
Urteile der Woche von MDR AKTUELL
Unfall beim Kaffeeholen nur in Ausnahmen versichert
04.10., 08:2004.10.2025, 08:2000:03:31
Beschreibung der Episode
Wer sich beim Holen eines Kaffees bei der Arbeit verletzt, ist grundsätzlich erstmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt als "eigenwirtschaftliche Verrichtung". Es gibt aber Ausnahmen. Die Urteile der Woche.