche Bedeutung juristische Themen in der Praxis, aber auch für die Examensvorbereitung von Studenten und Referendaren haben. Haben Sie Themenideen, Fragen zu aktuellen Rechtsthemen oder wollen uns Feedback geben? Wir freuen uns über Ihre E-Mail an einspruchpodcast@faz.de. Alle Folgen können Sie jederzeit auch hier hören: https://www.faz.net/podcasts/f-a-z-einspruch-podcast