Archivradio – Geschichte im Original

Die KPD wird verboten | 18.8.1956

17.08., 08:0000:04:44
Beschreibung der Episode
Adenauer-Regierung beantragt Verbot 1951 beantragte die Bundesregierung unter Konrad Adenauer, zwei Parteien zu verbieten. Zum einen die sogenannte Sozialistische Reichspartei, sie war offen rechtsextremistisch. Das Verbot kommt schnell – im Folgejahr 1952 war die Partei verboten. Gründe: Kontakte zur SED und Volksbefragung gegen die Wiederbewaffnung Der zweite Verbotsantrag zieht sich länger hin. Er richtet sich gegen die kommunistische KPD. Das Bundesverfassungsgericht lässt sich mit der Befassung viel Zeit, wohl auch deshalb, weil die Richter mehrheitlich zunächst nicht überzeugt sind. Die KPD unterhielt enge Kontakte zur SED in der DDR. Und sie organisierte eine Volksbefragung gegen die Wiederbewaffnung – was damals verboten war. Aber reicht das für ein Parteienverbot? 1952 ruft die KPD zum "revolutionären Sturz des Regimes Adenauer" auf. Das ist dann schon eher ein Argument. Die Verhandlung über das KPD-Verbot beginnt in Karlsruhe jedoch erst im November 1954. Die KPD ist da schon nur noch eine Kleinstpartei ohne Sitz im Bundestag und nur noch in wenigen Landtagen vertreten. Bundesverfassungsgericht verkündet das Urteil Am 17. August 1956 verkündet das Bundesverfassungsgericht das Urteil, über das der Bayerische Rundfunk einen Tag später berichtet. https://archivradio.de/