Archivradio – Geschichte im Original

Erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Volksabstimmung für "Südweststaat" | 4.10.1951

28.09., 14:5500:10:35
Beschreibung der Episode
Uneinigkeit über Ablauf der Abstimmung Am 28. September 1951 nimmt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Arbeit auf. Bereits eine Woche später steht die erste Entscheidung an. Es geht um den Neuzuschnitt der Bundesländer; konkret um die Frage: Sollen sich die drei Südwestländer Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem Bundesland vereinigen oder werden die alten Länder Baden und Württemberg wieder hergestellt? Eine Volksabstimmung steht an - doch über das Verfahren wird gestritten. Ursprünglich war geplant, dass auf den Gebieten der alten Länder Baden und Württemberg getrennt ausgezählt wird. Dann wäre es möglicherweise unentschieden ausgegangen. Allerdings wurden die Gesetze im Bund gemacht, und dort hatten CDU-Abgeordnete ein anderes Auszählungsverfahren durchgesetzt: Die Stimmen sollten jeweils in den vier Bezirken Nord-Württemberg, Nord-Baden, Süd-Württemberg und Süd-Baden ausgezählt werden. Das verbesserte die Chancen für den Südweststaat erheblich. Land Baden klagt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Das entsprach aber nicht den badischen Interessen, weshalb das Land Baden dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagte. Denn der Präsident des Landes Baden, Leo Wohleb, war der Auffassung, dass rechtlich gesehen die alten Länder Baden und Württemberg noch immer existieren und das Land Baden somit auch die Nordbadener mitvertritt. Erste Entscheidung nach Gründung des Bundesverfassungsgerichts Das Bundesverfassungsgericht war eine Woche zuvor erst feierlich eröffnet worden, insofern war es eine der ersten Entscheidungen, die die Karlsruher Richter zu treffen hatten. Die Klage der Badener haben sie abgewiesen. Länderchefs betonen freundliches Miteinander Erhalten sind von jenem Tag die Schlussworte der jeweiligen Länderchefs, die trotz ihrer Meinungsunterschiede noch einmal betonen, wie sehr sie freundlich miteinander verbunden sind.