Urteile der Woche von MDR AKTUELL

Unfall beim Kaffeeholen nur in Ausnahmen versichert

04.10., 08:2000:03:31
Beschreibung der Episode
Wer sich beim Holen eines Kaffees bei der Arbeit verletzt, ist grundsätzlich erstmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt als "eigenwirtschaftliche Verrichtung". Es gibt aber Ausnahmen. Die Urteile der Woche.