
Archivradio – Geschichte im Original
Wozu „Grundgesetz“ und „Verfassungsgericht“? Carlo Schmid und Adolf Süsterhenn im Parlamentarischen Rat | 8.9.1948
24.05., 14:1524.05.2026, 14:1500:08:31
Beschreibung der Episode
Grundgesetz als Provisorium
Bei den Beratungen im Parlamentarischen Rat 1948 war schon klar: Eine wirksame Verfassung für ganz Deutschland wird es bis auf weiteres nicht geben. Was aber bedeutet das für das entstehende Verfassungswerk – wie provisorisch ist es, wie muss es geschrieben sein, um dem geteilten Zustand gerecht zu werden? Dazu äußert sich Carlo Schmid, der Wortführer der SPD.
Carlo Schmid für Schwarz-Rot-Gold
Er war es auch, der den Begriff „Grundgesetz“ prägt – und am Ende dieser Aufnahme auch für die Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold plädiert.
Adolf Süsterhenn: Verfassungsgericht soll Bund vor Ländern schützen und umgekehrt
In der gleichen Sitzung des Parlamentarischen Rats erklärt Adolf Süsterhenn von der CDU, welche Aufgaben genau das Bundesverfassungsgericht haben soll – Konrad Adenauer habe da klare Vorstellungen: Das Gericht solle den Staat vor den Ländern schützen und umgekehrt, und es soll die Bürger vor einer diktatorischen Mehrheit schützen. Zu diesem Zeitpunkt ist noch nicht klar, dass das Gericht nach Karlsruhe kommen würde. Diese Entscheidung fiel erst 1951.
In der gleichen Sitzung des Parlamentarischen Rats erklärt Adolf Süsterhenn von der CDU, welche Aufgaben genau das Bundesverfassungsgericht haben soll – Konrad Adenauer habe da klare Vorstellungen: Das Gericht solle den Staat vor den Ländern schützen und umgekehrt, und es soll die Bürger vor einer diktatorischen Mehrheit schützen. Zu diesem Zeitpunkt ist noch nicht klar, dass das Gericht nach Karlsruhe kommen würde. Diese Entscheidung fiel erst 1951.