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840- Causa Vincenz: Berufungsverhandlung trotz offenem Bundesgerichtsentscheid?25.06., 04:5925.06.2026, 04:5900:15:15
Duri Bonin und Gregor Münch über den abgewiesenen Sistierungsantrag, den hängigen Bundesgerichtsentscheid zum Ausstand, das Beschleunigungsgebot, mögliche Wiederholungen von Verfahrenshandlungen und den politischen Druck auf die Siegelung In der Causa Vincenz steht der Verhandlungstermin der Berufungsverhandlung. Die Plädoyers werden vorbereitet. Aber in Lausanne liegt seit deutlich mehr als einem Jahr noch eine Ausstandsbeschwerde, die das Verfahren nachträglich ins Rutschen bringen könnte. Das Obergericht Zürich hat nun Anfang Juni einen Antrag auf Sistierung abgewiesen. Duri Bonin und Gregor Münch fragen, was das für die Verteidigung bedeutet: Muss man verhandeln, obwohl der Bundesgerichtsentscheid zum Ausstand noch offen ist? Welche Verfahrenshandlungen müssten bei einer Gutheissung wiederholt werden? Und wem dient das Beschleunigungsgebot wirklich? Darum geht es in dieser Folge Warum in der Causa Vincenz noch ein Bundesgerichtsentscheid zum Ausstand hängig ist Weshalb der Beizug eines externen Strafrechtsprofessors durch die Staatsanwaltschaft Fragen aufwirft Was ein Sistierungsantrag im Berufungsverfahren bezwecken kann Warum Beat Stocker am 20. Mai 2026 die Sistierung des Berufungsverfahrens beantragt hat Weshalb das Obergericht Zürich den Sistierungsantrag am 3. Juni 2026 abgewiesen hat Was passieren könnte, wenn das Bundesgericht nachträglich einen Ausstandsgrund bejaht Warum die Wiederholung von Verfahrenshandlungen nach einem gutgeheissenen Ausstand entscheidend werden kann Wie Prozessökonomie und Beschleunigungsgebot in Spannung geraten Warum das Beschleunigungsgebot ein Schutzrecht der beschuldigten Person ist Weshalb Fristenprobleme nicht ein Anwaltsproblem, sondern oft ein Behördenproblem sind Was Waffengleichheit bedeutet, wenn Behörden lange brauchen und Verteidigerfristen gekürzt werden sollen Warum die Siegelung nicht das Hauptproblem langer Strafverfahren ist Was das Postulat zur Revision der StPO bei digitalen Ermittlungsmethoden und künstlicher Intelligenz verlangt Warum Duri Bonin den «wahren Mut» darin sieht, den Rechtsstaat auch in unsicheren Zeiten hochzuhalten Wenn Lausanne noch nicht entschieden hat Der Ausgangspunkt ist einfach und heikel zugleich: Gegen die Ablehnung eines Ausstandsgesuchs ist seit dem 9. Dezember 2024 eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig. Die Berufungsverhandlung vor dem Obergericht Zürich ist inzwischen terminiert und steht bevor. Ein Entscheid aus Lausanne liegt aber noch nicht vor. Duri und Gregor diskutieren nicht die Unabhängigkeit des Bundesgerichts als solche. Sie stellen eine praktische Frage: Gibt es Verfahren, die priorisiert werden müssen, weil sonst spätere Entscheide den ganzen Ablauf gefährden? Wenn eine Berufungsverhandlung vorbereitet wird, Akten gelesen, Plädoyers geschrieben, Termine koordiniert und Beteiligte disponiert werden, ist ein hängiger Ausstandsentscheid keine Nebensache. Er hängt über dem Verfahren. Was eine Sistierung leisten soll Die Verteidigung von Beat Stocker beantragt deshalb die Sistierung des Berufungsverfahrens. Das ist kein blosses Verzögerungsmanöver, sondern prozessual nachvollziehbar: Wenn das Bundesgericht den Ausstand gutheissen sollte, stellt sich unmittelbar die Frage, welche Verfahrenshandlungen betroffen sind, ob sie aufgehoben werden müssen und ob sie zu wiederholen sind. Genau darin liegt die Fallhöhe. Wird die Berufungsverhandlung durchgeführt und kommt kurz danach ein Bundesgerichtsentscheid, der die Befangenheit der Staatsanwaltschaft bejaht, kann das Verfahren in eine neue Schleife geraten. Dann stellt sich nicht nur eine theoretische Rechtsfrage, sondern eine sehr praktische: Was ist mit den bisherigen Einvernahmen? Was ist mit der Schlusseinvernahme? Was ist mit dem Anklagefundament? Und liegt überhaupt ein anklagereifer Sachverhalt vor, wenn bestimmte Verfahrenshandlungen wegfallen? Prozessökonomie in zwei Richtungen Das Obergericht Zürich weist den Sistierungsantrag ab. In der Folge wird deutlich: Auch dafür gibt es Argumente. Ein Berufungsverfahren dieser Grössenordnung verlangt enorme Organisation. Parteien, Verteidigungen, Staatsanwaltschaft, Gericht, Termine, Räume, Vorbereitung – niemand bricht ein solches Verfahren leichtfertig ab. Aber Prozessökonomie funktioniert nicht nur in eine Richtung. Es kann ökonomischer sein, kurz zuzuwarten, als eine Berufungsverhandlung durchzuführen, die später prozessual ins Wanken gerät. Duri und Gregor formulieren hier keine sichere Prognose, sondern zeigen das Risiko: Wenn das Bundesgericht nachträglich anders entscheidet, könnte der vermeintlich schnellere Weg zum langen Umweg werden. Das Beschleunigungsgebot als Schutzrecht Besonders scharf wird die Diskussion beim Beschleunigungsgebot. Duri stört sich daran, wenn das Beschleunigungsgebot von Behörden als Argument verwendet wird, um Verteidigungsrechte zu beschneiden. Das Beschleunigungsgebot dient der beschuldigten Person. Es soll verhindern, dass ein Strafverfahren unnötig lange dauert und die betroffene Person über Jahre im Ungewissen bleibt. Es ist deshalb etwas anderes, ob eine beschuldigte Person eine rasche Behandlung verlangt – oder ob Behörden das Beschleunigungsgebot ins Feld führen, um trotz offener Vorfragen weiterzumachen. In dieser Differenz liegt der rechtsstaatliche Kern der Folge: Beschleunigung darf nicht zu einem Behördenargument gegen Verfahrensrechte werden. Verteidigung mit angezogener Handbremse Duri bringt die Lage mit einem Bild auf den Punkt: Man bereitet sich auf ein WM-Finale vor, weiss aber nicht, ob im Hintergrund noch die Befangenheit des Schiedsrichters oder Linienrichters im Raum steht. Übertragen auf die Causa Vincenz heisst das: Die Berufungsverhandlung ist ein zentrales Ereignis. Gleichzeitig bleibt eine Frage offen, die für das Verfahren erheblich sein kann. Für die Verteidigung bedeutet das Vorbereitung mit angezogener Handbremse. Man muss alles leisten, als finde die Verhandlung statt. Gleichzeitig muss man die Eventualität im Kopf behalten, dass ein späterer Entscheid die prozessuale Ausgangslage verändert. Das ist nicht nur juristisch anspruchsvoll, sondern auch strategisch und menschlich belastend. Fristen, Behörden und Waffengleichheit Aus der konkreten Sistierungsfrage wird eine grundsätzlichere Kritik. Duri und Gregor sprechen über Fristen, lange Verfahren und die Tendenz, Verzögerungsprobleme auf die Verteidigung zu verschieben. Wenn Gerichte oder Behörden sehr lange für Entscheide brauchen, lässt sich das Problem nicht dadurch lösen, dass man anwaltliche Fristen weiter kürzt. Das berührt die Waffengleichheit im Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft verfügt über Apparate, Personal und institutionelle Ressourcen. Die Verteidigung arbeitet oft unter engem Zeitdruck, mit hohen Erwartungen und ohne die gleichen strukturellen Mittel. Wenn lange Verfahrensdauern politisch oder medial vor allem der Verteidigung angelastet werden, wird das Bild schief. Siegelung, digitale Beweise und künstliche Intelligenz Am Schluss weitet Gregor den Blick auf ein Postulat zur Revision der Strafprozessordnung im Bereich digitaler Ermittlungsmethoden, insbesondere mit Blick auf künstliche Intelligenz. Es geht um automatisierte Verfahren, Gesichtserkennung, digitale Beweismittel, Cloud-Daten, Erhebung, Verwertung und Siegelung. Für Duri ist klar: Die Siegelung ist nicht das Hauptproblem langer Strafverfahren. Sie ist ein rechtsstaatliches Instrument zum Schutz von Geheimnissen und Verfahrensrechten. Wer in Zeiten digitaler Massendaten und künstlicher Intelligenz einfach nach Abschaffung oder Schwächung der Siegelung ruft, verkennt, worum es geht. Der wahre Mut liegt nicht darin, rechtsstaatliche Sicherungen abzubauen. Der wahre Mut liegt darin, sie auch dann hochzuhalten, wenn Strafverfolgung technisch einfacher und politisch lauter wird. Rechtliche Einordnung Die Folge berührt mehrere zentrale Begriffe des Schweizer Strafprozessrechts. Sistierung bedeutet, dass ein Verfahren vorläufig ruht. Im Berufungsverfahren stellt sich diese Frage insbesondere dann, wenn ein anderes Verfahren oder ein hängiger Entscheid für den Fortgang erheblich sein kann. Hier geht es um die Frage, ob die Berufungsverhandlung durchgeführt werden soll, obwohl ein Bundesgerichtsentscheid zum Ausstand noch aussteht. Ausstand, Art. 56 ff. StPO: Personen, die in einer Strafbehörde tätig sind, müssen in den Ausstand treten, wenn ein Ausstandsgrund besteht. Zentral ist nicht nur tatsächliche Befangenheit, sondern bereits der objektiv begründete Anschein fehlender Unvoreingenommenheit. Folgen des Ausstands, Art. 60 StPO: Wird ein Ausstand gutgeheissen, können Verfahrenshandlungen, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat, aufgehoben und wiederholt werden, wenn eine Partei dies rechtzeitig verlangt. Genau deshalb ist ein hängiger Ausstandsentscheid vor einer Berufungsverhandlung so bedeutsam. Beschleunigungsgebot, Art. 5 StPO und Art. 29 Abs. 1 BV: Strafverfahren müssen ohne unbegründete Verzögerung geführt werden. Das Beschleunigungsgebot schützt insbesondere die beschuldigte Person vor überlangen Verfahren. Es darf nicht zur Verkürzung von Verteidigungsrechten missverstanden werden. Siegelung, Art. 248 StPO: Die Siegelung schützt Geheimhaltungsinteressen, etwa Anwaltsgeheimnis, Berufsgeheimnisse oder Privatsphäre, wenn Unterlagen oder Daten sichergestellt werden. In digitalen Strafverfahren gewinnt sie besondere Bedeutung, weil Datenmengen gross sind und sensible Informationen leicht miterfasst werden. Kapitel 00:00 Bücher zur Anwaltstätigkeit und Anwaltsprüfung unter www.duribonin.ch/shop 00:23 Gregor übernimmt den Anfang 00:41 Hängiger Bundesgerichtsentscheid zum Ausstand 01:28 Berufungsverhandlung vor der Tür 02:08 Priorisierung und Vertrauen in den Rechtsstaat 03:09 Warten auf Lausanne und Kommunikation 04:09 Verteidigung vor offenem Bundesgerichtsausgang 04:34 Sistierungsantrag von Beat Stocker 04:41 Was bei Gutheissung des Ausstands passieren könnte 05:57 Szenarien, Wiederholung und Ressourcenverschleiss 07:04 Parallelverfahren und Ermittlungsbasis 07:53 Sistierungsgesuch abgewiesen 08:36 Beschleunigungsgebot als Streitpunkt 09:19 Abweisung ohne Vernehmlassung 09:45 Nicht absehbarer Bundesgerichtsentscheid 10:51 Fristenproblem und Behördenproblem 11:22 Waffengleichheit und Siegelung 12:05 Berufungsverhandlung mit angezogener Handbremse 12:41 Postulat zu digitalen Ermittlungsmethoden und KI 13:30 Siegelung unter politischem Druck 14:03 Den Rechtsstaat hochhalten 14:21 Lobbying und Verteidigungsperspektive 14:39 Schluss Links zu diesem Podcast: Strafprozessordnung Anwaltskanzlei von Duri Bonin Anwaltskanzlei von Gregor Münch Titelbild bydanay Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über die Causa Vincenz, Sistierung, Ausstand, Berufungsverfahren, Beschleunigungsgebot, Siegelung und Strafprozessrecht in der Schweiz. Sie enthalten keine verbindliche Darstellung des laufenden Verfahrens, keine Feststellung zu konkreter Befangenheit und keine offizielle Mitteilung eines Gerichts oder einer Behörde. Massgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen, die amtlichen Entscheide und der konkrete Verfahrensstand.
- #799 Auf dem Weg zur Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft Nidwalden23.06., 04:5923.06.2026, 04:5900:12:59
Duri Bonin und Nina Langner über eine Einvernahme in Stans, Anreise mit knappen Anschlüssen, Orientierung auf dem Areal der Staatsanwaltschaft Nidwalden, gute Belehrung, Ergänzungsfragen und einen überraschend schönen Ausklang im Dorf. Einvernahme um halb zehn in Stans. Das klingt machbar – bis der Schnellzug Verspätung hat, der Anschluss in Luzern knapp wird, Google Maps zum falschen Ende eines gesicherten Areals führt und die Staatsanwaltschaft irgendwo hinter Polizei, Gefängnis und Stacheldraht liegt. Und dann, nach Spurt, Hitze und Umweg: eine Einvernahme, die Duri Bonin als souverän, zugewandt und ergebnisoffen erlebt. Ausgangspunkt dieser Folge ist Duri Bonins Besuch bei der Staatsanwaltschaft Nidwalden in Stans. Nina Langner macht daraus sofort den passenden Untertitel für den Podcast: «Auf dem Weg durch die Schweiz». Denn manchmal zeigt Strafverteidigung und Geschädigtenvertretung nicht nur Akten, Rechtsfragen und Einvernahmen, sondern auch Bahnhöfe, Anschlüsse, kantonale Unterschiede, Gebäude, Wege, Räume – und am Ende ein gutes Essen in einem Dorf, das Duri zuerst für ein Städtchen hält. Darum geht es in dieser Folge Wie eine Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft Nidwalden in Stans praktisch abläuft Warum Duri den Einvernahmetermin bewusst erst auf halb zehn legen liess Was knappe ÖV-Anschlüsse mit anwaltlicher Vorbereitung zu tun haben Warum der Weg zur Staatsanwaltschaft manchmal komplizierter ist als die Einvernahme selbst Warum verständliche Kommunikation wichtiger ist als technische Routine Was es bedeutet, als Geschädigtenvertreter mit einer vorbereiteten Einvernahme zu erscheinen Warum vorbereitete Dokumente manchmal gar nicht mehr gebraucht werden Weshalb Stans in dieser Folge nicht nur Verfahrensort, sondern auch Erlebnisraum ist Auf dem Weg durch die Schweiz Nina bringt es gleich zu Beginn auf den Punkt: Der Podcast könnte momentan auch «Auf dem Weg durch die Strafverfolgungsbehörden der Schweiz» heissen. Diese Folge führt nach Stans, zur Staatsanwaltschaft Nidwalden. Der erste praktische Punkt beginnt schon vor der Vorladung: Wann setzt man eine Einvernahme an, wenn man aus Zürich anreisen muss? Duri hat diesmal vorher nachgeschaut, wie weit Stans tatsächlich ist. Halb zehn statt früher Morgen. Keine Übernachtung. Kein Hotel. Das ist keine Nebensache. Wer zu einer Einvernahme reist, muss nicht nur inhaltlich vorbereitet sein, sondern auch pünktlich, konzentriert und arbeitsfähig ankommen. Wenn der Anschluss Teil der Geschichte wird Die Anreise verläuft nicht ganz so ruhig wie geplant. Der Zug nach Luzern ist voll und verspätet, der Anschluss nach Stans knapp, der Wechsel auf Gleis 14 sportlich. Duri sprintet, steigt gerade noch ein – und stellt fest: Der Zug wäre tatsächlich ohne ihn gefahren. Anwaltliche Praxis ist manchmal weniger grosse Rhetorik als profane Logistik. In Stans geht es weiter mit dem Bus. Zwei Minuten Busfahrt klingen in Zürich nach einer kurzen Strecke. In Nidwalden bedeutet es: besser einsteigen, nicht laufen. Danach führt Google Maps entlang eines schönen Flusses – nur leider an die falsche Seite des Areals. Stacheldraht, Polizei, Gefängnis, Staatsanwaltschaft: Wer nicht mit dem Auto kommt, landet schnell dort, wo man zwar nahe ist, aber nicht hinein kann. Die Einvernahme selbst: sachlich und souverän Gerade deshalb ist der Kontrast interessant. Die Anreise ist umständlich, die Einvernahme selbst aber professionell. Duri beschreibt die Staatsanwältin als souverän, nett und zugewandt. Besonders positiv fällt ihm die Belehrung auf: nicht endlos technisch, sondern verständlich und auf die beteiligte Person ausgerichtet. Das ist ein wichtiger Punkt. Eine Belehrung ist im Strafverfahren nicht bloss ein Formularmoment. Sie entscheidet mit darüber, ob eine Person versteht, in welcher Rolle sie befragt wird, welche Rechte und Pflichten bestehen und was die Einvernahme bedeutet. Gute Strafverfolgung zeigt sich auch darin, ob verständlich erklärt wird. Offen fragen, nicht pro forma abarbeiten Der Hintergrund des Verfahrens macht die Einvernahme zusätzlich interessant. Das Verfahren war durch die Staatsanwaltschaft eingestellt worden; das Obergericht Nidwalden hat diese Einstellung aufgehoben. In einer solchen Situation hat sich Duri gefragt: Wird jetzt nur pflichtgemäss nachbefragt? Oder wird wirklich offen geschaut, was sich aus der Einvernahme ergibt? Letztendlich ist Duri positiv überrascht. Es wurde offen gefragt, der Beschuldigte wurde aber keinesfalls geschont. Genau diese Balance macht eine gute Einvernahme aus: Sie ist nicht vorentschieden, aber auch nicht beliebig. Sie lässt Raum für Antworten, bleibt aber am Sachverhalt dran. Ergänzungsfragen und Vorbereitung Duri war in dieser Einvernahme als Geschädigtenvertreter dabei. Vor diesem Hintergrund hatte er eine vollständige Einvernahme vorbereitet und ein Dossier mit Dokumenten zusammengestellt, die er dem Beschuldigten einzeln hätte vorlegen können. Das ist klassische anwaltliche Vorbereitung: Man weiss nicht, was die Staatsanwaltschaft fragt, also bereitet man den eigenen Zugriff auf den Sachverhalt sauber vor. In diesem Fall braucht Duri das vorbereitete Dossier nicht. Die Staatsanwältin legt die relevanten Dokumente selber vor. Für ihn ist das gerade ein Qualitätszeichen: Die Einvernahme war nicht bloss formal, sondern inhaltlich gut vorbereitet und geführt. Manchmal ist anwaltliche Arbeit auch, zu merken, dass die eigene Intervention nicht nötig ist. Kantonale Praxis und kleine Systeme Am Schluss sprechen Duri und Nina kurz über die Grösse der Staatsanwaltschaft Nidwalden. Duri schätzt rund zehn Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Jugendanwaltschaft eingeschlossen, bei einem Kanton mit rund 45’000 Einwohnern. Die Folge macht sichtbar, dass das Strafprozessrecht zwar schweizweit gilt, Strafverfolgung aber immer auch kantonal erlebt wird: im Gebäude, in der Organisation, im Umgang, in der Verfahrensführung, in der Frage, ob man mit dem Auto kommen sollte - und manchmal sogar darin, ob der Anschlusszug wartet. Stans nach der Einvernahme Nach der Einvernahme bleibt Duri noch etwas in Stans. Er fragt nach einem Restaurant, wird beim Wort «Städtchen» freundlich korrigiert und landet in der Wirtschaft zur Rosenburg Höfli. Kirche, Winkelried, Niklaus von Flüe, Sommerhitze, Melone, Meeresfrüchte und ein richtig heisser Espresso. Strafverfahren finden nicht im Lehrbuch statt. Sie finden an Orten statt. Diesmal in Stans. Kapitel 00:00 Bücher zur Anwaltstätigkeit und Anwaltsprüfung unter www.duribonin.ch/shop 00:23 «Auf dem Weg durch die Schweiz» 00:41 Einvernahme in Stans planen 01:13 Hotel oder früher Zug? 01:32 Knappe Anschlüsse nach Luzern 02:40 Sprint auf den Zug nach Stans 03:25 Mit Bus und Google Maps zur Staatsanwaltschaft 04:00 Stacheldraht, Polizei, Gefängnis und Umweg 05:19 Anruf bei der Staatsanwaltschaft 05:48 Eindruck von der Einvernahme 06:03 Gute Belehrung und geduldige Fragen 06:53 Verfahren nach früherer Einstellung 07:16 Offene Befragung statt Pro-forma-Termin 07:47 Ergänzungsfragen und vorbereitetes Dossier 08:17 Stans, Restaurantempfehlung und Rosenburg 09:26 Kirche, Winkelried und Niklaus von Flüe 10:23 Essen in der Rosenburg 11:12 Grösse der Staatsanwaltschaft Nidwalden 11:51 Kurzer Seitenblick nach Zürich 12:20 Schluss Links zu diesem Podcast: Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Staatsanwaltschaft Nidwalden Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Einvernahmen, Strafverfolgung und anwaltliche Praxis in der Schweiz. Sie beruhen auf einem persönlichen Erfahrungsbericht aus einem konkreten Verfahren und enthalten keine verbindliche Darstellung der allgemeinen Praxis der Staatsanwaltschaft Nidwalden, keine offizielle Mitteilung einer Behörde und keine Anleitung für den Einzelfall.
- #798 Wer verurteilt, muss erklären: Was ein gutes Strafurteil ausmacht16.06., 04:5916.06.2026, 04:5900:26:25
Duri Bonin über rechtliches Gehör, Anklagegrundsatz, Sachverhaltsfeststellung, Beweiswürdigung, Strafzumessung und die Frage, warum ein Strafurteil verständlich und überprüfbar sein muss Ein Mensch sitzt im Gerichtssaal. Vorne entscheidet der Staat über Freiheit, Ruf, Zukunft. Dabei genügt kein sauber formatiertes Dispositiv. Ein Strafurteil muss mehr leisten: Es muss erklären, warum der Staat so urteilt. Was macht ein gutes Strafurteil aus? Duri Bonin stellt diese Frage aus der Perspektive von mehr als 20 Jahren Strafjustiz: als früherer Urteilsschreiber, als Strafverteidiger, als Geschädigtenvertreter und als Leser unzähliger Urteile. Gute, schwache, überladene, dürre, gelehrte, eitle, tapfere, feige. Die gefährlichsten Urteile sind dabei selten die knappen. Gefährlich sind jene, die sicher klingen, bevor sie gezweifelt haben. Diese Folge handelt von rechtlichem Gehör, Anklagegrundsatz, Sachverhaltsfeststellung, Beweiswürdigung, «in dubio pro reo», Subsumption, Strafzumessung, Nebenfolgen, Verständlichkeit und Kontrollierbarkeit. Vor allem aber handelt sie von einer einfachen rechtsstaatlichen Zumutung: Ein Strafurteil muss man nicht mögen. Man muss das Ergebnis nicht teilen. Aber man muss den Weg verstehen und rechtlich kontrollieren können. Darum geht es in dieser Folge Warum ein Strafurteil nicht durch Autorität überzeugt, sondern durch tragfähige Gründe Weshalb ein Urteil bereits in der Strafuntersuchung scheitern kann Warum rechtliches Gehör kein Höflichkeitsritual ist Was ein unabhängiges, zuständiges und unparteiisches Gericht leisten muss Weshalb die Anklage der Zaun des Strafprozesses ist Warum der Anklagegrundsatz vor einem wandernden Prozessgegenstand schützt Was Sachverhaltsfeststellung von blosser Aktenzusammenfassung unterscheidet Warum ein gutes Strafurteil sagt, was bewiesen ist – und was nicht Weshalb freie Beweiswürdigung keine freie Behauptung ist Warum Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen methodische Sorgfalt verlangen Was «in dubio pro reo» wirklich bedeutet – und warum der Grundsatz kein Weihrauch am Ende des Urteils ist Weshalb bei der Subsumption sich richterliche Disziplin gegen richterliche Intuition behaupten muss Warum ein Freispruch kein Scheitern des Rechts ist Weshalb Strafzumessung Rechtsanwendung in Zahlen ist Warum Nebenfolgen, Dispositiv, Sprache und Kontrollierbarkeit zur Qualität eines Strafurteils gehören Das Verfahren ist keine Verpackung Ein gutes Strafurteil beginnt nicht mit dem Schuldspruch. Es beginnt früher: beim Verfahren. Wurden die Parteien gehört? Wurden ihre Vorbringen verstanden? Wurden Beweisanträge ernsthaft geprüft? Hat das Gericht die Akten wirklich gekannt? Hat es sich ein eigenes Bild gemacht – oder bloss das Ergebnis der Strafuntersuchung verwaltet? Das rechtliche Gehör ist kein Ritual für die Akten. Es ist die elementare Bedingung dafür, dass ein Urteil legitim sein kann. Gerade im Strafrecht ist das Verfahren Teil der Gerechtigkeit. Wer nicht gehört wurde, wurde nicht wirklich beurteilt. Und wer vor einem Gericht steht, das nicht unabhängig, zuständig und unparteiisch ist, wird nicht gerichtet, sondern verwaltet. Die erste Qualitätsfrage lautet deshalb nicht: Hat das Gericht am Ende recht gehabt? Sondern: Durfte es auf diesem Weg zu diesem Ergebnis gelangen? Die Anklage ist der Zaun des Prozesses Die Anklage ist nicht Dekoration. Sie bestimmt, worum es im gerichtlichen Verfahren geht. Sie sagt, wer sich wogegen verteidigen muss: welche Tat, welche Zeit, welcher Ort, welche Handlung, welche innere Haltung, welche Beteiligungsform, welche Folgen. Der Anklagegrundsatz schützt die beschuldigte Person vor einem wandernden Prozessgegenstand. Er schützt aber auch das Gericht vor der Versuchung, eine mangelhafte Untersuchung mit einem anderen Sachverhalt zu retten. Ein Gericht darf rechtlich anders denken. Es darf eine Tat anders qualifizieren. Aber es darf den angeklagten Lebensvorgang nicht heimlich ersetzen. Was genau ist angeklagt? Was davon ist bewiesen? Alles andere ist Nebel. Und Nebel ist kein Boden für einen Schuldspruch. Feststellen, nicht nacherzählen Ein schlechtes Urteil erzählt. Ein gutes Urteil stellt fest. Es genügt nicht, Akten zu referieren oder Aussagen seitenweise zusammenzufassen. Die eigentliche Leistung liegt dort, wo das Gericht klar sagt: Gestützt auf welche Beweise erachten wir was als bewiesen – und was gerade nicht? Tatzeit, Tatort, Tathandlung, Tatmittel, Tatfolge, Kausalität, Vorsatz oder Fahrlässigkeit sind keine schmückenden Details. Sie sind tragende Balken eines Strafurteils. Wenn der Sachverhalt schwimmt, ertrinkt die Rechtsanwendung. Dann wird Subsumption zur Behauptung. Ein gutes Strafurteil sagt nicht: «Es spricht vieles dafür.» Es sagt: «Gestützt auf diese Beweise steht fest, dass …» Und wenn es das nicht sagen kann, muss es den Mut haben, auch das zu sagen. Beweiswürdigung statt Bauchgefühl Im Strafprozess geht es nicht um Glauben, vermeintliche Menschenkenntnis oder den Eindruck vor Schranken. Freie Beweiswürdigung bedeutet nicht, dass das Gericht frei ist, seiner Intuition zu folgen. Es ist frei von starren gesetzlichen Beweisregeln, aber nicht frei von Logik, Erfahrung, Begründung und Akten. Ein gutes Urteil fragt genau: Woher weiss eine Person, was sie sagt? Was hat sie unmittelbar wahrgenommen? Was hat sie rekonstruiert? Was hat sie nur gehört? Wo bleibt sie konstant? Wo weicht sie ab? Sind Widersprüche belastend oder menschlich erklärbar? Gibt es äussere Anker: Spuren, Nachrichten, Urkunden, medizinische Befunde, technische Daten, Zeitabläufe? Gibt es Belastungsmotive oder Entlastungsmotive? Gerade bei Aussage gegen Aussage ist nicht mehr Pathos gefragt, sondern mehr methodische Sorgfalt. Solche Fälle sind nicht unentscheidbar. Aber sie sind gefährlich, wenn mit Textbausteinen gearbeitet wird. Zweifel gehören ins Urteil «In dubio pro reo» ist kein Weihrauch, den man am Ende über das Urteil schwenkt. Der Grundsatz ist auch kein Ersatz für Beweiswürdigung. Er greift dort, wo nach sorgfältiger Würdigung erhebliche, nicht behebbare Zweifel bestehen bleiben. Ein gutes Strafurteil hat deshalb eine innere Redlichkeit. Es versteckt Zweifel nicht. Es benennt sie, prüft sie und erklärt, warum sie überwunden werden können – oder warum sie eben nicht überwunden werden können. Der Rechtsstaat braucht keine richterliche Selbstgewissheit. Er braucht nachvollziehbare Gründe. Vom Faktum zur Norm Nach dem Sachverhalt kommt das Recht. Hier zeigt sich, ob ein Urteil wirklich gedacht oder nur komponiert wurde. Strafbarkeit ergibt sich nicht daraus, dass jemand unsympathisch wirkt, aus einer fremden Lebenswirklichkeit kommt, schlecht gelebt hat oder sich in einer Verdachtsnähe bewegt. Strafbarkeit setzt voraus, dass der festgestellte Sachverhalt die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt. Objektiver Tatbestand, subjektiver Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld, Versuch, Teilnahme, Konkurrenz, Verjährung, Rechtfertigungsgründe und Schuldausschlussgründe sind keine Floskeln. Was strittig ist, muss geprüft werden. Was entscheidend ist, muss begründet werden. Ein gutes Strafurteil zeigt die Bewegung vom Faktum zur Norm. Nicht mit grossen Worten, sondern mit sauberer Subsumption. Und ja: Ein Freispruch ist kein Scheitern des Rechts. Ein guter Freispruch ist Recht. Strafzumessung ist Rechtsanwendung in Zahlen Die Strafzumessung ist der Charaktertest eines Urteils. Nach dem Schuldspruch darf die Begründungskraft nicht nachlassen. Denn die Strafe ist nicht der Anhang des Schuldspruchs. Sie ist sein schärfster Ausdruck. Ein Strafmass ist keine Zahl am Ende einer Erzählung. Ein Strafmass ist Rechtsanwendung in Zahlen. Ein gutes Urteil erklärt deshalb, von welchem Strafrahmen es ausgeht, wo der Ausgangspunkt liegt, welche Tatkomponenten das Verschulden erhöhen oder mindern, welche Täterkomponenten erheblich sind, welche Vorstrafen zählen, welches Nachtatverhalten relevant ist und weshalb der Vollzug bedingt, teilbedingt oder unbedingt ausfällt. Es erklärt auch, weshalb weniger nicht genügt – und weshalb mehr nicht gerechtfertigt ist. Wer straft, muss Mass halten. Wer Mass hält, muss begründen. Wer nicht begründet, übt Macht aus. Nebenfolgen sind keine Nebensachen Ein Urteil endet nicht beim Schuldspruch. Kosten, Entschädigungen, Genugtuung, Zivilforderungen, Beschlagnahmungen, Einziehungen, Ersatzforderungen, Massnahmen, Landesverweisung, Vollzugsfragen und Rechtsmittelbelehrung sind keine Nachträge. Für die Betroffenen sind es oft die konkreten Folgen des Urteils. Darum muss auch das Dispositiv präzise sein. Die Erwägungen erklären. Das Dispositiv befiehlt. Ein unklarer Befehl des Staates ist kein kleiner Fehler, sondern ein rechtsstaatliches Ärgernis. Verständlichkeit ist Respekt Sprache ist kein Ornament. Sprache ist Justizhandwerk. Ein gutes Strafurteil ist nicht deshalb gut, weil es einfach ist. Es ist auch nicht deshalb gut, weil es kompliziert ist. Es ist gut, wenn es präzise ist. Präzision und Verständlichkeit schliessen sich nicht aus. Im Gegenteil: Erst wer wirklich weiss, was er sagen will, kann es klar sagen. Eine beschuldigte Person muss verstehen können, weshalb sie verurteilt oder freigesprochen wurde. Eine geschädigte Person muss erkennen können, dass ihre Vorbringen ernsthaft geprüft wurden. Die Öffentlichkeit muss sehen, dass nicht Stimmung, sondern Recht gesprochen wurde. Und die Rechtsmittelinstanz darf nicht Gedanken lesen müssen. Kontrollierbarkeit ist Teil des Rechtsstaats Ein Urteil muss überprüfbar sein. Das ist kein Gefallen an die obere Instanz, sondern ein Anspruch der Parteien und eine Bedingung rechtsstaatlicher Kontrolle. Ein gutes Strafurteil legt seine tragenden Gründe offen. Nicht alles, was in den Akten liegt, muss wiedergegeben werden. Aber alles, was den Entscheid trägt, muss sichtbar werden. Die Rechtsmittelinstanz darf nicht raten müssen. Die Verteidigung auch nicht. Die geschädigte Person auch nicht. Ein gutes Strafurteil ist nicht unangreifbar. Das wäre ein verdächtiger Anspruch. Ein gutes Urteil ist an der richtigen Stelle angreifbar: an seinen offengelegten Gründen. Wer nur entscheidet, aber nicht erklärt, verlangt Gehorsam statt Anerkennung. Wer Gründe nennt, macht sich überprüfbar – und nimmt gerade dadurch Recht und Amt ernst. Genau darin liegt der rechtsstaatliche Wert. Die sieben Fragen an ein gutes Strafurteil War das Verfahren fair, korrekt und offen? Bleibt das Urteil innerhalb der Anklage? Sagt es klar, was bewiesen ist – und was nicht? Würdigt es die Beweise, statt sie bloss aufzuzählen? Subsumiert es sauber, Tatbestandsmerkmal für Tatbestandsmerkmal? Begründet es die Strafe als Mass des konkreten Verschuldens? Ist das Dispositiv klar, vollständig und vollziehbar? Wenn ein Urteil diese Fragen besteht, ist es meistens gut. Nicht perfekt. Perfektion ist kein richterlicher Massstab. Redlichkeit schon. Kapitel 00:00 Was macht ein gutes Strafurteil aus? 01:17 Verfahren, Gehör und unabhängiges Gericht 03:43 Anklagegrundsatz und Prozessgegenstand 05:36 Sachverhaltsfeststellung statt Aktenreferat 07:31 Beweiswürdigung und Aussageanalyse 10:11 In dubio pro reo und innere Redlichkeit 11:34 Subsumption: vom Faktum zur Norm 13:53 Strafzumessung als Charaktertest 16:16 Verständlichkeit, Sprache und Respekt 17:37 Begründungspflicht und ernsthafte Prüfung 19:47 Überprüfbarkeit statt Floskeln 21:22 Wer nicht erklärt, verlangt Gehorsam 21:37 Sieben Fragen an ein gutes Strafurteil 25:50 Schluss Links zu diesem Podcast: Strafrechtskanzlei von Duri Bonin Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Bücher zur Anwaltsprüfung & Anwaltstätigkeit Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Strafurteile, Urteilsqualität, Beweiswürdigung, Strafzumessung und rechtsstaatliche Kontrolle in der Schweiz. Sie sind keine Anleitung für den Einzelfall und ersetzen keine Prüfung der konkreten Situation.
- #797 Am Obergericht Thurgau: Wie läuft eine Berufungsverhandlung ab?11.06., 04:5911.06.2026, 04:5900:24:01
Duri Bonin und Nina Langner über eine Berufungsverhandlung in Frauenfeld, Anwaltszimmer, Sitzordnung, Aussageverweigerungsrecht, Plädoyernotizen vorab und schriftliche Urteilseröffnung Wie läuft eine Berufungsverhandlung am Obergericht Thurgau ab? Nina Langner war in Frauenfeld und nimmt Duri Bonin mit durch den Verhandlungstag: vom Treffen am Bahnhof über das Anwaltszimmer und die Sitzordnung bis zur Befragung, den Plädoyers, der Replik, dem Schlusswort und der schriftlichen Urteilseröffnung. Anlass dieser Folge ist ein frischer Erfahrungsbericht aus dem Obergericht Thurgau. Wie ist die Anreise? Wo bespricht man sich mit dem Klienten? Wie ist der Gerichtsempfang? Wie ist der Gerichtssaal eingerichtet? Wer sitzt wo? Was passiert in der Gerichtsverhandlung? Wann wird gesprochen? Was bedeutet Schweigen? Wie lange dauert es? Wann erfährt man das Urteil? Darum geht es in dieser Folge Wie eine Berufungsverhandlung am Obergericht Thurgau praktisch ablaufen kann Warum Nina ihren Klienten bereits am Bahnhof trifft Was Vorbereitung unmittelbar vor der Verhandlung bedeutet Wie Empfang und Orientierung im Gerichtsgebäude funktionieren Weshalb ein Anwaltszimmer vor Verhandlungsbeginn wertvoll ist Was Gerichtsbesetzung, Sitzordnung und Raumaufteilung für die Verteidigung bedeuten Wie sich der Ablauf in Frauenfeld von Zürcher Berufungsverhandlungen unterscheiden kann Wann die beschuldigte Person befragt wird Was das Aussageverweigerungsrecht in der Berufungsverhandlung praktisch heisst Welche Rolle Publikum und Gerichtsöffentlichkeit spielen Wie lange Plädoyers dauern können Ob Plädoyernotizen vorab abgegeben werden sollen Was daran praktisch ist – und wo Verteidigerinnen und Verteidiger aufmerksam bleiben müssen Wie Replik, Duplik und Schlusswort in der Verhandlung Platz finden Was eine schriftliche Urteilseröffnung für Verteidigung und Klientschaft bedeutet Nina trifft ihren Klienten bereits beim Bahnhof. Das ist mehr als Organisation. Vor einer Berufungsverhandlung gibt es fast immer letzte Punkte zu klären. Der gemeinsame Weg zum Gericht schafft Raum für diese letzten Absprachen – mit Bewegung und etwas Luft vor dem Verfahren. Das Obergericht Thurgau liegt in Frauenfeld in einem grossen Gebäude, klar angeschrieben und gut auffindbar rund 5 Minuten vom Bahnhof entfernt. Nach dem Empfang werden Nina und ihr Klient direkt in ein Anwaltszimmer gebracht. Unaufgefordert. Mit Tisch und einem Zettel zur Gerichtsbesetzung. Solche Details prägen einen Verhandlungstag. Für die Verteidigung ist ein geschützter Raum vor Beginn nicht Luxus, sondern praktisch: Unterlagen ordnen, kurz durchatmen, letzte Fragen besprechen, ankommen. Danach geht es in den Saal. Wer sitzt wo? Wo ist die Staatsanwaltschaft? Wo sitzen die Verteidigerinnen? Wo nimmt der Klient Platz? Wo befindet sich das Pult für die Befragung? Solche Fragen klingen klein, sind aber Teil jeder Gerichtsverhandlung. Ein Strafverfahren besteht nicht nur aus Anträgen und Rechtsfragen, sondern auch aus Blickachsen, Wegen, Sitzordnungen und der Frage, ob eine beschuldigte Person sich orientieren kann. Die Strafprozessordnung gilt schweizweit, aber die konkrete Gerichtskultur ist kantonal und manchmal sogar von Gericht zu Gericht verschieden. Nach der Klärung der Anwesenheiten und einzelner prozessualer Punkte kommt die Befragung der beschuldigten Person. In dieser Verhandlung dauert sie nicht lange, weil vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird. Das ist kein Störfall und keine Unhöflichkeit gegenüber dem Gericht, sondern ein zentrales Recht der beschuldigten Person. Interessant ist, wie das Gericht damit umgeht. Manche Gerichte stellen trotz Aussageverweigerung noch zahlreiche Fragen. Hier wird die Befragung nicht künstlich verlängert. Nach der Befragung folgen die Plädoyers. Nina schildert, wie lange die einzelnen Vorträge ungefähr dauern und wie man als Verteidigerin auch während des Plädoyers der anderen Beteiligten arbeitet: zuhören, Argumente prüfen, mögliche Reaktion vorbereiten, entscheiden, was in der Replik noch aufgenommen werden muss. Besonders interessant ist die Frage der Plädoyernotizen. Nina wird gebeten, diese bereits vor Beginn der Verhandlung abzugeben, damit sie kopiert und gescannt werden können. Praktisch ist das nachvollziehbar. Das Gericht, die Gerichtsschreiberin, die Staatsanwaltschaft und die Mitverteidigung haben damit eine saubere Grundlage. Gleichzeitig stellt sich aus Verteidigungssicht die Frage, wann man sich schriftlich festlegt. Wenn sich in der Befragung oder im Verlauf der Verhandlung etwas Unerwartetes ergibt, muss das Plädoyer angepasst werden können. Nach den Plädoyers besteht die Möglichkeit zur Replik. Danach folgt das Schlusswort der beschuldigten Person. Auch das gehört zum Ablauf einer Berufungsverhandlung und ist für die Klientschaft oft ein besonderer Moment: Noch einmal selber etwas sagen können – oder bewusst darauf verzichten. In diesem Fall wird das Urteil nicht mündlich eröffnet. Das Gericht kündigt an, dass das Urteilsdispositiv einige Tage später schriftlich zugestellt wird. Für die Verteidigung bedeutet das: Der Verhandlungstag endet nicht mit einem Entscheid im Saal. Man muss mit dem Klienten besprechen, was als Nächstes passiert, wie die Zustellung erfolgt, welche Fragen offenbleiben und wie nach Eingang des Dispositivs weiter vorzugehen ist. Die Folge zeigt eine Berufungsverhandlung nicht aus der Distanz, sondern aus der Bewegung heraus: ankommen, warten, besprechen, hineingehen, sitzen, zuhören, plädieren, reagieren, hinausgehen. Gerade für Studierende, junge Anwältinnen und Anwälte, Medienschaffende oder Klientinnen und Klienten ist das wertvoll. Denn viele wissen abstrakt, dass es Berufungsverhandlungen gibt. Wenige wissen, wie sich ein solcher Verhandlungstag konkret zusammensetzt. Am Schluss fällt noch eine Zahl: Zwischen erstem Vorwurf und Berufungsverhandlung lagen rund 8,5 Jahre. Das ist nicht der Schwerpunkt dieser Folge, aber es erinnert daran, dass ein Verhandlungstag für das Gericht ein Termin sein kann – für die beschuldigte Person aber Teil einer viel längeren Geschichte. Kapitel 00:00 Der mögliche violette Boden 00:19 Rätsel: Welches Obergericht? 02:31 Auflösung: Obergericht Thurgau in Frauenfeld 02:40 Anreise und Vorbereitung mit dem Klienten 03:12 Warum Gehen vor der Verhandlung hilft 04:00 Empfang und Orientierung im Gericht 04:58 Anwaltszimmer, Kaffee und Gerichtsbesetzung 06:25 Beginn der Verhandlung 07:17 Sitzordnung im Gerichtssaal 09:26 Ablauf im Vergleich zu Zürich 10:19 Befragung und Aussageverweigerungsrecht 11:02 Zuschauer und Gerichtsöffentlichkeit 12:51 Plädoyers und Länge der Vorträge 15:44 Plädoyernotizen vorab abgeben 16:25 Praktisch oder problematisch? 18:23 Replik und Schlusswort 18:44 Keine mündliche Urteilseröffnung 20:05 Gerichtsbesetzung und Verfahrensführung 21:28 Eindrücke vom Obergericht Thurgau 22:24 Dauer des Verfahrens 23:09 Schluss Links zu diesem Podcast: Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Obergericht des Kantons Thurgau Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Berufungsverhandlungen, Strafverteidigung und gerichtliche Praxis in der Schweiz. Sie beruhen auf einem persönlichen Erfahrungsbericht aus einem konkreten Verfahren und enthalten keine verbindliche Darstellung der allgemeinen Praxis des Obergerichts Thurgau, keine offizielle Mitteilung des Gerichts und keine Anleitung für den Einzelfall.
- #796 Ist unsere Justiz käuflich? Korruption in der Schweiz09.06., 04:5909.06.2026, 04:5900:14:35
Duri Bonin und Nina Langner über Justizlöhne als rechtsstaatliche Sicherheitsarchitektur, richterliche Unabhängigkeit, Parteibindungen, Korruptionsindex, Kontrolle und Vertrauen in die Schweizer Justiz Ein guter Lohn kauft keine Integrität. Aber ein schlechter Lohn kann Integrität unnötig teuer machen. Ist unsere Justiz käuflich? Die kurze Antwort lautet: Nein. Die bessere Antwort lautet: Nur ein Rechtsstaat, der Löhne, Kontrolle, Transparenz und Berufsethos ernst nimmt, bleibt davor geschützt. Wer über Korruption in der Schweiz spricht, spricht nicht nur über Strafrecht, Couvert und verbotene Geschenke. Es geht um Vertrauen in die Justiz, um richterliche Unabhängigkeit, um Staatsanwaltschaften, um Kontrolle – und um die Frage, wie ein Rechtsstaat seine empfindlichsten Stellen schützt. Ausgangspunkt dieser Folge ist die letzte Aufnahme von Duri Bonin und Nina Langner über Löhne in der Zürcher Justiz. Duri schiebt einen Gedanken nach: Löhne von Staatsanwältinnen, Richtern und Gerichtspersonal sind keine Nettigkeit des Staates, sondern Teil einer rechtsstaatlichen Sicherheitsarchitektur. Bezahlt wird nicht nur Arbeitszeit. Bezahlt werden auch Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit, Qualität und die Fallhöhe bei Fehlverhalten. Darum geht es in dieser Folge Warum gute Justizlöhne nicht Luxus sind, sondern Vertrauen in den Rechtsstaat stützen Weshalb Korruption selten als spontane Sünde beginnt, sondern oft als Kosten-Nutzen-Rechnung Warum gerade Gerichte, Staatsanwaltschaften und Strafverfahren besonders korruptionsanfällig wären Was Freiheit, Untersuchungshaft, Vermögenswerte, Sorgerecht, Informationen und Macht mit Korruptionsrisiken zu tun haben Weshalb die Schweiz im Korruptionsindex gut abschneidet, aber nicht frei von Korruption ist Warum Korruption in der Schweiz oft subtiler ist als ein Couvert mit Bargeld Wie Interessenkonflikte, politische Netzwerke, wirtschaftliche Nähe, Lobbying und spätere Karrierepfade Vertrauen beschädigen können Warum richterliche Unabhängigkeit durch Parteiwahlen, Wiederwahlen, Parteibeiträge und Nebenmandate berührt wird Weshalb Lohn allein nicht genügt: Kontrolle, Transparenz und professionelle Auswahl sind ebenso wichtig Welche Rolle Medien als Kontrollinstanz spielen können – im Guten wie im Schlechten Warum interne Kontrolle bei Staatsanwaltschaften, Polizei und Justiz besonders schwierig ist Weshalb Instanzenzug und Begründungspflicht zentrale Elemente rechtsstaatlicher Kontrolle sind Warum Begründungen gerade bei Untersuchungshaft nicht aus Textbausteinen bestehen dürfen Weshalb tiefe Löhne nicht automatisch korrupt machen, aber die moralische und ökonomische Fallhöhe senken Warum Vertrauen in die Justiz eine Voraussetzung dafür ist, dass ein Staat funktioniert In der letzten Folge ging es um Lohnklassen, Gerichtsschreiberinnen, Staatsanwälte, Bezirksrichterinnen und das Obergericht. Diese Folge dreht die Perspektive: Angemessene Löhne sind nicht bloss Personalpolitik. Sie sind ein Teil der institutionellen Vorsorge. Wer in der Justiz über Freiheit, Haft, Sorgerecht, Vermögen und Schuld entscheidet, muss so positioniert sein, dass Bestechung nicht attraktiv wird – weder finanziell noch beruflich noch sozial. Das heisst nicht, dass man Integrität kaufen kann. Ein hoher Lohn macht niemanden automatisch integer. Aber er erhöht die Verlusthöhe: Wer ein angesehenes Amt, ein gutes Einkommen, eine berufliche Reputation und eine glaubwürdige Zukunft aufs Spiel setzt, muss mehr verlieren, wenn er seine Stellung missbraucht. Genau darin liegt ein Teil der präventiven Wirkung. Die Schweiz ist kein Land, in dem man im Normalfall mit 200 Franken einen Stempel kauft. Gerade deshalb ist der Korruptionsbegriff anspruchsvoller. Es geht weniger um das offene Couvert als um Nähe, Netzwerke, Interessenkonflikte, politische Abhängigkeiten, Lobbying, Geldwäscherei, spätere Karrierepfade und Insiderwissen. Korruption beginnt nicht immer dort, wo das Strafrecht offensichtlich zuschlägt. Sie beginnt manchmal dort, wo Abhängigkeiten nicht mehr sauber erkannt, offengelegt oder begrenzt werden. Der Corruption Perceptions Index zeigt, dass die Schweiz international weiterhin sehr gut dasteht. Das ist erfreulich. Aber ein guter Rang ist kein Freipass. Gerade in einem gut funktionierenden System muss man früher hinschauen, nicht später. Denn wenn das Vertrauen in die Justiz erodiert, verliert nicht nur eine Behörde Ansehen. Dann verliert der Staat an Legitimation. Ein heikler Punkt ist die Wahl und Wiederwahl von Richterinnen und Richtern über politische Parteien. Duri und Nina sprechen über Parteibindungen, Parteibeiträge und Nebenmandate. Das ist kein Vorwurf an einzelne Personen. Es ist eine strukturelle Frage: Wie unabhängig wirkt eine Justiz, wenn Spitzenpositionen faktisch kaum ohne Parteizugehörigkeit erreichbar sind? Und wie verträgt sich das mit dem Anspruch, dass Gerichte nicht nur unabhängig sind, sondern auch unabhängig erscheinen müssen? Dasselbe gilt über die Gerichte hinaus. Auch Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger müssen auf ihre Unabhängigkeit achten. Wer überall eingebunden ist – in Zünften, Clubs, Netzwerken, Kommissionen oder informellen Zirkeln –, kann an Distanz verlieren. Nicht jede Nähe ist problematisch. Aber Nähe muss reflektiert werden. Berufsethos beginnt dort, wo man sich selber misstraut, bevor es andere tun müssen. Eine zentrale These der Folge ist: Lohn ist wichtig, aber er ist nie genug. Hohe Löhne müssen eingebettet sein in Kontrolle, Transparenz und professionelle Auswahl. Wer in einer sensiblen Funktion arbeitet, braucht nicht nur Vertrauen, sondern auch überprüfbare Standards. Vertrauen ohne Kontrolle ist bequem, aber gefährlich. Besonders heikel wird es dort, wo Behörden intern gegen eigene Leute oder eng verbundene Partner ermitteln müssten. Wenn Staatsanwältinnen gegen Polizeibeamte ermitteln sollen, mit denen sie im Alltag eng zusammenarbeiten, entsteht ein institutionelles Spannungsfeld. Genau für solche Situationen braucht es klare Zuständigkeiten, Distanz und ein Bewusstsein dafür, dass Kollegialität keine Kontrollstruktur ersetzt. Medien können eine Kontrollinstanz sein, wenn interne Systeme schwerfällig werden. Sie können Missstände sichtbar machen und politischen Druck erzeugen. Gleichzeitig sind Medien kein Ersatz für saubere Verfahren. Rechtsstaatliche Kontrolle muss primär institutionell funktionieren: durch unabhängige Instanzen, nachvollziehbare Entscheide und eine Begründungspflicht, die diesen Namen verdient. Duri betont besonders die Begründungsdichte bei Haftentscheiden. Untersuchungshaft gehört zu den schwersten Eingriffen in die Freiheit. Gerade dort reicht es nicht, mit Textbausteinen zu arbeiten. Wer Freiheit entzieht, muss konkret begründen, warum die Voraussetzungen erfüllt sind. Gute Begründungen sind nicht Formalismus. Sie sind Kontrolle. Nina hält fest: In der Schweiz scheint vieles zu funktionieren. Korruption ist im Alltag nicht der prägende Bestandteil des Systems. Das ist ein Privileg. Aber daraus folgt nicht Selbstzufriedenheit, sondern Wachsamkeit. Rechtsstaatliches Vertrauen ist schwer aufzubauen und leicht zu beschädigen. Am Ende steht eine einfache, unbequeme Einsicht: Tiefe Löhne machen nicht automatisch korrupt. Aber sie senken die moralische und ökonomische Fallhöhe. Gute Löhne machen nicht automatisch integer. Aber sie können zusammen mit Kontrolle, Transparenz, professioneller Auswahl, Medienöffentlichkeit, Instanzenzug und Berufsethos helfen, die Justiz vor Käuflichkeit zu schützen. Kapitel 00:00 Justizlöhne als Sicherheitsarchitektur 00:47 Warum Korruption entsteht 01:18 Justiz, Macht und Bestechungsrisiko 01:43 Staatliche Löhne und Privatwirtschaft 02:38 Sicherheit, Druck und Grosskanzleien 03:12 Unabhängigkeit, Parteien und Nebenmandate 04:37 Gute Justiz und staatliche Legitimation 05:47 Korruptionsindex: Schweiz im Vergleich 07:21 Subtile Korruption in der Schweiz 07:51 Geschenke am Gericht 08:11 Lohn allein reicht nicht 08:27 Kontrolle und Auswahl in der Justiz 09:08 Staatsanwaltschaft, Polizei und interne Kontrolle 10:34 Eigene Leute kontrollieren 11:04 Medien als Kontrollinstanz 11:24 Berufsethos, Instanzenzug und Begründungspflicht 12:48 Tiefe Löhne und Fallhöhe 13:20 Warum Justizvertrauen zählt 13:30 Wachsam bleiben Links zu diesem Podcast: Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner #795 Was verdient die Zürcher Justiz? Löhne, Status und Freiheit Transparency International: Corruption Perceptions Index 2025 Transparency International: Schweiz Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Korruption, Justizlöhne, Unabhängigkeit und rechtsstaatliche Kontrolle in der Schweiz. Sie enthalten keine verbindliche Feststellung zu konkreten Korruptionsfällen, Behörden oder Personen und keine Anleitung für den Einzelfall. Massgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen, amtlichen Informationen und konkreten Umstände.
- #795 Was verdient die Zürcher Justiz? Löhne, Status und Freiheit03.06., 04:5903.06.2026, 04:5900:18:59
Duri Bonin und Nina Langner über Lohnklassen im Kanton Zürich, Auditorinnen, Gerichtsschreiber, Staatsanwältinnen, Richterlöhne und die Frage, ob Geld Sicherheit, Status oder Freiheit schafft Eine Zahl aus den USA sprengt die Vorstellungskraft: durchschnittlich 9 Millionen US-Dollar Gewinn pro Equity-Partner. Daneben wirken Zürcher Justizlöhne zunächst fast bodenständig – bis man sie schwarz auf weiss durchgeht: Auditoriat, Gerichtsschreiber, Assistenzstaatsanwältin, Staatsanwalt, Bezirksrichterin, Obergericht. Dann wird aus Neugier schnell eine ernsthafte Frage: Was soll juristische Arbeit wert sein? Ausgangspunkt dieser Folge ist ein Zufall im Zug: Nach der letzten Aufnahme kommt Duri Bonin mit einem befreundeten Anwalt ins Gespräch über Geld, US-Kanzleien und die Löhne in der Schweizer Justiz. Daraus entsteht mit Nina eine Folge über Lohnklassen, Lohnstufen, öffentliche Justizstellen, Strafverteidigung, richterliche Unabhängigkeit und die Frage, ob man im juristischen Beruf Sicherheit, Freiheit, Einfluss oder möglichst viel Geld sucht. Die im Gespräch genannten Zahlen sind gerundet und hängen im Einzelfall von Funktion, Lohnstufe, Ausbildung, Erfahrung, Pensum, Zulagen und Zeitpunkt ab. Darum geht es in dieser Folge Warum US-Kanzleizahlen wie bei Quinn Emanuel das Bild von Anwaltslöhnen verzerren können Weshalb man in der Schweiz eher über grosse Zahlen spricht als über den eigenen Lohn Was ein Auditoriat im Kanton Zürich finanziell bedeutet Wie Lohnklassen und Lohnstufen im Zürcher Lohnsystem funktionieren Wo Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber im Lohngefüge stehen Was eine Assistenzstaatsanwältinnen verdient Was Staatsanwältinnen, leitende Staatsanwälte und Oberstaatsanwältinnen ungefähr verdienen können Warum der Lohn von Richterinnen und Richtern mit richterlicher Unabhängigkeit zusammenhängt Weshalb das Obergericht Zürich lohnmässig in einer eigenen Liga spielt Was das Anwaltspatent, Berufserfahrung und der persönliche «Rucksack» für die Einstufung bedeuten Warum die amtliche Verteidigung wirtschaftlich ganz anders funktioniert als Grosskanzlei-Litigation Welche Gerechtigkeitsfragen sich stellen, wenn Lohn vor allem mit Alter und Dienstjahren steigt Warum Geld in der Juristerei nicht nur Einkommen bedeutet, sondern Optionen Was juristische Karrieren zwischen Status, Sicherheit, Freiheit und Einfluss unterscheidet Der Einstieg ist absurd: 9 Millionen US-Dollar Gewinn pro Equity-Partner, 750’000 Dollar pro Monat, Milliardenumsätze und Margen, die mit dem Alltag einer Schweizer Strafverteidigung nichts zu tun haben. Solche Zahlen schaffen Bilder. Sie prägen, was Öffentlichkeit, Justiz und vielleicht auch junge Juristinnen und Juristen unter «Anwaltslohn» verstehen. Nur: Zwischen US-Litigation, Zürcher Wirtschaftskanzlei, Einzelkanzlei, amtlicher Verteidigung und kantonaler Justiz liegen Welten. Gerade deshalb lohnt sich der Blick auf die Zürcher Justiz. Denn dort sind die Zahlen nicht geheimnisvoll, sondern strukturiert: Lohnklassen, Lohnstufen, Funktionen, Erfahrung, Ausbildung. Wer als Auditorin oder Auditor startet, befindet sich in einer Übergangsphase zwischen abgeschlossenem juristischem Studium, Ausbildung und Vorbereitung auf das Anwaltspatent. Der Lohn ist kein Kanzleilohn, aber er ist auch nicht einfach Praktikumsgeld. Er gehört zu einer institutionellen Laufbahn. Bei Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern zeigt sich die Spannung besonders deutlich. Der Lohn ist gut genug, um für junge Juristinnen und Juristen attraktiv zu sein – und damit konkurrenziert die Justiz unmittelbar Anwaltskanzleien, die ebenfalls Nachwuchs suchen. Wer in einer Kanzlei ausbildet, muss sich fragen, was man ausser Geld bietet: Verantwortung, Nähe zu Mandaten, Freiheit, Tempo, Ausbildung, Perspektive. Ähnliches gilt für Assistenzstaatsanwältinnen und Staatsanwälte. Sie sind Teil der Strafverfolgung und tragen theoretisch wie hoffentlich auch praktisch enorme Verantwortung: Untersuchung führen, Beweise würdigen, Anklage erheben, Verfahren einstellen, Strafbefehle erlassen. In vielen Fällen ist die Staatsanwaltschaft nicht nur Partei, sondern auch Entscheidinstanz. Das macht die Lohnfrage nicht kleiner, sondern grösser: Was ist diese Verantwortung wert? Etwas schärfer wird die Diskussion bei Richterinnen und Richtern. Nina betont die Unabhängigkeit und die Entscheidfunktion. Duri hält dagegen, dass Staatsanwälte im Schweizer Strafprozess ebenfalls stark entscheiden, insbesondere im Strafbefehlsverfahren. Dahinter steckt keine Neiddebatte, sondern eine institutionelle Frage: Welche Rolle wird wie bewertet? Und was sagt der Lohn über die Bedeutung dieser Rolle im Rechtsstaat? Ein weiterer Punkt ist die Logik der Lohnstufen. Berufserfahrung zählt. Das ist nachvollziehbar. Aber ist es gerecht, wenn Einkommen stark dann steigt, wenn gewisse finanzielle Belastungen des Lebens bereits kleiner geworden sind? Duri stellt die Frage zugespitzt: Gibt Geld mit 35 andere Optionen als mit 55? Wer kleine Kinder hat, ein Risiko eingehen will, eine Kanzlei aufbaut oder ein Anwaltspatent finanziert, braucht finanzielle Spielräume oft früher, nicht später. Aus Sicht der Strafverteidigung kommt eine weitere Reibung dazu: Die amtliche Verteidigung, gekürzte Wegzeiten, Pauschalen und Honorare, die mit dem Aufwand nicht immer Schritt halten. Wer US-Kanzleizahlen im Kopf hat, versteht die Realität vieler Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger nicht. Der Anwaltsmarkt ist kein einheitlicher Markt. Zwischen Equity-Partner-Gewinn und Gefängnisbesuch im Rahmen einer amtlichen Verteidigung liegt nicht nur eine Lohnspanne, sondern ein anderes Berufsverständnis. Am Ende bleibt die eigentliche Frage: Was will man? Möglichst viel Geld? Sicherheit? Freiheit? Einfluss? Status? Eine institutionelle Rolle? Diese Begriffe werden oft vermischt. Diese Folge trennt sie. Und genau deshalb ist sie mehr als ein Gespräch über Löhne: Sie ist eine Folge über juristische Berufswahl, Verantwortung und den Preis von Optionen. Kapitel 00:00 Quinn Emanuel und 9 Millionen pro Partner 01:35 Schweiz, USA und unterschiedliche Geldmodelle 02:31 Über Zahlen spricht man, über Lohn nicht 02:56 Associate-Löhne und falsche Vorstellungen 03:39 Honorare, amtliche Verteidigung und Kürzungen 04:53 Lohnklassen und Lohnstufen im Kanton Zürich 05:20 Auditorinnen als Einstieg in die Justiz 07:14 Gerichtsschreiber und Assistenzstaatsanwältinnen 08:44 Gerichtsschreiber am Obergericht 09:49 Staatsanwälte, Anwaltspatent und Einstufung 11:04 Bundesanwalt und leitende Staatsanwaltschaft 12:40 Bezirksrichterinnen und richterliche Unabhängigkeit 14:22 Obergericht und Lohnklasse 29 15:11 Erfahrung, Lohnstufen und Gerechtigkeit 16:27 Geld, Lebensphase und Anreizsysteme 17:46 Sicherheit, Status, Freiheit und Einfluss 18:55 Schluss Links zu diesem Podcast: Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner #793 Macht Geld unfrei? Strafverteidigung und der Preis der Unabhängigkeit (Letters to a Young Lawyer 9) Legal Business zu Quinn Emanuel Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Löhne, Laufbahnen und Rollen in der Zürcher Justiz. Die genannten Beträge sind keine verbindlichen Lohnangaben. Sie können je nach Funktion, Einreihung, Lohnklasse, Lohnstufe, Erfahrung, Ausbildung, Pensum, Zulagen und Zeitpunkt abweichen. Massgeblich sind die jeweils aktuellen offiziellen Vorgaben und Lohntabellen.
- #794 Causa Vincenz: Einzelfall-Akkreditierung für die Berufungsverhandlung26.05., 04:5926.05.2026, 04:5900:14:06
Duri Bonin und Gregor Münch über Gerichtsöffentlichkeit, Akteneinsicht, Medienpflichten und die Vorbereitung der Berichterstattung vor Obergericht Zürich. Die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregi Münch haben Post vom Obergericht Zürich, 1. Strafkammer, erhalten: Sie sind für die Berufungsverhandlung im Vincenz-Verfahren als Medienschaffende einzelfall-akkreditiert. Was auf den ersten Blick wie eine formelle Mitteilung wirkt, ist für ihre weitere Berichterstattung wichtig: Sie müssen nicht mehr hoffen, dass im Gerichtssaal noch Platz ist. Sie sind angemeldet, können an der Berufungsverhandlung teilnehmen und erhalten in beschränktem Umfang Zugang zu gewissen Unterlagen. In dieser Folge von «Auf dem Weg als Anwält:in» sprechen Duri und Gregi über Einzelfall-Akkreditierung, Gerichtsöffentlichkeit, Akteneinsicht, journalistische Pflichten, gesetzliche Grundlagen, das Aufnahmeverbot im Gerichtsgebäude und die geplante Berichterstattung zur Berufungsverhandlung im Vincenz-Verfahren. Darum geht es in dieser Folge: Warum Duri und Gregi Post vom Obergericht Zürich erhalten haben Was eine Einzelfall-Akkreditierung als Medienschaffende bedeutet Weshalb der sichere Zugang zum Gerichtssaal für die Berichterstattung wichtig ist Welche Unterlagen akkreditierten Medienschaffenden zugänglich gemacht werden können Warum bei der Berufungsverhandlung im Vincenz-Verfahren am ersten Prozesstag mit grossem Andrang zu rechnen ist Was sich gegenüber der erstinstanzlichen Verhandlung im Volkshaus ändert Welche Rechte und Pflichten mit der Akkreditierung verbunden sind Welche gesetzlichen Grundlagen für Medienakkreditierung, Akteneinsicht und Berichterstattung gelten Warum § 37 Abs. 1 IAV sachliche und angemessene Berichterstattung verlangt Weshalb Vorverurteilung, unnötige Blossstellung und suggestive Berichterstattung zu vermeiden sind Warum Art. 71 StPO und § 132 GOG Bild- und Tonaufnahmen im Gerichtsgebäude verbieten Welche Rolle die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten des Schweizer Presserats spielt Warum Wahrheit, Quellenintegrität, Berichtigung, Privatsphäre, Menschenwürde und Unabhängigkeit zentrale journalistische Grundsätze sind Weshalb der Podcast werbefrei und finanziell unabhängig bleibt Wie Duri und Gregi die Berichterstattung zur Berufungsverhandlung vorbereiten wollen Im Zentrum steht die praktische Bedeutung der Gerichtsöffentlichkeit. Öffentlichkeit ist nicht blosse Neugier, sondern Teil rechtsstaatlicher Kontrolle. Wer über Strafverfahren berichtet, macht Verfahren sichtbar — trägt aber zugleich Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit, den Beschuldigten, weiteren Verfahrensbeteiligten, Opfern, Angehörigen und der Wahrheit. Die Einzelfall-Akkreditierung ist deshalb mehr als eine organisatorische Anmeldung. Sie ist ein rechtlich geregelter Status. Nach § 32 IAV verfügen Personen mit einer Einzelfall-Akkreditierung für die Dauer des betreffenden Verfahrens über dieselben Rechte und Pflichten wie akkreditierte Medienschaffende. Dazu gehört insbesondere der Zugang zu bestimmten Informationen und Unterlagen, aber auch die Pflicht, sorgfältig, sachlich und fair zu berichten. Für die Akteneinsicht ist § 35 IAV zentral. In Strafsachen können akkreditierte Medienschaffende namentlich Einsicht in die Anklageschrift erhalten; im Rechtsmittelverfahren auch in den angefochtenen Entscheid. Weitergehende Akteneinsicht ist nur möglich, soweit keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Für die Berichterstattung verweist § 37 Abs. 1 IAV auf klare Grenzen: Sie soll sachlich und angemessen erfolgen und auf die schutzwürdigen Interessen der Verfahrensbeteiligten Rücksicht nehmen. Medienschaffende und Medienunternehmen sollen dabei die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» des Schweizer Presserates berücksichtigen und insbesondere Vorverurteilung, unnötige Blossstellung und suggestive Berichterstattung vermeiden. Gerade darin liegt die besondere Spannung dieser Folge: Die Akkreditierung eröffnet Zugang, setzt aber zugleich Grenzen. Sie ermöglicht Berichterstattung, verlangt aber Sorgfalt. Es geht nicht nur darum, im Saal zu sitzen, sondern darum, in der richtigen Rolle aufzutreten: nicht als Partei, nicht als Stimmungsmacher, sondern als Beobachter mit journalistischer Verantwortung. Auch das Aufnahmeverbot hat eine klare gesetzliche Grundlage. Art. 71 StPO verbietet Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes sowie Aufnahmen von Verfahrenshandlungen ausserhalb des Gerichtsgebäudes. Für die Zürcher Gerichte verweist Duri zudem auf § 132 GOG. Praktisch bedeutet das: Was technisch möglich wäre, ist rechtlich nicht einfach erlaubt. Im Gericht gilt Schutz — für die Verfahrensbeteiligten, die Integrität des Verfahrens und die Würde der Situation. Besonders wichtig ist Duri und Gregi auch die Unabhängigkeit. Der Podcast ist werbefrei und finanziell unabhängig. Niemand unterstützt sie mit einem Franken. Gerade bei der Berichterstattung über ein grosses Strafverfahren ist das mehr als ein Nebensatz: Unabhängigkeit ist Voraussetzung dafür, frei, kritisch und glaubwürdig berichten zu können. Die Berufungsverhandlung im Vincenz-Verfahren ist vom 10. bis 21. August 2026 angesetzt. Duri und Gregi rechnen mit grossem Interesse und beginnen deshalb bereits jetzt mit der Planung: Wer ist wann vor Ort? Wie kann eine Vorberichterstattung aussehen? Welche Unterlagen müssen aufgearbeitet werden? Und wie lässt sich das Verfahren für die Hörerinnen und Hörer verständlich begleiten? Eine kurze Folge über ein Schreiben des Obergerichts — und über grosse Fragen: Gerichtsöffentlichkeit, Medienethik, Strafjustiz, Unabhängigkeit und die Verantwortung, über Strafverfahren so zu berichten, dass es der Sache dient. Kapitel: 00:00 Gregi hat Post bekommen 00:06 Eingang am 18. Mai 2026 00:29 Bei Gregi zuhause: 30 Grad und Holundersirup 00:43 Das Schreiben im Verfahren SB250133 01:34 Einzelfall-akkreditierte Medienschaffende 02:00 Was sich durch die Akkreditierung ändert 02:26 Offizieller Zugang zu gewissen Akten 02:32 Grosser Gerichtssaal und erwarteter Andrang 03:04 Erinnerungen an die erste Instanz im Volkshaus 03:30 Mögliche Beschränkungen bei den Plätzen 04:01 Vom Publikum auf der Empore zur Medienakkreditierung 04:25 Anklageschrift, Urteil und Akteneinsicht 04:57 Sachlich und angemessen berichten: § 37 IAV 05:33 Presserat: Pflichten und Rechte von Journalistinnen und Journalisten 06:26 Wahrheit, Informationsfreiheit, Quellen und Integrität 07:07 Lautere Recherche, Transparenz und Berichtigung 07:54 Quellenschutz, Privatsphäre und Menschenwürde 08:35 Unabhängigkeit und Trennung von Werbung 09:02 Werbefrei und finanziell unabhängig 09:20 Bild- und Tonaufnahmen im Gericht 09:44 Art. 71 StPO und § 132 GOG 10:18 Aufnahmen in den Räumlichkeiten des Obergerichts 10:53 Warum man im Gerichtsgebäude geschützt ist 11:26 Organisatorische Hinweise vor der Berufungsverhandlung 11:44 Verhandlung vom 10. bis 21. August 2026 12:16 Planung der Präsenz vor Ort 12:54 Idee einer Vorberichterstattung 13:04 Auf geht’s Richtung Hirschengraben Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Gerichtsöffentlichkeit, Medienakkreditierung, Strafverfahren und Gerichtsberichterstattung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine offizielle Mitteilung des Gerichts. Links zu diesem Podcast: Strafrechtskanzlei Duri Bonin Anwaltskanzlei Gregor Münch Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Zürcher Gerichte – Verhandlungstermine Zürcher Gerichte – Akkreditierung Zürcher Gerichte – Entscheide suchen Informations- und Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte (IAV) Schweizer Presserat – Erklärung und Richtlinien Schweizerische Strafprozessordnung, Art. 71 StPO Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
- #793 Macht Geld unfrei? Strafverteidigung und der Preis der Unabhängigkeit (Letters to a Young Lawyer 9)19.05., 04:3019.05.2026, 04:3000:27:06
Ausgehend von Alan Dershowitz sprechen Duri Bonin und Nina Langner über den goldenen Käfig hoher Einkommen, amtliche Verteidigung, Honorare und die Kosten guter Verteidigung. In der Schweiz spricht man nicht über Geld. Duri Bonin und Nina Langner tun es trotzdem. Ausgangspunkt dieser Folge ist der Text «Don’t Limit Your Options by Making a Lot of Money» von Alan Dershowitz. Seine unbequeme These: Viel Geld kann nicht nur Optionen schaffen, sondern auch Optionen zerstören. Wer sich an einen hohen Lebensstandard, Hypotheken, Erwartungen, Statussymbole und ein bestimmtes Selbstbild gewöhnt, kann irgendwann weniger frei sein als früher – obwohl mehr Geld auf dem Konto liegt. Was bedeutet das für Anwältinnen und Anwälte? Und was bedeutet es besonders für die Strafverteidigung? In dieser Folge von «Auf dem Weg als Anwält:in» sprechen Duri Bonin und Nina Langner über Geld, Freiheit, Berufsstolz, anwaltliche Unabhängigkeit, amtliche Verteidigung, Honorare, Kanzleikosten, Ferien, Erreichbarkeit und die Frage, warum gute Strafverteidigung für den Rechtsstaat unverzichtbar ist. Darum geht es in dieser Folge: Warum Geld Optionen schaffen sollte – und nicht Abhängigkeiten Wie ein hoher Lebensstandard zum goldenen Käfig werden kann Weshalb finanzielle Sachzwänge die anwaltliche Unabhängigkeit gefährden können Was das BGFA mit Geld, Berufspflichten und Interessenkonflikten zu tun hat Warum die Organisation amtlicher Verteidigung für den Rechtsstaat zentral ist Weshalb Strafverteidigung nicht der Beruf ist, wenn man vor allem sehr viel Geld verdienen will Warum Honorare in der amtlichen Verteidigung nicht nur eine private Frage sind Was bei der Frage «Was kostet eine Verteidigung?» oft vergessen geht Warum die bessere Frage manchmal lautet: Was kostet keine oder schlechte Verteidigung? Welche Kostenstruktur hinter einer Kanzlei steht: Sekretariat, IT, Sicherheit, Infrastruktur und Vorleistung Warum Anwaltsserien ein falsches Bild davon vermitteln, wie Strafverteidigung wirtschaftlich funktioniert Wie Geld gesellschaftlich steuert, wo fähige Leute arbeiten Warum es exzellente Wirtschaftsanwälte braucht – aber ebenso exzellente Strafverteidigerinnen, Staatsanwälte, Richter und Gerichtsschreiberinnen Weshalb Ferien für selbständige Anwältinnen und Anwälte wirtschaftlich etwas anderes sind als für Staatsangestellte Warum Freizeit keine Belohnung nach guter Arbeit ist, sondern Teil guter Arbeit Ein zentrales Thema ist die anwaltliche Unabhängigkeit. Strafverteidigung verlangt, dass Anwältinnen und Anwälte unbequeme Entscheidungen treffen können: einem Klienten widersprechen, ein Mandat ablehnen, ein schlecht bezahltes Mandat trotzdem sorgfältig führen oder sich gegen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht stellen, wenn es nötig ist. Wer finanziell zu abhängig ist – von einzelnen Mandanten, von Behörden, von bestimmten Einnahmequellen oder vom eigenen Lebensstil –, läuft Gefahr, nicht mehr ganz frei zu sein. Genau darum geht es bei Dershowitz’ These: Geld ist nicht das Problem. Das Problem entsteht dort, wo Geld nicht mehr Möglichkeiten eröffnet, sondern Entscheidungen diktiert. Duri und Nina sprechen deshalb nicht über Geld, um zu jammern. Es geht nicht darum, ob Anwältinnen und Anwälte genug verdienen. Es geht um eine grundsätzlichere Frage: Welche wirtschaftlichen Bedingungen braucht gute Verteidigung? Und was passiert mit dem Rechtsstaat, wenn Strafverteidigung unter Kostendruck gerät? Besonders deutlich wird das bei der amtlichen Verteidigung. Duri erklärt, warum es problematisch sein kann, wenn Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger darauf angewiesen sind, von Behörden berücksichtigt zu werden. Wenn die Staatsanwaltschaft amtliche Verteidigungen bestellt oder faktisch Einfluss darauf hat, wer Mandate erhält, können unsichtbare Abhängigkeiten entstehen. In Zürich wird dieses Risiko durch ein Pikett-System unter Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern abgefedert. Die Grundfrage bleibt aber: Wie organisiert man amtliche Verteidigung so, dass die Verteidigung unabhängig bleibt? Auch die Kostenfrage kommt zur Sprache. Mandantinnen und Mandanten möchten verständlicherweise wissen, was eine Strafverteidigung kostet. Nur lässt sich das oft nicht seriös im Voraus sagen. Ein Strafverfahren hängt von vielen Faktoren ab: vom Vorwurf, von der Beweislage, von der Verfahrensführung, von Einvernahmen, Beweisanträgen, Haftfragen, Gutachten, Rechtsmitteln und davon, wie Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten. Duri dreht die Frage deshalb um: Es geht nicht nur darum, was eine Verteidigung kostet. Es geht auch darum, was keine Verteidigung oder eine schlechte Verteidigung kosten kann – beruflich, familiär, finanziell, reputationsmässig und strafrechtlich. Duri und Nina sprechen auch über den Unterschied zwischen Wirtschaftskanzlei und Strafverteidigung, über Löhne bei Gericht, Staatsanwaltschaft und Anwaltschaft, über gekürzte Honorarnoten, über fehlende Wertschätzung und über die falschen Bilder aus Serien wie «Suits» oder «Boston Legal». Denn nicht alle Anwältinnen und Anwälte sitzen in Glaspalästen, fahren teure Autos und rechnen Fantasiehonorare ab. Strafverteidigung ist oft kleinteilig, zeitintensiv, schwer planbar und mit erheblicher Vorleistung verbunden. Hinter einer Kanzlei stehen Sekretariat, IT, sichere Kommunikation, Infrastruktur, Aktenarbeit, Verfügbarkeit und Verantwortung. Gleichzeitig geht es um mehr als Kanzleibetriebswirtschaft. Wenn Geld der wichtigste gesellschaftliche Treiber wird, landen viele fähige Leute dort, wo am meisten bezahlt wird. Der Rechtsstaat braucht aber nicht nur exzellente Wirtschaftsanwälte. Er braucht auch exzellente Strafverteidiger, Staatsanwältinnen, Richter und Gerichtsschreiberinnen. Am Ende führt die Folge zurück zur Ausgangsthese: Geld ist nicht schlecht. Geld kann Freiheit schaffen. Aber nur, wenn es nicht zum Grund wird, gegen die eigene Überzeugung zu handeln. Die entscheidenden Fragen lauten deshalb: Kann ich ein Mandat ablehnen, das ich nicht führen möchte? Kann ich ein Mandat annehmen, obwohl es schlecht bezahlt ist? Kann ich einem Klienten widersprechen, auch wenn er danach vielleicht geht? Kann ich mir Zeit nehmen, statt einfach weitere Stunden zu verkaufen? Kann ich in einer heiklen Situation an meiner Überzeugung festhalten? Wenn diese Fragen mit Ja beantwortet werden können, dann schafft Geld Optionen. Wenn nicht, ist Geld kein Mittel zur Freiheit mehr, sondern Teil des Problems. Es ist eine Folge über Geld. Aber vor allem eine Folge über Unabhängigkeit, Berufsethik, Strafverteidigung und den Rechtsstaat. Kapitel: 00:00 Das liebe Geld 00:06 In der Schweiz spricht man nicht über Geld 00:11 Alan Dershowitz: Geld soll Optionen schaffen 00:35 Können hohe Einkommen Optionen beschränken? 01:06 Der goldene Käfig aus Lebensstandard, Erwartungen und Selbstbild 02:05 Geld, Sachzwänge und anwaltliche Unabhängigkeit 02:35 Amtliche Verteidigung und mögliche Abhängigkeiten 03:55 Warum das Zürcher Pikett-System wichtig ist 04:13 Der Vorwurf: Verdienen Verteidiger am Strafverfahren? 04:39 Wirtschaftskanzlei vs. Strafverteidigung 05:31 Honorarnoten, Kürzungen und fehlende Wertschätzung 05:52 Die Kostenstruktur einer Kanzlei 06:11 Berufsstolz unter Kostendruck 07:14 Studium, Geld und Freiheit 08:15 Was kostet eine Strafverteidigung? 09:01 Was kostet keine oder schlechte Verteidigung? 10:22 Traumjob, Lifestyle und Entscheidungsfreiheit 12:00 Löhne bei Gericht, Staatsanwaltschaft und Anwaltschaft 14:13 Der Blick auf andere Berufe 15:00 Amtliche Mandate und Zweiklassenverteidigung 16:15 Das falsche Anwaltsbild aus Serien 16:52 Geld als gesellschaftlicher Treiber 17:27 Gerichtsschreiber, Karrierewege und Monokultur 19:14 Braucht es höhere Ansätze für amtliche Verteidigung? 20:08 Warum reiche Menschen manchmal die kürzesten Ferien machen 21:09 Dienstleistung, Erreichbarkeit und Erschöpfung 21:30 Freizeit als Teil guter Arbeit 22:00 Was Nina aus dem Dershowitz-Text mitnimmt 22:13 Die entscheidenden Fragen an sich selbst 23:07 Geld, Land und der Olivenhain 25:01 Ausblick auf das nächste Kapitel Links zu diesem Podcast: Letters to a Young Lawyer Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Strafverteidigung, Berufsethik und anwaltliche Unabhängigkeit. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
- #792 Was passiert, wenn ein Strafverteidiger erstmals die Zelle betritt? Vertrauen vor der ersten Einvernahme13.05., 04:5913.05.2026, 04:5900:49:20
Haftschock, Aussageverweigerung, Dolmetscher: Duri Bonin und Frank Renold über die ersten Minuten der Verteidigung Frank kommt zu spät – und bringt genau daraus die Frage dieser Folge mit: Wenn nur wenig Zeit bleibt, wie kommt man schnell in ein echtes Gespräch? Welche Fragen öffnen eine Begegnung? Und wie schafft man Vertrauen, ohne sich zu verstellen? Duri Bonin führt diese Frage direkt in eine Extremsituation der Strafverteidigung: die erste Begegnung mit einer beschuldigten Person in Haft. Eine enge Zelle, Zeitdruck, Polizei oder Staatsanwaltschaft vor der Tür, ein Mensch im Haftschock – und ein Strafverteidiger, der in wenigen Minuten erklären, beruhigen, zuhören und eine erste Verteidigungsstrategie finden muss. In dieser Folge von «Mit 40i cha mers mit de Tiger» sprechen Frank Renold und Duri Bonin über Haftsituationen, erste Einvernahmen, Aussageverweigerung, Dolmetscher, Blickkontakt, Kleidung, Sprache, Rollen und die Kunst, unter Druck das Eis zu brechen. Später führt das Gespräch vom Strafverfahren zum Smalltalk: Welche Fragen bringen Menschen wirklich miteinander in Kontakt? Wann wird Nähe zu viel? Und wie bleibt man echt, wenn man beruflich trotzdem eine Rolle einnimmt? Darum geht es in dieser Folge: Warum die erste Begegnung in Haft für die Strafverteidigung entscheidend sein kann Weshalb Zeit in einer Haftsituation nicht einfach vorhanden ist, sondern oft erobert werden muss Was ein Haftschock mit der Aussagefähigkeit einer beschuldigten Person macht Warum Schweigen in der ersten Einvernahme häufig der sicherere Weg ist Wann frühe Aussagen trotzdem wichtig sein können Wie ein Strafverteidiger Vertrauen schafft, bevor über Strategie gesprochen werden kann Welche Rolle Blickkontakt, Sprache, Kleidung und Sitzordnung spielen Weshalb Dolmetscher in Strafverfahren eine heikle und oft unterschätzte Macht haben Warum Übersetzungen, Protokolle und Einvernahmen besondere Vorsicht verlangen Wie Vernehmer Menschen dazu bringen können, doch zu antworten Was Smalltalk, Improvisation und Strafverteidigung gemeinsam haben Warum echtes Auftreten nicht bedeutet, immer gleich zu sein Weshalb man vor Gericht anständig erscheinen sollte, aber nicht verkleidet Ein zentrales Thema ist die Aussageverweigerung. Duri erklärt, weshalb es in vielen Fällen gefährlich sein kann, in einer ersten Einvernahme unter Druck sofort Aussagen zu machen. Wer erschöpft, verängstigt, sprachlich unsicher oder nur teilweise orientiert ist, gibt oft nicht deshalb eine Antwort, weil sie strategisch sinnvoll ist, sondern weil eine Frage gestellt wurde. Was einmal protokolliert ist, lässt sich später nur schwer zurückholen. Gleichzeitig ist Schweigen keine starre Schablone. Es kann Situationen geben, in denen eine frühe Aussage wichtig ist – etwa wenn ein entlastender Umstand sofort gesichert werden muss oder wenn ein Notwehrgeschehen sonst später unglaubwürdig erscheint. Gute Strafverteidigung bedeutet deshalb nicht, automatisch immer dasselbe zu raten. Sie bedeutet, in kürzester Zeit herauszufinden: Gibt es heute einen zwingenden Grund zu sprechen? Oder ist es besser, zuerst zuzuhören, Akten und Vorwürfe zu verstehen und die Nerven zu behalten? Besonders spannend wird das Gespräch dort, wo Duri konkret beschreibt, wie Vertrauen entsteht: allein in die Zelle gehen, Blickkontakt aufnehmen, Fesseln lösen lassen, Distanz abbauen, keine unnötige Hierarchie erzeugen, die Sprache des Gegenübers finden. Es geht nicht darum, jemanden zu manipulieren. Es geht darum, der beschuldigten Person spürbar zu machen: Ich bin jetzt auf deiner Seite. Ich will verstehen, was los ist. Und ich helfe dir, nicht aus Angst, Schock oder Überforderung etwas zu sagen, das dir später schadet. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rolle von Dolmetscherinnen und Dolmetschern. In Strafverfahren hängt viel davon ab, wie Fragen, Antworten, Nuancen und Emotionen übersetzt werden. Am Ende zählt, was protokolliert wird – und oft ist genau das nur eine übersetzte, verdichtete Version dessen, was tatsächlich gesagt wurde. Duri erklärt, weshalb diese Situation für Beschuldigte besonders heikel ist und warum sprachliche Unsicherheit ein weiterer Grund sein kann, in der ersten Einvernahme vorsichtig zu bleiben. Von dort aus weitet sich das Gespräch: Frank und Duri sprechen über Smalltalk, Improvisation, Partys, echte Fragen und soziale Müdigkeit. Was ist eine gute Frage? Muss man lange warten, bis man persönlich wird? Oder darf man Menschen manchmal auch überraschen, um schneller in ein echtes Gespräch zu kommen? Frank erzählt von spontanen Begegnungen im Alltag, Duri von einem Ikea-Sofa, einem Fiat 500 und der Hilfsbereitschaft fremder Menschen. Am Ende geht es um Rollen und Echtheit. Spielt ein Anwalt eine Rolle? Spielt jeder Mensch je nach Situation eine andere Facette seiner Persönlichkeit? Frank argumentiert aus der Perspektive des Schauspielers: Menschen experimentieren mit Rollen, Haltungen und Ausdrucksformen. Duri hält dagegen: Ja, man ist nicht immer gleich. Aber man sollte nicht künstlich etwas vorspielen – weder in der Zelle, noch vor Gericht, noch gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft. Eine Folge über Strafverteidigung, Kommunikation und Menschenkenntnis. Über die erste Einvernahme in Haft. Über Aussageverweigerung und Vertrauen. Und über die Frage, wie man in kurzer Zeit eine Beziehung herstellt, wenn sehr viel auf dem Spiel steht. Kapitel: 00:00 Intro: Mit 40i cha mers mit de Tiger 00:34 Frank kommt zu spät 00:49 Welche Fragen öffnen ein Gespräch, wenn wenig Zeit bleibt? 01:35 Haftsituation als Extremfall von Kommunikation 01:59 Zeitdruck durch Polizei und Staatsanwaltschaft 03:20 Wie viel Zeit braucht Verteidigung vor der Einvernahme? 04:11 Vorwurf, Zelle, Haftschock und Vertrauensaufbau 05:40 Was weiss der Verteidiger vor der ersten Einvernahme? 06:24 Warum Schweigen oft schützt 07:26 Wann frühe Aussagen trotzdem wichtig sein können 08:03 Zugewandtheit, Blickkontakt und Fesseln lösen 09:08 Nicht belehren, sondern Strategie finden 10:33 Nonverbale Mittel: Wie entsteht ein Teamgefühl? 11:50 Kleidung, Sprache und Distanzabbau 13:28 Nähe herstellen, aber nicht manipulieren 14:47 Sitzordnung, Zeichnen und gemeinsame Perspektive 16:16 Dolmetscher und Übersetzungsrisiken 19:27 Warum Übersetzung ein Grund für Schweigen sein kann 20:47 Der Klient bleibt Chef seines Falls 21:59 Wie Vernehmer Menschen ins Antworten hineinziehen 23:44 Smalltalk, Improvisation und ungewohnte Fragen 25:28 Fragen ernst nehmen 26:31 «Ist alles gut?» – eine alltägliche Frage wird ernst 28:00 Konkrete Fragen und echte Interaktion 30:26 Soziale Müdigkeit auf Partys 31:55 Rollen, Facetten und Echtheit 34:51 Auftreten vor Gericht: anständig, aber nicht verkleidet 37:30 Rollenbewusstsein ohne Schauspielerei 38:54 Fragen, die schnell in die Tiefe führen 40:13 Darf man Menschen mit persönlichen Fragen überrumpeln? 42:42 Smalltalk und seine Grenzen 43:01 Franks Jumbo-Geschichte 44:09 Duris Ikea-Sofa, der Fiat 500 und spontane Hilfe 47:32 Kulturen, Teilen und Begegnung 48:23 Abschluss Links zu diesem Podcast: Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Anwaltskanzlei von Duri Bonin Firma von Frank Renold Die Podcasts «Auf dem Weg als Anwält:in» sind auf duribonin.ch/podcast und auf allen üblichen Plattformen zu hören. Dort einfach nach «Duri Bonin» suchen und abonnieren. Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Strafverteidigung, Kommunikation und Strafverfahren. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
- #791 Massgeschneiderte Strafverteidigung: Don’t Follow Off-the-Rack Advice (Letters to a Young Lawyer 8) 06.05., 04:5906.05.2026, 04:5900:40:13
Ausgehend von Alan Dershowitz sprechen Duri Bonin und Nina Langner über Einvernahmen, Aussageverweigerung, Akteneinsicht, Kooperation, Staatsanwaltschaft und die Frage, weshalb gute Verteidigung nie von der Stange kommt Eine Verteidigung kann laut, scharf und kämpferisch wirken – und dem Beschuldigten gerade deshalb schaden. Darum geht es in dieser Folge. Die Zürcher Strafverteidiger Duri Bonin und Nina Langner besprechen Alan Dershowitz’ achten Brief Don’t Follow Off-the-Rack Advice. Es ist ein Gespräch über die eigentliche Kunst der Strafverteidigung: Wie findet man zur Strategie, ohne bloss einem Stil, einem Reflex oder einem Rat von der Stange zu folgen? Ausgangspunkt ist Dershowitz’ unbequeme These, dass viele Ratschläge in Wahrheit „verkappte Autobiografien“ sind. Wer berät, empfiehlt oft nicht das, was passt, sondern den eigenen Weg. Duri übersetzt das sofort in die Praxis des Strafrechts: Man solle solche Ratschläge „wie eine Zeugenaussage“ behandeln. Wer spricht? Aus welcher Perspektive? Mit welchem Interesse? Und was müsste wahr sein, damit dieser Rat für mich überhaupt stimmt? Aus Dershowitz’ Brief über Karriere wird so ein Gespräch über Selbsterkenntnis, Rollenpassung und die Frage, welche Haltung in der Strafverteidigung trägt. Dann wird das Gespräch konkret. Nina beschreibt, was Einvernahmen und Gerichtsverhandlungen mit beschuldigten Personen machen: Blackouts, leere Köpfe, falsche Worte, Redewendungen unter Stress, vorschnelle Antworten aus Druck. Genau dort setzt gute Verteidigung an. Duri formuliert es bewusst scharf: „Ein guter Strafverteidiger ist kein pubertärer Rebell. Sondern er ist ein rechtsstaatlicher Prüfmechanismus. Er zwingt den Staat, sauber zu arbeiten. Das ist keine Störung des Rechtsstaats. Das ist Rechtsstaat.“ Und deshalb ist die Strafakte für ihn auch nicht einfach Wahrheit, sondern „eine organisierte Perspektive“ der Staatsanwaltschaft. Und der "Staatsanwalt ist nicht automatisch der “Gute” und der Verteidiger nicht automatisch der Störenfried. Beide können rechtsstaatlich handeln. Beide können es auch nicht tun. Besonders spannend ist die Folge dort, wo sie scheinbar energische, in Wahrheit aber leere Verteidigung zerlegt. Scharfe Schreiben, aggressive Ergänzungsfragen oder böse Stimmen können nach Kampf aussehen und trotzdem strategisch wertlos sein. Oder, wie Duri formuliert: „Laut ist nicht unbedingt ein kluger Angriff. Freundlichkeit auch kein Nachgeben. Umfangreich ist nicht immer gründlich. Kurz ist nicht oberflächlich. Und nicht jeder Fehler der Gegenseite muss sofort gerügt werden." Einer der stärksten Sätze der Folge lautet: "Ein scharfes Schreiben kann schwach sein. Und ein höflicher Satz tödlich, wenn er exakt trifft.“ Am Ende verdichtet sich alles zu einem Gedanken, der weit über Dershowitz hinausgeht: Es gibt „nicht den Standard der Verteidigung, nicht den Standard des Falles, nicht den Standard der Menschen“. Gute Strafverteidigung ist massgeschneidert. Sie ist weder Pose noch Dauerangriff, sondern klar, flexibel und präzise. Sie begegnet der Staatsvertreterin respektvoll – und verschenkt zugleich „keinen Zentimeter rechtsstaatlichen Boden“. Wer sich für Strafrecht, Strafverteidigung, Einvernahmen, Gerichtsstrategie und die Frage interessiert, woran man echte Verteidigung von blossem Theater erkennt, sollte diese Folge hören. Links zu diesem Podcast: Letters to a Young Lawyer Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
- #790 Noma-Skandal und René Redzepi: Wo endet Küchendruck, wo beginnt Missbrauch?30.04., 04:5930.04.2026, 04:5900:34:31
Pro-Beiz-Präsident Flurin Capaul & Strafverteidiger Duri Bonin ordnen Vorwürfe, Beweise und die toxische Seite der Spitzengastronomie ein Duri Bonin spricht mit Flurin Capaul über den Noma-Skandal um René Redzepi: toxische Küchenkultur, unbezahlte Praktika, Druck in der Spitzengastronomie und die Frage, wo harte Arbeit endet und Missbrauch beginnt. Das Noma in Kopenhagen galt als eines der wichtigsten Restaurants der Welt: drei Michelin-Sterne, fünfmal Platz 1 bei The World’s 50 Best Restaurants, New Nordic Cuisine, radikale Regionalität, Fermentation, Nachhaltigkeit und eine Küche, die Fine Dining weltweit verändert hat. Noma war nicht einfach ein Restaurant. Noma war ein Ideal. Genau deshalb trifft der Skandal um René Redzepi so hart. Ehemalige Mitarbeitende erhoben schwere Vorwürfe: psychische und physische Übergriffe, Demütigungen, ein Klima der Angst, unbezahlte Praktika und extremen Leistungsdruck. Die Debatte eskalierte 2026 rund um das Noma-Pop-up in Los Angeles; Redzepi trat daraufhin aus dem Tagesgeschäft zurück. In dieser Folge von «Auf dem Weg als Anwält:in» spricht Duri Bonin, Strafverteidiger und Anwalt in Zürich, mit Flurin Capaul. Flurin ist Präsident von Pro Beiz, Foodie, Restaurantkenner und selbstironisch einer der verfressensten Lokalpolitiker Zürichs. Er hat selbst in Küchen gearbeitet, den Druck eines Services erlebt und war 2010 im Noma essen – genau in jenem Jahr, in dem Noma erstmals zum besten Restaurant der Welt gewählt wurde. Duri und Flurin sprechen darüber, was Noma revolutionär machte und was hinter der Präzision der Spitzengastronomie steht: lange Arbeitstage, Mise en place, Timing, Service-Druck, Fehlerintoleranz und eine Küche, in der ein falsches Blatt oder ein zurückgeschickter Teller die ganze Kette ins Wanken bringen kann. Zugleich ordnen sie den Fall juristisch ein: Was ist ein Vorwurf? Was ist bewiesen? Was bedeutet ein Rücktritt? Was ist ein Schuldeingeständnis – und was ist zunächst einmal öffentlicher Druck? Genauigkeit ist wichtig, weil der Noma-Skandal auch von Beweisbarkeit, Reputation, Macht und Verantwortung handelt. Eine professionelle Küche ist kein stiller Meditationsraum. Sie ist laut, schnell, eng, körperlich und direkt. Aber daraus folgt nicht, dass Demütigung, Entwertung oder Gewalt dazugehören müssen. Druck gehört zur Arbeit. Missbrauch nicht. Tempo gehört zur Arbeit. Entwertung nicht. Klare Ansagen gehören zur Arbeit. Erniedrigung nicht. Das Gespräch führt von Noma nach Zürich, von René Redzepi zu Marco Pierre White und Gordon Ramsay, vom Drei-Sterne-Restaurant zur Schweizer Beiz, von alten Härten in Küchen, Fussballkabinen, Schulen und Staatsanwaltschaften zur Frage, wie Führung in Hochleistungssystemen aussehen muss. Am Ende wird klar: Der Noma-Skandal ist nicht nur ein Gastro-Thema. Er ist ein Fallbeispiel für Macht in geschlossenen Systemen, für die Verklärung von Härte und für die Unterscheidung zwischen Exzellenz und Missbrauch. Links zu diesem Podcast: Zu meinem Gast Flurin Capaul Anwaltskanzlei von Duri Bonin Pro Beiz Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
- #789 Nicht mittrotten im Strafverfahren: Don’t Have Deathbed Regrets (Letters to a Young Lawyer 7)28.04., 04:5928.04.2026, 04:5900:33:20
Ausgehend von Alan Dershowitz sprechen Duri Bonin und Nina Langner über Strafverteidigung, Ehrgeiz, Work-Life-Balance, Prioritäten und die Kunst, im Leben wie im Strafverfahren selber zu entscheiden Der schlimmste Fehler ist oft nicht, falsch zu entscheiden – sondern gar nicht zu merken, dass man entscheiden müsste. In dieser Folge sprechen Duri Bonin und Nina Langner über Alan Dershowitz’ Brief Don’t Have Deathbed Regrets (Keine Reue am Sterbebett) aus Letters to a Young Lawyer. Der Titel klingt nach Lebensratgeber, führt aber mitten ins Strafrecht: Wie trifft man gute Entscheidungen, wenn man nie alle Informationen hat? Und wie verhindert man, dass man im Strafverfahren – oder im eigenen Leben – einfach mitläuft? Dershowitz provoziert mit der These, dass man am Ende nicht nur bereuen kann, zu viel gearbeitet zu haben. Man kann auch bereuen, sein berufliches Potential nicht ausgeschöpft zu haben – aus Bequemlichkeit, Angst, Unklarheit oder falschen Prioritäten. Duri und Nina lesen den Text aber nicht als Aufforderung zu blindem Ehrgeiz. Es geht nicht darum, einfach mehr zu arbeiten. Es geht darum, bewusster zu entscheiden. Für Duri Bonin als Strafverteidiger liegt darin auch der Kern guter Verteidigung: Nicht die Polizei, nicht die Staatsanwaltschaft und nicht der Gang des Verfahrens dürfen bestimmen, was geschieht. Jeder Schritt muss autonom geprüft werden. Soll der Klient aussagen? Welche Tür bleibt offen, welche wird geschlossen? Was weiss man wirklich – und was wird nur durch den Druck des Verfahrens suggeriert? Ein weiteres Thema der Folge ist Entscheidungserschöpfung. Wer den ganzen Tag in Strafverfahren, Einvernahmen, Akten, Fristen und Mandantengesprächen entscheidet, hat am Abend oft wenig Kraft für das eigene Leben. Duri und Nina sprechen deshalb über Routinen, Tagesplanung und die Frage, wie man unnötige Entscheidungen reduziert, um für die wichtigen klar zu bleiben. Auch die vielbeschworene Work-Life-Balance wird hinterfragt. Nina sagt offen: Strafverteidigung hat oft keine Balance. Haftfälle, Fristen, Verhaftungen und Hauptverhandlungen kommen nicht dann, wenn sie in den Kalender passen. Vielleicht ist Balance darum das falsche Ideal. Wichtiger ist Kurskorrektur: rechtzeitig merken, wann man in zu viele Mandate, zu wenig Schlaf, zu viel innere Härte oder zu wenig eigenes Leben hineindriftet. Dershowitz’ stärkster Gedanke bleibt: Prioritäten sollen nicht einfach passieren. Sie sollen entschieden werden. Auch wenn Herkunft, Familiengeschichte, beruflicher Ehrgeiz und äussere Erwartungen durch uns hindurchwirken. Diese Folge ist ein Gespräch über Strafverteidigung als Lebensform: über Ehrgeiz, Erschöpfung, Entscheidungsdruck, Work-Life-Balance, Selbsttäuschung und die Fähigkeit, rechtzeitig zu korrigieren. Für Anwältinnen und Anwälte, junge Juristinnen und Juristen – und für alle, die sich fragen, ob sie ihr Leben wirklich selber führen oder nur im Verfahren des Alltags mittrotten. Links zu diesem Podcast: Letters to a Young Lawyer Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
- #788 Echte Begegnung statt Bildschirm: Frank Renold und Duri Bonin über Zuhören, Verhandlung und Verteidigung23.04., 04:5923.04.2026, 04:5900:35:09
Mit 40i cha mers mit de Tiger Was geht verloren, wenn Gespräche nur noch über Zoom, Teams oder schriftlich geführt werden? Wie viel Wahrnehmung, Spannung und Wahrheit steckt in einem Raum, den keine Kamera vollständig erfassen kann? In dieser Folge von «Mit 40i cha mers mit de Tiger» sprechen Frank Renold und Duri Bonin über Präsenz, Zuhören, Zusammenarbeit und darüber, warum zwischenmenschliche Begegnung oft der entscheidende Unterschied ist. Von dort aus entwickelt sich ein dichtes Gespräch über Arbeitsformen, Improvisation, Kommunikation und die Frage, wann digitale Werkzeuge helfen – und wann sie nur so tun, als könnten sie echte Begegnung ersetzen. Duri Bonin bringt dabei seine Erfahrung als Anwalt und Strafverteidiger ein. Gerade im Strafverfahren, bei Einvernahmen, Konfrontationen und Gerichtsverhandlungen, zeigt sich für ihn besonders klar, dass Präsenz nicht bloss eine Formalität ist. Wer im gleichen Raum sitzt, nimmt mehr wahr, spürt Zwischentöne, erkennt Unsicherheiten und kann anders reagieren. Genau darin liegt oft der Unterschied zwischen abstrakter Aktenlage und wirksamer Verteidigung. Frank Renold erweitert den Blick auf Organisationen, Teams und Zusammenarbeit. Er spricht über Methoden, Frameworks und den Irrtum, komplexe menschliche Probleme mit standardisierten Werkzeugen lösen zu wollen. Statt blosser Methodik plädiert er für Aufmerksamkeit, echtes Zuhören und bewusste Begegnung. Im zweiten Teil geht es um Neugier als Haltung. Duri erzählt von einem Reflexionsprogramm, das er gemeinsam mit Nina nutzt, und davon, wie sich der Arbeitsalltag verändert, wenn man sich bewusst vornimmt, dem Moment mit echtem Interesse zu begegnen. Plötzlich wird selbst eine lange Gerichtsverhandlung wieder lebendig, weil man nicht nur «funktioniert», sondern wirklich schaut, hört und wahrnimmt. Die Folge verbindet damit mehrere Themen: Strafverteidigung, Kommunikation, Selbstmanagement, Teamarbeit, Wahrnehmung und die Kunst, Menschen nicht vorschnell auf Rollen, Protokolle oder digitale Oberflächen zu reduzieren. Darum geht es in dieser Episode Präsenz statt Videokonferenz: warum persönliche Treffen oft bessere Lösungen ermöglichen Was in digitalen Gesprächen fehlt: Ausstrahlung, Zwischentöne, Körpersprache und situatives Gespür Warum echte Teilnahme im Strafverfahren mehr ist als ein prozessuales Detail Duri Bonin über Konfrontationsrecht, Einvernahmen und die Grenzen schriftlicher Befragungen Weshalb Protokolle Komplexität reduzieren und dadurch neue Interpretationsrisiken schaffen Frank Renold über Zusammenarbeit in Organisationen und den blinden Glauben an Methoden und Frameworks Scrum, Retrospektiven und der Unterschied zwischen Ritual und echtem Zuhören Neugier als berufliche Haltung: wie Gespräche, Verhandlungen und Begegnungen interessanter werden Warum jede Begegnung ein kleines Experiment sein kann Was Anwälte, Coaches, Führungspersonen und Teams von genauer Wahrnehmung lernen können Diese Folge ist für alle, die mit Menschen arbeiten: für Anwälte, Strafverteidiger, Coaches, Führungspersonen, Beraterinnen, Mediatoren und Teams. Wer sich für Strafverteidigung, Einvernahmen, Gerichtsverfahren und die praktische Arbeit eines erfahrenen Strafverteidigers interessiert, bekommt hier einen direkten Einblick in die Denkweise von Duri Bonin. Seine Überlegungen zeigen, dass Strafverteidigung nicht nur aus Aktenkenntnis besteht, sondern aus Präsenz, Wahrnehmung, Genauigkeit und der Fähigkeit, im richtigen Moment die richtige Frage zu stellen. Links zu diesem Podcast: Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Anwaltskanzlei von Duri Bonin Firma von Frank Renold Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
- #787 Mach nicht einfach das, worin du am besten bist: Strafverteidigung, Talent, Prestige (Letters to a Young Lawyer 6)21.04., 04:5921.04.2026, 04:5900:32:58
Ausgehend von Alan Dershowitz sprechen Duri Bonin und Nina Langner über Talent, Freude, Prestige, Selbsterkenntnis und die Frage, ob man das Recht lieben sollte In dieser Folge diskutieren Duri Bonin und Nina Langner einen weiteren Brief aus Alan Dershowitz’ Letters to a Young Lawyer: Don’t Do What You’re Best At – also: Mach nicht einfach das, worin du am besten bist. Der Gedanke irritiert zunächst. Ist das wirklich ein guter Rat? Oder nur eine provokative Umkehrung des üblichen Karriereklischees: Finde dein Talent und baue dein Leben darum herum? Können und Erfüllung sind nicht dasselbe. Man kann in etwas sehr gut sein und trotzdem merken, dass es einen auf Dauer nicht trägt. Nina unterscheidet dabei zwischen zwei Dingen: einem frühen Berufswunsch, dem man folgt, ohne zu wissen, wie der Alltag später wirklich aussieht, und einer Stärke, in die einen Umfeld, Noten, Anerkennung oder Erwartungen hineinschieben. Beides kann funktionieren. Beides kann aber auch in Enttäuschung führen. Ein wichtiger Begriff der Folge ist deshalb nicht Talent, sondern Lebendigkeit. Duri fragt Nina, wo sie sich in ihrer Arbeit wach fühlt. Nina nennt Einzelschicksale, unverständliche Entscheide und rechtliche Fragen, bei denen sie denkt: Das kann doch nicht sein. Von dort aus wird klar: Strafverteidigung passt nicht einfach deshalb, weil man juristisch gut ist. Sie passt, wenn man Reibung, Konflikt, Unvorhersehbarkeit und die ständige Auseinandersetzung mit Macht aushält. Die beiden sprechen auch über unterschiedliche juristische Rollen: Gericht, Staatsanwaltschaft, Wirtschaftskanzlei, Strafverteidigung. Dabei zeigt sich: Es ist nicht zufällig, wer wohin tendiert. Manche suchen Sicherheit, Routine und institutionelle Klarheit. Andere suchen Bewegung, Widerspruch und die offene Flanke. Strafverteidigung erscheint in diesem Gespräch nicht als besonders prestigeträchtiger Weg im finanziellen oder gesellschaftlichen Sinn, sondern als Rolle für Menschen, die den Rechtsstaat nicht nur verwalten, sondern im konkreten Verfahren verteidigen wollen. Ein zweiter grosser Block dreht sich um Prestige und Anerkennung. Duri kommt auf äussere Erfolgssymbole wie Rolls-Royce oder teurer Uhr zu sprechen und fragt, was solche Zeichen wirklich ausstrahlen: Erfolg – oder Bedürftigkeit nach Bewunderung? Von dort führt das Gespräch zu den eigenen beruflichen Entscheidungen. Nicht jedes grosse Mandat ist ein gutes Ja. Zwischen „man will mich“ und „ich nehme es an“ liegt der ganze Ernst der Selbsterkenntnis. Dann geht es um den vielleicht unbequemsten Teil des Briefes: Dershowitz sagt, Juristen sollten das Recht nicht zu sehr lieben. Nina ist zunächst irritiert und fragt, ob das als Strafverteidiger überhaupt der richtige Ausgangspunkt sei. Duri übersetzt den Gedanken in die Praxis: Recht ist von Menschen gemacht, ein Machtinstrument, ein Verfahren, ein Werkzeug – nicht etwas, vor dem man ehrfürchtig erstarren sollte. Duri denkt laut darüber nach, ob er in einer anderen Laufbahn auch Staatsanwalt hätte werden können – und warum ihm gewisse Formen der Strafverfolgung heute ein Sinnproblem bereiten würden. Am Schluss bleibt kein einfacher Karrieregrundsatz zurück. Entscheidend ist nicht die abstrakte Regel, sondern die ehrliche Prüfung: Was kann ich? Was macht mich wach? Was passt zu meinem Wesen? Was kann ich auf Dauer verantworten? Die Folge endet mit Duris Take-away für den Alltag der Strafverteidigung: Inmitten von Akten, Verfahren, Fristen, Klienten, Gerichten und Druck darf man den Blick nicht verlieren, warum man diese Arbeit macht. Wer sich immer wieder darauf zurückbesinnt, bleibt lebendig. Und vielleicht ist genau das der eigentliche Punkt des Briefes: Nicht einfach der grössten Stärke folgen, sondern eine Arbeit finden und gestalten, in der Können, Freude, Wahrhaftigkeit und innere Passung zusammenkommen. Links zu diesem Podcast: Letters to a Young Lawyer Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
- #786 Causa Vincenz: Bekommt «Auf dem Weg als Anwält:in» Medienzugang zum Gerichtssaal?15.04., 04:5915.04.2026, 04:5900:07:26
Gesuch um Einzelfallakkreditierung, Medienstatus und die Frage, wer vor Gericht als Medienschaffender gilt Ein Gerichtsverfahren ist öffentlich. Aber wer darf darüber nicht nur als Zuschauer, sondern als Medienschaffender berichten? Genau darum geht es in dieser Folge. Duri Bonin und Gregor Münch erzählen, warum sie für das Berufungsverfahren in der Causa Vincenz / Raiffeisen vor dem Obergericht Zürich eine Einzelfall-Akkreditierung als Medienschaffende beantragt haben. Ausgangspunkt ist ihre konkrete Erfahrung aus dem ersten Vincenz-Prozess vor Bezirksgericht Zürich: Damals ersuchten Duri und Gregor nur formlos um Zulassung für die Berichterstattung. Sie wurden nicht als Medien zugelassen, auf die Zuschauertribüne verwiesen und durften dort nicht einmal mit dem Laptop arbeiten. Deshalb gelangen sie nun frühzeitig mit einem begründeten Gesuch und unter Berufung auf die Informations- und Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte (IAV) an das Obergericht. Juristisch ist die Kernfrage: Muss „Medienschaffender“ an ein klassisches Verlagshaus oder einen Sender gebunden sein – oder reicht eine ernsthafte, regelmässige und nachweisbare journalistisch-publizistische Tätigkeit in eigener redaktioneller Verantwortung? Genau hier setzen Duri und Gregor an. Sie argumentieren funktional und medienneutral: Entscheidend sei nicht die Rechtsform des Mediums, sondern die tatsächliche publizistische Arbeit. Der Podcast „Auf dem Weg als Anwält:in“ ist ein fortlaufend betriebenes, öffentlich zugängliches Format mit regelmässiger Berichterstattung zu Strafrecht, Strafprozessrecht und gerichtlicher Praxis. Allein zur Causa Vincenz / Raiffeisen / Beat Stocker / Inside Paradeplatz wurden seit dem 19. Januar 2022 insgesamt 126 Folgen veröffentlicht. Dazu kommen Reichweitenzahlen, die weit über einen rein internen Fachkreis hinausgehen. Damit wird aus einem formellen Gesuch eine grundsätzliche Frage: Wie offen ist die Justiz für neue Formen seriöser Berichterstattung? Und wer entscheidet eigentlich, was heute als Medium gilt? Diese Folge ist für alle, die sich für Gerichtsöffentlichkeit, Medienfreiheit und moderne Gerichtsberichterstattung interessieren und für alle, die wissen wollen, ob ein unabhängiger Podcast im Jahr 2026 vor Gericht dieselbe Chance haben muss wie ein klassisches Medienhaus. Links zu diesem Podcast: Anwaltskanzlei von Duri Bonin Anwaltskanzlei von Gregor Münch Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Informations- und Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte (IAV) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
- #785 KI im Kanzleialltag: Schweizer Legal AI für Anwälte und Juristen13.04., 04:5913.04.2026, 04:5900:11:15
KI im Anwaltsalltag, Berufsgeheimnis, Claude vs. ChatGPT und warum Juristen mehr brauchen als einen Chatbot In dieser Folge sprechen Duri Bonin, Gregor Münch und Daniel Brugger über ein neues Schweizer KI-Startup für Anwältinnen und Anwälte: Sereos. Ausgangspunkt ist ein ganz praktisches Problem: Viele KI-Tools sind beeindruckend, aber sie passen nicht wirklich zur Arbeitsweise von Anwältinnen, Gerichten, Behörden oder Rechtsdiensten. Sie verstehen die Abläufe zu wenig, sind beim Datenschutz heikel oder helfen zwar schnell, aber nicht präzise genug. Gregor erzählt, warum er zusammen mit Colin Carter, Daniel Brugger, Ioannis Martinis, Martin Affolter und Simon Brun dieses Projekt gestartet hat. Der Anspruch ist hoch: eine Schweizer Legal-AI-Lösung, die juristische Arbeit schneller, strukturierter und besser macht, ohne die eigene Denkleistung zu ersetzen. Nicht einfach ein weiterer Chatbot, sondern ein Werkzeug, das die tägliche Arbeit von Anwältinnen tatsächlich abbildet: Post verarbeiten, in Programmen diktieren statt tippen, Verfahrensakten erschliessen, Vorlagen intelligent weiterverwenden, Fristerstreckungsgesuche und andere Standardschreiben vorbereiten, komplexere Rechtsschriften auf Basis kanzleiinternen Know-hows unterstützen. Gregor betont, dass gute KI-Arbeit im Recht nie einfach heissen kann: PDF hochladen, zusammenfassen lassen, blind weiterverwenden. Gerade im juristischen Bereich genügt „gut genug“ eben nicht. KI arbeitet mit Wahrscheinlichkeiten. Juristische Arbeit verlangt dagegen überprüfbare Präzision, Subsumtion (Anwendung des Gesetzes auf den konkreten Fall) und Verantwortung. KI kann die eigene Denkarbeit begleiten, aber nicht ersetzen. Daniel Brugger schaltet sich in die Diskussion ein und erklärt, wie er mit einem sogenannten „LLM Council“ arbeitet. Das ist ein System, bei dem ein KI-Modell gezwungen wird, dieselbe Frage aus mehreren Denkstilen zu beleuchten: kritisch, grundlegend, umsetzungsorientiert, expansiv und aus der Sicht eines Aussenstehenden. Die Idee dahinter ist juristisch hochinteressant: nicht eine Antwort übernehmen, sondern Perspektiven gegeneinander prüfen, Unterschiede sichtbar machen und erst dann ein Urteil bilden. Damit soll unter anderem der Sycophancy Bias reduziert werden, also die Tendenz von KI-Modellen, dem Nutzer zu sehr zuzustimmen. Duri möchte von Daniel ebenfalls wissen, warum er derzeit lieber mit Claude als mit ChatGPT arbeitet: wegen Skills (vorgefertigte Arbeitsmodule), wegen MCP-Konnektoren (Schnittstellen zu externen Datenquellen) und wegen der Möglichkeit, aktuelle juristische Datenquellen wie Open Case Law oder Fedlex direkt einzubinden. Für Juristen ist das zentral. Denn viele Halluzinationen (frei erfundene oder unzuverlässige Inhalte der KI) entstehen gerade dort, wo Modelle nicht mit aktuellen oder sauberen Rechtsquellen arbeiten. Gregor nennt ausdrücklich auch einen normativen Grund für die Wahl der Tools: Wer mit KI arbeitet, entscheidet nicht nur über Effizienz, sondern auch darüber, welchem Ökosystem er Vertrauen schenkt. Damit wird die Folge auch zu einem Gespräch über Verantwortung, Macht und den politischen Rahmen von Legal Tech. Diese Folge ist deshalb weit mehr als eine Startup-Ankündigung. Sie ist ein Werkstattgespräch darüber, wie juristische Arbeit mit KI in Zukunft aussehen könnte: schneller, strukturierter, berufsgeheimniskonform – aber eben nur dann wirklich gut, wenn der Mensch die Kontrolle behält. Links zu diesem Podcast: SERE0S Fünf KI-Berater: Mein LLM Council Skill für Claude Anwaltskanzlei von Duri Bonin Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
- #784 Causa Vincenz / Inside Paradeplatz: Obergericht hebt Einstellung auf – Lukas Hässig muss angeklagt werden12.04., 18:2912.04.2026, 18:2900:30:46
Warum dem Obergericht Zürich im Fall Beat Stocker gegen Lukas Hässig die Indizien genügen, alternative Erklärungen nicht überzeugen und die Einstellungsverfügung keinen Bestand hat In dieser Folge geht es um einen Beschluss des Obergerichts Zürich vom 7. April 2026 im Verfahren zwischen Beat Stocker und dem beschuldigten Journalisten Lukas Hässig von «Inside Paradeplatz». Ausgangspunkt ist die Einstellungsverfügung (Entscheid der Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren ohne Anklage zu beenden) der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich vom 8. Dezember 2025. Beat Stocker erhob gegen diese Einstellung Beschwerde. Das Obergericht gibt ihm recht, hebt die Einstellungsverfügung auf und weist die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück mit der verbindlichen Anweisung, gegen Lukas Hässig Anklage zu erheben. Der Kern des Entscheids liegt im rechtlichen Massstab. Das Obergericht sagt: Die Staatsanwaltschaft hat die Hürden für eine Anklage zu hoch angesetzt. Sie wollte praktisch nachweisen, wie genau vertrauliche Bankinformationen aus dem Innern der Bank bis zu Lukas Hässig gelangt sind. Genau das verlangt das Gesetz nach Auffassung des Obergerichts aber nicht. Für eine Anklage genügt, dass aufgrund der Beweislage und der Indizien (äussere Anzeichen, aus denen man auf den Sachverhalt schliessen kann) eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Gerade in rechtlich schwierigen Fällen darf nicht vorschnell eingestellt werden. Entscheidend ist für das Obergericht weiter, dass der Artikel von Lukas Hässig vom 27. Juli 2016 bankgeheimnisgeschützte Informationen enthielt, darunter konkrete Zahlungsflüsse zwischen Beat Stocker und Pierin Vincenz. Gleichzeitig sieht das Obergericht eine weitgehende Übereinstimmung zwischen diesem Artikel und internen Compliance-Memoranden (streng vertraulichen bankinternen Prüf- und Risikoberichten) von Julius Bär. Für das Obergericht ist das ein starkes Indiz dafür, dass diese Memoranden oder jedenfalls ihr Inhalt als Grundlage der Berichterstattung dienten. Die Staatsanwaltschaft hatte eingewendet, die Informationen könnten auch aus anderen Quellen gekommen sein. Für das Obergericht sind solche Alternativerklärungen zu theoretisch und nicht genügend plausibel. Der Artikel bilde das Netzwerk rund um mehrere Transaktionen und Gesellschaften so präzise ab, dass ein bloss zufälliges Zusammenfügen aus frei zugänglichen oder verstreuten Informationen das Ergebnis nicht überzeugend erkläre. Anders gesagt: Für das Obergericht reicht die Indizienlage klar über einen blossen Anfangsverdacht hinaus. Wichtig ist auch, dass das Obergericht den Bericht der externen Anwaltskanzlei nicht einfach als wertlose Parteibehauptung behandelt. Zwar ist dieser Bericht kein neutrales Gerichtsgutachten. Er behält aber nach Auffassung des Gerichts ein Mindestmass an Beweiswert, zumal er auf einer professionellen Vergleichsanalyse beruht und sich mit dem später eingereichten Memorandum vom 8. April 2016 zusätzlich abgleichen lässt. Ein weiterer Punkt: Lukas Hässig berief sich auf Medienfreiheit und mögliche Rechtfertigungsgründe. Das Obergericht sagt dazu nicht, dass solche Argumente ausgeschlossen sind. Aber sie tragen die Einstellung in diesem Verfahren nicht, weil die Staatsanwaltschaft ihre Verfügung ausschliesslich mit ungenügendem Tatverdacht begründet hatte. Ob Medienfreiheit oder ein Rechtfertigungsgrund am Ende durchgreifen, muss deshalb das Sachgericht im Hauptverfahren entscheiden. Die Quintessenz dieser Folge: Das Obergericht sagt klar, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht hätte einstellen dürfen. Nach Auffassung der Obergerichts sprechen die vorhandenen Belege und Indizien genügend stark dafür, dass der Fall vor Gericht gehört. Deshalb wurde die Einstellungsverfügung aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung zurückgewiesen. Für Beat Stocker ist das ein prozessualer Erfolg von erheblichem Gewicht. Links zu diesem Podcast: Anwaltskanzlei von Duri Bonin Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
- #783 StPO 197: Wann darf der Staat mit Zwangsmassnahmen in dein Leben eingreifen?09.04., 04:5909.04.2026, 04:5900:16:01
Schranken der Zwangsmassnahmen: gesetzliche Grundlage, Tatverdacht, Verhältnismässigkeit und besondere Zurückhaltung gegenüber Dritten Ab wann darf der Staat deine Wohnung durchsuchen, dein Handy auswerten oder dich in Haft setzen? Genau diese Frage steht hinter Art. 197 StPO. Und genau dort entscheidet sich, ob Strafverfolgung rechtsstaatlich bleibt oder ins Rutschen gerät. Duri Bonin und Gregor Münch gehen die Vorschrift Satz für Satz durch. Ausgangspunkt ist das kleine Wort «nur». Zwangsmassnahmen dürfen nur ergriffen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist keine Höflichkeitsformel, sondern eine klare Begrenzung staatlicher Macht. Die Behörden dürfen also nicht kreativ werden, nur weil eine technische Möglichkeit verlockend ist. Duri und Gregor nennen solche Fälle: automatisierte Gesichtserkennung, automatisierter Datenabgleich oder andere verdeckte Hilfsmittel, für die es keine genügende gesetzliche Grundlage gibt. Wenn das Gesetz eine Massnahme nicht vorsieht, darf sie nicht angewendet werden. Danach kommen sie zum hinreichenden Tatverdacht (genügende konkrete Verdachtsmomente). Es braucht keine Beweise im Sinn eines fertigen Urteils, aber es braucht mehr als ein Gerücht, mehr als eine Hypothese und mehr als ein diffuses Bauchgefühl. Gregi betont, dass ein freiheitlicher Rechtsstaat gerade nicht auf blosse Fishing Expeditions setzt – also nicht einfach Wohnungen durchsucht, um einmal zu schauen, was man vielleicht findet. Gleichzeitig zeigen Duri und Gregor, warum dieser Begriff so umkämpft ist: «hinreichend» ist kein mathematischer Wert. Je schwerer der Eingriff, desto dichter muss der Verdacht sein. Bei Haft gelten andere Anforderungen als bei einer milderen Massnahme. Ein dritter Schwerpunkt der Folge ist die Frage nach milderen Mitteln. Der Staat darf nicht zur härtesten Massnahme greifen, wenn das Ziel auch schonender erreichbar wäre. Gregor nennt das den klassischen Kern der Verhältnismässigkeit. Duri betont, dass es dabei nicht nur um das Ob geht, sondern immer auch um das Wie. Gerade darin zeigt sich, ob Strafverfolgung Mass hält – oder die Beteiligten überrollt. Nur weil ein Strafverfahren läuft, ist nicht automatisch jede Zwangsmassnahme zulässig. Duri erzählt von Hausdurchsuchungen wegen Bagatellen: angefangene Parfümflasche, alte iPods. Gregor ergänzt, dass sogar im Übertretungsstrafrecht Hausdurchsuchungen vorkommen. Gerade deshalb insistieren beide darauf, dass man immer fragen muss: Steht der Eingriff überhaupt im Verhältnis zum Strafverfolgungszweck? Oder wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Zum Schluss kommt die vielleicht sensibelste Schranke von Art. 197 StPO: Wenn Zwangsmassnahmen in die Grundrechte von nicht beschuldigten Personen eingreifen, sind sie besonders zurückhaltend einzusetzen. Das ist für Anwältinnen und Anwälte, Familienangehörige, Dritte und andere Betroffene zentral. Auch dort sind Hausdurchsuchungen möglich – aber eben nur mit engem Zweck, sauberem Tatverdacht und besonders strenger Abwägung. Für Duri ist genau das der Punkt: Ein rechtsstaatlicher Staat misst sich nicht daran, wie effizient er zugreift, sondern daran, wie konsequent er sich selbst begrenzt. Darum geht es in dieser Episode Warum das Wort «nur» in Art. 197 StPO so wichtig ist Gesetzliche Grundlage: wann der Staat schlicht nicht «kreativ» werden darf Hinreichender Tatverdacht (genügende konkrete Verdachtsmomente) statt Gerücht oder Hypothese Warum die Anforderungen an den Tatverdacht je nach Eingriff unterschiedlich hoch sind Mildere Mittel zuerst: Editionsverfügung statt Hausdurchsuchung Verhältnismässigkeit im engeren Sinn: Welche Eingriffe stehen noch im Verhältnis zur Tat? Warum sogar Bagatellfälle zu harten Massnahmen führen können Besondere Zurückhaltung bei Eingriffen gegen nicht beschuldigte Personen Weshalb Art. 197 StPO das eigentliche Herz der Zwangsmassnahmen ist Diese Folge ist für alle, die verstehen wollen, warum Strafprozessrecht nicht erst bei der Schuldfrage spannend wird, sondern schon dort, wo der Staat in Grundrechte eingreift. Links zu diesem Podcast: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_197 Anwaltskanzlei von Duri Bonin Anwaltskanzlei von Gregor Münch Titelbild bydanay Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
- #782 Wähle deine Feinde gut: Have a Good Enemies’ List (Letters to a Young Lawyer 5)07.04., 04:5907.04.2026, 04:5900:23:58
Ausgehend von Alan Dershowitz sprechen Duri Bonin und Nina Langner über gute Feinde, innere Unabhängigkeit und Haltung im Strafrecht In dieser Folge diskutieren Duri Bonin und Nina Langner das dritte Kapitel aus Alan Dershowitz’ Buch Letters to a Young Lawyer: Have a Good Enemies’ List. Schon der Titel provoziert. Soll eine gute Anwältin oder ein guter Strafverteidiger wirklich eine Feindesliste haben? Oder geht es in Wahrheit um etwas anderes: um Rückgrat, innere Unabhängigkeit und die Fähigkeit, Dissens auszuhalten, ohne sich zu verkaufen? Das Gespräch startet mit einer Szene aus dem Berufsalltag: Duri erzählt von einem Staatsanwalt, der ihm zu Beginn seiner Karriere ein bereits vorbereitetes Einvernahmeprotokoll mit Fragen und ausformulierten Antworten hinlegte und erwartete, dass er es mit dem Klienten „bespreche“ und gleich lizenzieren lasse. Als er das nicht abnickte, landete Duri offenbar auf dessen „schwarzer Liste“. Diese Erinnerung führt direkt in den Kern des Kapitels: Wer im Strafverfahren nicht bloss freundlich mitläuft, macht sich nicht immer beliebt. Von dort aus wird die Diskussion grundsätzlich. Duri liest den Text als Aufforderung, nicht von allen gemocht werden zu wollen. Wer in einem kontradiktorischen Verfahren (also in einem Verfahren, das vom Widerspruch zwischen Anklage und Verteidigung lebt) nie aneckt, ist womöglich zu angepasst. Dershowitz geht aber noch einen Schritt weiter: Man soll sich die Feinde gut aussuchen. Nicht, weil Feindschaft an sich wertvoll wäre, sondern weil sie etwas über die eigene Position verrät. Genau dort setzt Nina an. Gut gewählte Feinde helfen einem, sich zu verorten. Gefährlich wird es aber dort, wo man beginnt, sich über Gegner zu definieren. Dann kippt Haltung in Trotz und Standhaftigkeit in Selbstinszenierung. Was heisst es im Strafrecht konkret, „dem Schlechten entgegenzutreten“? Nicht moralisch im Sinn von „gute“ gegen „schlechte“ Menschen, sondern rechtsstaatlich: gegen schlampige Verfahrensführung, gegen das Wegwischen von Rechten, gegen die alltägliche Versuchung, Regelverstösse der Staatsseite als blosse Ordnungsvorschriften zu verharmlosen. Duri sieht es wie folgt: Wenn man in der Aufklärung eines Delikts selber Unrecht produziert, potenziert man das Schlechte. Nina betont, dass man in der Sache hart und kompromisslos sein kann, ohne das Zwischenmenschliche zu vergiften. Duri warnt gleichzeitig davor, Zugehörigkeit, Anerkennung und Netzwerke wichtiger zu nehmen als die Interessen des Klienten. Genau dort liegt für beide die eigentliche Probe: nicht Feinde zu pflegen, sondern es auszuhalten, wichtige Leute zu enttäuschen, wenn die Sache es verlangt. Diese Folge ist mehr als eine Besprechung von Alan Dershowitz. Sie ist ein Gespräch über Strafverteidigung als Charakterfrage: über Konfliktfähigkeit, Kollegialitätsnarzissmus, Rechtsstaat, Standhaftigkeit und die Gefahr, die eigene Identität aus dem Dagegensein zu bauen. Wer als Anwältin oder Anwalt wissen will, wie man Haltung zeigt, ohne dogmatisch zu werden, findet hier Überlegungen dazu. Links zu diesem Podcast: Letters to a Young Lawyer Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
- #781 StPO 196: Was ist eine Zwangsmassnahme?01.04., 04:5901.04.2026, 04:5900:11:16
Grundrechtseingriff, Beweissicherung, Vollstreckung: Die drei Zwecke der Zwangsmassnahmen Mit Art. 196 StPO beginnt in der Reihe von Gregor Münch und Duri Bonin der eigentliche Einstieg in die Zwangsmassnahmen – also in den Teil der Strafprozessordnung, in dem der Staat nicht mehr nur fragt und protokolliert, sondern in Grundrechte eingreift. Art. 196 definiert, was eine Zwangsmassnahme überhaupt ist: Verfahrenshandlungen der Strafbehörden, die in die Grundrechte der betroffenen Person eingreifen und dazu dienen, Beweise zu sichern, die Anwesenheit von Personen im Verfahren sicherzustellen oder die Vollstreckung des Endentscheids zu gewährleisten. Warum ist dieser scheinbar knappe Artikel so wichtig? Weil er die erste Schlüsselfrage vorgibt: Haben wir es überhaupt mit einer Zwangsmassnahme zu tun? Davon hängt fast alles ab: Wer sie anordnen darf. Welche Voraussetzungen gelten. Wie stark Grundrechte geschützt sind und welches Rechtsmittel offensteht. Gregi und Duri zeigen, dass genau hier die juristische Arbeit beginnt: Nicht jede Ermittlungshandlung ist schon eine Zwangsmassnahme. Entscheidend ist der Eingriff in Grundrechte. Die Folge erklärt Art. 196 deshalb nicht abstrakt, sondern als Türöffner zum ganzen fünften Titel der StPO: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, DNA-Profil, Vorführung, Haft. Wer Art. 196 StPO versteht, versteht den roten Faden hinter all diesen Instrumenten. Duri und Gregor machen sichtbar, dass Zwangsmassnahmen nie bloss Technik sind. Sie sind immer ein Machtmittel des Staates – und deshalb nur unter klaren Schranken zulässig. Diese Schranken stehen gleich im nächsten Artikel, Art. 197 StPO: gesetzliche Grundlage, hinreichender Tatverdacht (genügende konkrete Verdachtsmomente), keine mildere Massnahme und Verhältnismässigkeit. Gerade für Laien wird damit verständlich, warum Strafprozessrecht oft nicht bei der Schuldfrage beginnt, sondern schon viel früher: bei der Frage, ob der Staat überhaupt so stark eingreifen darf. Und genau deshalb ist Art. 196 kein technischer Vorspann, sondern die Grundsatznorm für alles, was danach kommt. Darum geht es in dieser Episode Was eine Zwangsmassnahme im Sinn von Art. 196 StPO überhaupt ist Warum der Grundrechtseingriff die entscheidende Abgrenzung bildet Die drei Zwecke von Zwangsmassnahmen: Beweise sichern, Anwesenheit sichern, Vollstreckung sichern Warum die Einordnung praktisch alles verändert: Zuständigkeit, Voraussetzungen, Rechtsmittel Weshalb Art. 196 der Einstieg in den „harten“ Teil des Strafprozessrechts ist Der Ausblick auf Art. 197 StPO: Tatverdacht, mildere Mittel und Verhältnismässigkeit Diese Folge ist für Strafverteidiger:innen, Staatsanwält:innen, Richter:innen und Studierende – und für alle, die verstehen wollen, warum Hausdurchsuchung, Beschlagnahme oder Haft nicht einfach „Ermittlungen“ sind, sondern juristisch präzise begrenzte Eingriffe in Grundrechte. Links zu diesem Podcast: Art. 196 StPO - Begriff Zwangsmassnahmen Anwaltskanzlei von Duri Bonin Anwaltskanzlei von Gregor Münch Titelbild bydanay Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.