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Sei doch nicht besteuert!

Fabian Walter & Christian Gebert

Business

216 Episoden · neueste 13.10.

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Episoden

216
  1. #96: Holding-Gründung leicht gemacht: Steuervorteile und Fallstricke
    25.06., 15:0000:52:10

    In der aktuellen Episode des Podcasts "Sei doch nicht besteuert" diskutieren Christian Gebert und Fabian Walter die vielfältigen Aspekte von Holding-Strukturen, die derzeit eine erhöhte Aufmerksamkeit in den sozialen Medien genießen. Trotz einer gleichbleibenden Steuerbelastung auf laufende Gewinne von etwa 32% kann eine Holding-Struktur viele Vorteile bieten. Die allgemeinen Vorteile von Holding-Strukturen sind die Minimierung der Steuerbelastung auf Veräußerungsgewinne und laufende Ausschüttungen, die Möglichkeit der Reinvestition steuerbegünstigt erwirtschafteter Gewinne auf der Ebene der Holding ("Spardoseneffekt") und den Ausgleich von positiven und negativen Ergebnissen innerhalb der Unternehmensgruppe. Ein zentrales Thema ist die Steuerfreiheit bei Veräußerungsgewinnen, die zu 95% bei Körperschaft- und Gewerbesteuer gilt, was zu einer Steuerbelastung von lediglich 1,5% führt. Diese Gewinne können reinvestiert werden, während bei privater Versteuerung eine Belastung von 25% anfiele. Weiterhin wird erläutert, wie Beteiligungen über 10% bzw. 15% zu steuerfreien Gewinnausschüttungen führen können und welche Vorteile sich durch Ergebnisabführungsverträge und die verbesserte Refinanzierung über steuerfreie Gewinnausschüttungen ergeben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Kapitalanlagen in Holding-Strukturen. Hier wird erklärt, welche Kapitalanlagen sinnvoll sind und wie sie steuerlich behandelt werden. Besonders interessant sind ETFs, die eine Teilfreistellung von 80% für Körperschaftsteuer und 40% für Gewerbesteuer bieten, was zu einer Gesamtsteuerbelastung von nur 12% führt. Allerdings müssen Investoren die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs ab 2023 beachten. Die Episode gibt außerdem eine ausführliche Anleitung zur Gründung einer Holding-Struktur. Für Einzelunternehmer bedeutet dies die Umwandlung in eine GmbH/UG mittels Einbringung nach § 20 UmwStG. Für bestehende GmbHs wird der Prozess der Kapitalerhöhung und des steuerneutralen Anteilstauschs gemäß § 21 UmwStG erläutert. Praktische Fallbeispiele veranschaulichen diese komplexen Prozesse und bieten hilfreiche Einblicke in die Umsetzung. Christian Gebert und Fabian Walter diskutieren auch spezifische Szenarien und Fallstricke bei der Gründung einer Holding-Struktur, wie die verdeckte Einlage und die Notwendigkeit der Beachtung der Sperrfristen gemäß § 22 UmwStG. Zudem werden Beispiele zur betrieblichen Vorteilhaftigkeit einer Holding gegeben, einschließlich der Gesamtsteuerbelastung bei Vollausschüttung. Abschließend wird auf Situationen eingegangen, in denen die Errichtung einer Holding-Struktur nicht vorteilhaft ist, wie z.B. bei geplantem Wegzug oder notwendiger privater Vermögensverwendung. Folge #70: Wie Reiche ihr Vermögen schützen: Steuervorteile der Familienstiftung https://seidochnichtbesteuert.podigee.io/75-new-episode Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  2. #95: Steuern sparen mit Kindern
    18.06., 16:5900:51:51

    In dieser Podcast-Folge besprechen Christian Gebert und Fabian Walter detaillierte steuerliche Vorteile und Strategien, die Eltern nutzen können, um mit Kindern Steuern zu sparen. Das Elterngeld reicht von 300 bis 1.800 Euro monatlich, abhängig vom bisherigen Nettoeinkommen. Es wird maximal 14 Monate gezahlt. Ein Lohnsteuerklassenwechsel vor der Geburt kann das Nettogehalt erhöhen. Der Partner mit höherem Einkommen sollte in die ungünstigere Steuerklasse wechseln, der Partner mit niedrigerem Einkommen in die günstigere, um vor der Geburt ein höheres Nettogehalt zu erhalten und damit auch eine höhere Auszahlung von Elterngeld. Elterngeld steht Eltern zu, deren zu versteuerndes Einkommen unter 200.000 Euro liegt, ab 1. April 2025 wird die Grenze auf 175.000 Euro gesenkt. Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Wir zeigen im Podcast Gestaltungen auf mit denen man das zu versteuernde Einkommen reduzieren kann, falls die Einkommensgrenze überschritten wird. Das Kindergeld beträgt einheitlich 250 Euro monatlich, unabhängig vom Einkommen der Eltern oder Kinder. Der Kinderfreibetrag kann über die Steuererklärung beantragt werden und beträgt 9.312 Euro. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Option günstiger ist. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt seit dem 1. Juli 2023 3,4% des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen 4% und damit um 0,6% höher. Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgabe im Rahmen der Steuererklärung abgezogen werden, einschließlich Ausgaben für Babysitter, Kindergarten und Hort. Es kann aber vorteilhaft sein, Kindergartenkosten über den Arbeitgeber abzuwickeln. Besonders hohes Sparpotential ergibt sich, wenn die Kinder eigene Einkünfte erzielen. Denn die Kinder können auch den Grundfreibetrag nutzen und somit eigene Einkünfte erzielen ohne Steuern zahlen zu müssen. Kinder können eigene Einkünfte bis zur Höhe von von 505 Euro monatlich erzielen, ohne die Familienversicherung zu verlieren. Investitionen in ein Kinderdepot können bis zum 18. Lebensjahr erhebliche Erträge bringen. Minderjährige benötigen für bestimmte Vermögensübertragungen besondere Schutzmaßnahmen und oft einen Ergänzungspfleger der vom Familiengericht bestellt wird. Kinder können Kommanditanteile oder atypisch stille Beteiligungen erhalten, wobei die Haftung beschränkt ist. Übertragungen von Forderungen oder Grundstücken können rechtlich vorteilhaft sein, so dass auf die Einschaltung des Familiengerichtes verzichtet werden kann. Diese Podcast-Folge bietet einen umfassenden Überblick über die steuerlichen Vorteile, die Eltern nutzen können, um finanziell zu profitieren und die Zukunft ihrer Kinder abzusichern Sei doch nicht besteuert #70 - Wie Reiche ihr Vermögen schützen: Steuervorteile der Familienstiftung https://seidochnichtbesteuert.podigee.io/75-new-episode Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  3. #94: Steuerrechtliche Neuerungen 2024 – Wohngemeinnützigkeit und Steuerentlastungen
    11.06., 14:4800:45:22

    In dieser Episode des Podcasts „Sei doch nicht besteuert“ beleuchten wir die neuesten steuerrechtlichen Änderungen des Jahressteuergesetzes (JStG) 2024 sowie die geplanten Steuerentlastungen durch Bundesfinanzminister Christian Lindner. Ein zentrales Thema dieser Folge ist die Einführung der Wohngemeinnützigkeit in § 52 der Abgabenordnung (AO). Diese Regelung sieht steuerliche Begünstigungen für Vermieter vor, die dauerhaft Wohnraum zu günstigen Preisen anbieten. Dabei geht es insbesondere um die vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen. Die Wohngemeinnützigkeit soll durch eine Erweiterung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke in der AO erreicht werden. Demnach dürfen die Bezüge der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses nicht höher sein als das Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe, bei Alleinstehenden oder Alleinerziehenden das Sechsfache. Die Miete muss dauerhaft unter der marktüblichen Miete liegen und darf lediglich die tatsächlichen Aufwendungen decken. Gemeinnützige Vermieter sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit, was einen erheblichen finanziellen Vorteil darstellt. Wirtschaftlich betrachtet erwartet die Bundesregierung, dass etwa 100 Vereine, Stiftungen oder Unternehmen die neuen Möglichkeiten nutzen werden. Allerdings bleibt unklar, wie viele neue Wohnungen dadurch tatsächlich entstehen und welche Auswirkungen dies auf die Steuereinnahmen haben wird. Kritische Stimmen aus der Wirtschaft weisen auf hohe Baukosten hin, die die Schaffung neuer, günstig vermieteter Wohnungen erschweren könnten. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass in Österreich etwa 40 % der Mietwohnungen gefördert sind. Dort verzichtet der Staat auf Gewinnsteuern, was im Gegenzug zu regulierten Mietpreisen führt. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Folge sind die geplanten Steuerentlastungen bis 2026. Bundesfinanzminister Christian Lindner plant Entlastungen in Höhe von 23 Milliarden Euro. Ein wichtiger Aspekt ist die Erhöhung des Grundfreibetrags, der rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen soll. Bis 2026 sind weitere Erhöhungen vorgesehen, was insgesamt zu einer Verringerung der Steuereinnahmen um etwa 2 Milliarden Euro führen wird. Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und das subjektive Nettoprinzip sind zentrale verfassungsrechtliche Grundlagen, die durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts bestätigt wurden. Demnach muss der Staat dem Steuerpflichtigen sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen, als es zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins benötigt wird. Darüber hinaus wird die Kalte Progression abgebaut, indem die Tarifgrenzen verschoben werden. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls rückwirkend angepasst und bis 2026 schrittweise erhöht. Interessanterweise bleibt die Reichensteuer unverändert bei einem Startwert von 278.000 Euro, was Fragen aufwirft, warum diese Grenze nicht auch an die Inflation angepasst wird. Die geplanten Entlastungen sind nicht unumstritten. Besonders SPD und Grüne sehen die Maßnahmen kritisch und empfinden sie als ungerecht. Die Anpassungen werden jedoch als notwendig erachtet, um die gestiegene Steuerbelastung aufgrund der Inflation auszugleichen. Schließlich wird auch die Diskussion um die Abschaffung des Solidaritätszuschlags aufgegriffen. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken bleibt eine vollständige Abschaffung bisher aus. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  4. #93: E-Rechnung 2025: Was Unternehmen wissen müssen
    04.06., 14:3901:09:51

    Anzeige | In dieser Episode von "Sei doch nicht besteuert" begrüßen wir unseren Gast Christian Steiger, Geschäftsführer von Lexware. Gemeinsam diskutieren sie die aktuellen Entwicklungen und zukünftigen Herausforderungen der elektronischen Rechnung (E-Rechnung). Was ist eine E-Rechnung? Die E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten Datenformat, wie z.B. XML, erstellt wird. Eine E-Mail mit PDF-Anhang zählt dabei nicht als E-Rechnung. Stattdessen muss ein strukturiertes Dateiformat verwendet werden, das elektronisch auswertbar ist, gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der europäischen Norm EN 16931. Hierzu zählen z. B. bisher genutzte Formate wie die X-Rechnung und das hybride Zugpferd-Format, welches eine Kombination aus XML und einem PDF-Bild darstellt. Verschiedene Länder haben die E-Rechnung bereits eingeführt. In Italien wird sie seit 2019 genutzt. Ab 2025 wird im B2B-Bereich die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von E-Rechnungen nicht mehr erforderlich sein. Das heißt, alle Unternehmen müssen ab 2025 in der Lage sein E-Rechnungen zu empfangen. Bis 2027 müssen alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro E-Rechnungen im CEN-Format versenden. Ab 2028 gilt diese Pflicht für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz. Die Einführung der E-Rechnung bringt zahlreiche praktische Vorteile mit sich, wie die maschinelle Auslesbarkeit von Artikeln, Umsatzsteuer und Steuerschlüsseln. Dennoch gibt es Herausforderungen, beispielsweise im B2C-Bereich oder bei der Handhabung von Kleinstbeträgen. Wir diskutieren mit Christian Steiger zudem die zukünftigen Entwicklungen im Bereich der E-Rechnung und deren Auswirkungen auf die Buchhaltung. Es wird erörtert, wie Unternehmen sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können und welche Lösungen Lexware anbietet, um den Übergang zur E-Rechnung zu erleichtern. Steuerfabi empfiehlt lexoffice. Hier informieren und 50% sparen: http://www.lexoffice.de/steuerfabi Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  5. #92: ⁠2025: Das ändert sich bei Steuern und Abgaben
    28.05., 15:5901:00:16

    In dieser Podcastfolge widmen wir uns dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 und den damit einhergehenden Änderungen. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 08.05.2024 zu der geplanten Gesetzesänderung umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, technische Anpassungen und Klarstellungen. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/GesetzeGesetzesvorhaben/Abteilungen/AbteilungIV/20Legislaturperiode/2024-05-17-JStG-2024/1-Referentenentwurf.pdf?_blob=publicationFile&v=2 Unsere „Highlights“ der geplanten Änderungen besprechen wir im Podcast. Hierzu gehören: Mobilitätsbudgets Ein Mobilitätsbudget soll als Alternative zum klassischen Firmenwagen eingeführt werden. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern ein Mobilitätsbudget von bis zu 2.400 Euro p. a. zur Verfügung stellen. Diesen Vorteil können die Arbeitgeber mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25% besteuern, so dass es keine Abzüge bei den Mitarbeitern gibt. Im Gegensatz zu dauerhaften Nutzungsmodellen wie Leasing oder Abo-Modelle für Fahrzeuge sind kurzfristige und gelegentliche Mobilitätsleistungen begünstigt. Weitere Details und Einschränkungen dieser Regelung werden ausführlich erläutert. Vermögensübertragung zwischen Personengesellschaften Die Möglichkeit der Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften gemäß § 6 Abs. 5 EStG wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.11.2023 ermöglicht. Diese Änderung soll nun auch in das Steuergesetz übernommen werden. Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen wird für die Bebauung von Dächern von Mehrfamilienhäuser von 15 auf 30 kWp je Wohneinheit erhöht. Im Kontext dieser Änderung wird auch ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Köln zur Zulässigkeit des Investitionsabzugsbetrags bei kleinen Anlagen thematisiert, die dann steuerfrei wurden. Das Finanzgericht hat die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages abgelehnt, wenn später eine kleine Photovoltaikanlage angeschafft wurde, deren Einnahmen einkommensteuerfrei sein. Ein anhängiges Verfahren beim BFH (BFH III B 24/24) soll hier endgültig zu einer Klärung führen. Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern Die Regelungen für Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern gemäß § 19a EStG werden erweitert. Künftig können auch Beteiligungen an Konzernunternehmen einbezogen werden. Bonusleistungen der Krankenversicherungen Eine Änderung betrifft die steuerliche Behandlung von Bonusleistungen der Krankenversicherungen. Bonusleistungen bis 150 Euro pro versicherte Person und Beitragsjahr gelten nicht als Beitragserstattung. Diese Regelung gilt bisher schon aufgrund einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung und soll nun gesetzlich kodifiziert werden, um administrativen Aufwand zu reduzieren und die steuerliche Handhabung zu vereinfachen. Gesetzeslücke bei Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft soll geschlossen werden Eine bedeutende Neuerung betrifft die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft. Hier bestand die Möglichkeit durch des Ausnutzen des Rückwirkungszeitraums von bis zu 8 Monaten das auf die Kapitalgesellschaft zu übertragende Vermögen (stark) zu verringern und so Steuervorteile zu erreichen. Diese Steuervorteile ergaben sich durch die „negativen Anschaffungskosten“. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 7. März 2018 (I R 12/16) entschieden, dass durch Entnahmen im steuerlichen Rückwirkungszeitraum negative Anschaffungskosten entstehen können und keine Besteuerung der zu hohen Entnahmen erfolgen muss. Dieses Urteil widerspricht der langjährigen Verwaltungsauffassung, die negative Werte durch Wertaufstockung verhindern wollte. Mit der Einführung von § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG soll klargestellt werden, dass Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei der Ermittlung des eingebrachten Betriebsvermögens zu berücksichtigen sind. Ein Buchwertansatz ist somit nicht möglich, wenn negative Anschaffungskosten entstehen. Diese Klarstellung zielt darauf ab, die bisherigen Unsicherheiten und widersprüchlichen Entscheidungen zu beseitigen. Die Neuregelung soll bereits für Umwandlungen nach dem 31.12.2023 gelten, so dass die Gesetzeslücke bereits zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr genutzt werden könnte. Reform der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen Die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen gemäß § 4 Nr. 21 UStG wird deutlich ausgeweitet und das bisherige Bescheinigungsverfahren abgeschafft. Diese Änderungen orientieren sich an den weniger strengen Vorgaben des EU-Rechts und reduzieren bürokratischen Aufwand. Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Ist-Versteuerer Der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Ist-Versteuerer ist künftig erst dann möglich, wenn eine Zahlung geleistet wurde. Eine neue Pflichtangabe auf Rechnungen wird eingeführt, um den Vorsteuerabzug entsprechend zu berücksichtigen. Reform der Kleinunternehmerregelung Kleinunternehmerregelung auch im Ausland: Bisher konnten nur im Inland ansässige Unternehmer die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG im Inland in Anspruch nehmen. Die Neuregelung ermöglicht es auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern, die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anzuwenden. Damit im Inland ansässige Unternehmer die Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen können, wird ein besonderes Meldeverfahren eingeführt. Zuständig für die Durchführung des Meldeverfahrens und die unionsrechtlich vorgeschriebene Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten ist das Bundeszentralamt für Steuern. Neue Kleinunternehmergrenze: 25.000 Euro Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer ist, dass der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 EUR nicht überschritten hat. Bisher beträgt die Grenze 22.000 EUR. Prognosewert von bisher 50.000 Euro wird erhöht und angepasst: Wird der untere Grenzwert von 25.000 Euro im laufenden Kalenderjahr überschritten, kommt im Folgejahr eine Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Betracht. Der obere Grenzwert wird zukünftig auf 100.000 EUR festgelegt. Soweit der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr den oberen inländischen Grenzwert von 100.000 EUR überschreitet, wird allerdings eine weitere Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Betracht kommen. Rentenpaket Lindner (FDP) und Heil (SPD) hatten ein Rentenpaket vorgestellt, das von der FDP dann zunächst wieder abgelehnt wurde. Ziel des Rentenpaketes ist es das Rentenniveau von 48 Prozent zu sichern. Wer 45 Jahre lang ein Durchschnittseinkommen hatte und kontinuierlich in die Rentenkassen eingezahlt hat, bekommt als monatliche Rente 48 % des durchschnittlichen Einkommens. Die Probleme des Rentenpakets: Die Rentenbeiträge bleiben bis 2027 stabil bei 18,6 %. Ab 2028 ist eine Anhebung auf 20 % vorgesehen, und bis 2030 steigt der Beitragssatz voraussichtlich auf über 22 %. Mögliche Alternativen zur Sicherung der Rentenfinanzierung wie die Verlängerung der Arbeitszeit, die Senkung des Rentenniveaus durch geringere Rentenerhöhungen, der Abbau versicherungsfremder Leistungen wie die Rente mit 63, Mütterrente und Grundrente werden jedoch nicht in Betracht gezogen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? 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  6. #91: Liebe ohne Steuerlast: Schenkungen bei Paaren intelligent planen
    21.05., 16:4700:29:11

    Die hohe Steuerbelastung bei Schenkungen stellt insbesondere für Paare ohne Trauschein ein kritisches Thema dar, da hier der Schenkungssteuerfreibetrag lediglich bei 20.000 Euro liegt. Und auch verheiratete Paare mit einem Freibetrag von 500.000 Euro können schnell an steuerliche Grenzen stoßen. Diese Episode unseres Podcasts widmet sich der Herausforderung, wie man trotz dieser Grenzen geschickt Steuern sparen kann. Unsere Analyse beginnt mit der Erörterung, wie teure Geschenke zwischen Partnern, illustriert anhand prominenter Beispiele wie Cristiano Ronaldo und Jennifer Lopez, steuerliche Konsequenzen haben können. Wir diskutieren verschiedene Strategien, um diese Steuerlast zu umgehen, darunter Gegenleistungen, Rückforderungsrechte und die Option der Eheschließung. Die dreijährige Behaltefrist (§ 6 Abs. 5 Satz 4 EStG): https://datenbank.nwb.de/Dokument/204659/#headline-id18 Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  7. #90: Wie bewertet das Finanzamt Dein Unternehmen?
    14.05., 14:1300:44:47

    Einleitung: Diese Episode fokussiert sich darauf, wie das Finanzamt den Wert eines Unternehmens festlegt, basierend auf verschiedenen etablierten Bewertungsmethoden. Hauptthemen: Ableitung des Unternehmenswerts aus Verkäufen unter fremden Dritten: Erläuterung dieser Methode nach § 11 Abs. 2 BewG, angewendet, wenn relevante Verkaufsdaten vorliegen. Vereinfachtes Ertragswertverfahren: Beschreibung dieses gesetzlich festgelegten Verfahrens nach §§ 199-203 ErbStG, das eine einfache und objektivierte Bewertung ermöglicht. Substanzwertverfahren: Erklärung der Nutzung des Substanzwerts als Mindestwert bei der Unternehmensbewertung, besonders relevant bei Unternehmen mit geringen Gewinnen oder Verlusten. Ertragswertverfahren und Wertgutachten nach IDW S1: Diskussion über die umfassenden Bewertungsansätze, insbesondere das IDW S1-Gutachten, das den Unternehmenswert auf Basis zukünftiger Erträge bestimmt. Zusammenfassung: Die Episode gibt einen Einblick in die Methoden, die das Finanzamt nutzt, um den Wert eines Unternehmens zu ermitteln. Diese Kenntnisse sind essenziell für Unternehmer, um die steuerlichen Bewertungsprozesse ihres Unternehmens zu verstehen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  8. #89: Wie viel Bruttogehalt benötigt man, um sich eine 400.000 Euro Wohnung leisten zu können?
    07.05., 14:5800:38:24

    Fabian analysiert, wie viel Einkommen nötig ist, um eine Immobilie im Wert von 400.000 Euro zu erwerben. Ergänzend dazu diskutieren wir drei wichtige BFH-Urteile, die steuerliche Implikationen beim Verkauf von Immobilien betreffen: BFH Urteil IX R 14/22 vom 26. September 2023: Keine Steuerbefreiung für die Veräußerung eines Gartengrundstücks. BFH Urteil IX R 10/22 vom 14. November 2023: Steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners. BFH Urteil IX R 13/23 vom 14. November 2023: Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger-)Mutter. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  9. #88: Homeoffice im Ausland - in welchem Land müssen Steuern und Abgaben gezahlt werden?
    30.04., 13:3500:44:37

    Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten müssen Unternehmen beachten, wenn sie Mitarbeiter im Ausland beschäftigen? Dieser Podcast erläutert die steuerlichen Anforderungen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die bei der internationalen Beschäftigung von Mitarbeitern relevant sind. Die Diskussion umfasst die Verpflichtung von Unternehmen aus Deutschland unabhängig vom Ort der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers einen Lohnsteuerabzug vorzunehmen. Weiterhin werden die Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen beleuchtet, die festlegen, dass der Lohn dort zu versteuern ist, wo die Tätigkeit ausgeübt wird (Tätigkeitsstaat). Davon gilt die Ausnahme der 183-Tage-Regelung. Im Bereich der Sozialversicherung wird auf die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Durchführungsverordnung EG (VO) Nr. 987/2009 eingegangen, die regeln, dass die soziale Sicherheit eines Arbeitnehmers im EU-Raum nur nach den Vorschriften eines EU-Staates erfolgt. Zusätzlich werden spezielle Szenarien wie die Entsendung von Arbeitnehmern und die Tätigkeit in mehreren EU-Staaten thematisiert. Der Podcast führt aus, wie Unternehmen bei der Planung und Durchführung von Auslandseinsätzen rechtlich korrekt vorgehen und wie sie durch die Beantragung einer A1-Bescheinigung bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) den Anforderungen gerecht werden können. Abschließend wird auf das Arbeitsrecht eingegangen, speziell auf die Risiken, die sich ergeben, wenn Mitarbeiter im Homeoffice im Ausland tätig sind. Es wird erörtert, unter welchen Bedingungen ein Unternehmen durch das Homeoffice eines Mitarbeiters im Ausland steuerpflichtig werden kann. Dabei werden Entscheidungen wie das Urteil des BFH vom 7.6.2023 – I R 47/20 hervorgehoben, das die Kriterien für das Entstehen einer Betriebsstätte im Ausland präzisiert. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  10. #87: Steuerpflicht im Alter: Was Rentner zur Steuererklärung wissen müssen
    23.04., 16:4500:49:38

    Renten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung während der Einzahlungsphase steuerlich absetzbar sind. Ab 2005 wurde die Besteuerung von Renten geändert, was nun bedeutet, dass ein wachsender Anteil der Rente steuerpflichtig wird. Rentner müssen eine Steuererklärung einreichen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Für diejenigen, die ab 2024 in Rente gehen, sind 83% ihrer Rente steuerpflichtig. Es besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung, wenn die Summe der steuerfreien Rentenzuflüsse nicht mindestens so hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen gezahlten Altersvorsorgebeiträge. Betroffene Rentner können gegen die Steuerforderung Einspruch erheben und gegebenenfalls klagen. Rentner können verschiedene Posten von der Steuer absetzen, darunter außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen und Werbungskosten, die direkt mit der Rente zusammenhängen. Dazu gehören auch Kosten für Rechtsberatung und Schuldzinsen für nachentrichtete Rentenbeiträge. Zum Beispiel hat ein Rentner, der regelmäßige Krankheitskosten hat, die Möglichkeit, diese als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen. Diese Abzüge können seine steuerliche Belastung erheblich mindern. Mit dem Formular "V0800 - Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung" können Kinder bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden, so dass eine höhere Rente ausgezahlt wird. [https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0800.html] Mit dem Formular "V0900 - Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Inland" können zum Beispiel Steuerberater die in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen unter Umständen ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet bekommen. [https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0900.html] Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  11. #86: ⁠So greift das Finanzamt auf deine Kontodaten zu
    16.04., 21:2800:52:45

    In dieser Episode diskutieren wir die Vorschläge von Christian Lindner und berichten über das Gespräch mit Friedrich Merz. Besonders im Fokus stehen Lindners Pläne zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags zur Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen und zur Reformierung des Bürgergeldes und des Renteneintrittsalters. Weiterhin beleuchten wir die Zugriffsmöglichkeiten des deutschen Finanzamts auf Konten bei deutschen und ausländischen Banken und diskutieren die rechtlichen Rahmenbedingungen des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten. Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil v. 23.1.2024, IX R 36/21; ver­öf­fent­licht am 28.3.2024), das den anlasslosen Austausch von Daten zwischen ausländischen Banken und dem deutschen Finanzamt als rechtskonform bestätigt, wird ebenfalls eingehend analysiert. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  12. #85: So viel darf ein Geschäftsführer verdienen
    09.04., 09:2600:43:40

    Wie optimieren Sie Ihr Geschäftsführergehalt effektiv? Diese Podcast-Folge beleuchtet die anspruchsvolle Thematik der Gehaltsstrukturen für Gesellschafter-Geschäftsführer. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Gehalt im Vergleich zu Gewinnausschüttungen steuerlich vorteilhaft gestalten können, unter Einhaltung der steuerlichen Limitationen. Wir erörtern die steuerlichen Konsequenzen eines hohen Geschäftsführergehalts und zeigen auf, wie durch überlegte Entscheidungen wie die Rückführung von Gehalt an die GmbH oder den Einsatz von Tantiemen Ihre Steuerlast minimiert werden kann. Untersuchen Sie, in welchen Fällen Geschäftsführergehälter von der Sozialversicherungspflicht befreit sein können und welche formalen Anforderungen an Geschäftsführerverträge gestellt werden. Verstehen Sie die Kriterien zur Bestimmung der Angemessenheit eines Geschäftsführergehalts, einschließlich der juristischen und steuerrechtlichen Bewertungen. Entdecken Sie zudem, wie variable Gehaltskomponenten wie Tantiemen, Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit, Überstundenvergütungen, Urlaubsabgeltungen und die Bereitstellung eines Firmenwagens die Gesamtvergütung beeinflussen können und welche steuerlichen Vorteile eine Pensionszusage birgt. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  13. #84: Muss eine Haartransplantation versteuert werden und welche Gucci Tasche führt zu Steuererstattungen?
    02.04., 14:1300:31:15

    Fragen Sie sich, ob eine Haartransplantation versteuert werden muss, wenn ein Influencer diese kostenfrei angeboten bekommt? Diese Podcastfolge beleuchtet die komplexe Welt der steuerlichen Absetzbarkeit von persönlichen Ausgaben, speziell im Kontext von Influencern. Wir diskutieren einen Fall, in dem eine Influencerin versucht hat, Ausgaben für Luxusgüter, darunter Kleidung und Kosmetik von Chanel, Louis Vuitton, Gucci steuerlich geltend zu machen (FG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2023 – 3 K 11195/21). Ihre Argumentation: Diese Ausgaben seien essenziell für ihre professionelle Präsenz und würden von ihren Auftraggebern gefordert. Doch das Finanzamt und die Gerichte sehen das anders. Aufwendungen für die Lebensführung, wie bürgerliche Kleidung, selbst wenn sie ausschließlich beruflich getragen wird, und Luxusgüter, die ein privates Interesse vermuten lassen, sind von der Steuerabsetzbarkeit ausgeschlossen. Die Diskussion beleuchtet die feinen Grenzen zwischen beruflichen Notwendigkeiten und privaten Ausgaben sowie die Beweislast, die bei der steuerpflichtigen Person liegt. Wir erläutern, unter welchen Umständen eine Absetzbarkeit doch möglich sein könnte und welche Konsequenzen die fehlende Nachweisführung haben kann. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  14. #82: ⁠E-Auto oder Immobile bauen - was spart mehr Steuern?
    26.03., 10:4800:48:10

    In dieser Folge setzen wir uns intensiv mit dem frisch verabschiedeten Wachstumschancengesetz auseinander, beleuchten dessen Ziele und prüfen, ob es die in Aussicht gestellten Verbesserungen für Unternehmen wirklich erfüllt. Wir diskutieren, wie das Gesetz die Liquiditätssituation von Unternehmen verbessern, Investitionen fördern und Bürokratie abbauen möchte. Anhand konkreter Beispiele, wie der Anhebung des Betrags für Geschäftsgeschenke, der Anpassung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen, der Wiedereinführung der degressiven AfA und neuen Regeln zur Sonderabschreibung, machen wir die Auswirkungen auf die Praxis greifbar. Zusätzlich beleuchten wir die erweiterten Möglichkeiten zum Verlustvortrag und die verbesserte Thesaurierungsbegünstigung sowie die Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften. Unser Fokus liegt darauf, Unternehmern und Investoren Orientierung zu geben und zu bewerten, welche Chancen und Herausforderungen das Wachstumschancengesetz mit sich bringt. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  15. #82: Das Ende des Papierkriegs: Das ist geplant
    19.03., 17:2300:36:33

    Hat Deutschland das größte Bürokratieentlastungspaket aller Zeiten geschnürt? In dieser Folge nehmen wir genau das unter die Lupe und packen die spannendsten Details aus – von den beeindruckenden 944 Millionen Euro, die Unternehmen jährlich sparen sollen. Wir fragen uns kritisch: Hat der Justizminister hier vielleicht etwas zu dick aufgetragen? Dann geht's ran an die Praxis: Weniger Papierkram mit kürzeren Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelegen bis Gehaltslisten. Wir besprechen, warum in Hotels die Meldezettel verschwinden könnten. Für alle Steuerberater gibt es auch etwas: Die neue Vollmachtsdatenbank soll die Arbeit leichter machen. Und dann ist da noch diese Sache mit den Finanzinfluencern – sollte man denen wirklich verbieten, Werbung für Finanzprodukte zu machen? Und hier gehts zur in der Folge angesprochenen Episode. #33: Bürokratie-Detox: Lösungsansätze für ein schlankeres Deutschland Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  16. #81: Allzeithoch: Bitcoin im Steuervorteils-Duell mit Gold und Aktien
    12.03., 11:1200:40:57

    Fordern Kryptowährungen die traditionellen Finanzsysteme heraus? Diese Folge beleuchtet, wie Bitcoin und andere Kryptowährungen im Vergleich zu Gold als Inflationsschutz fungieren, die technische und wirtschaftliche Bedeutung von Bitcoins Limitierung auf 21 Millionen Einheiten und das anstehende Halving-Event. Wir analysieren die steuerlichen Auswirkungen von Kryptohandel, die Unterscheidung zwischen Kapital- und sonstigen Einkünften, die Behandlung des Tauschs von Kryptowährungen und die Anwendung der FiFo-Methode für steuerliche Zwecke. Des Weiteren diskutieren wir die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel mit einem Blick auf internationale Beispiele wie El Salvador. Wir beleuchten spezielle Fragen rund um Krypto-Optionen und Bitcoin-ETFs, die Auswirkungen von Lending und Staking auf die Spekulationsfrist und die steuerrechtliche Klassifizierung dieser Erträge. Zudem wird die Gefahr der Steuerhinterziehung bei Kryptogewinnen erörtert, einschließlich der Maßnahmen des Finanzamts zur Aufdeckung solcher Fälle und der "goldenen Brücken" der Finanzverwaltung. Wir runden die Diskussion ab, indem wir die umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen beleuchten, speziell den Umtausch von Kryptowährungen in Euro, die Behandlung von Spielgeld bzw. Ingame-Token und die Frage, ob Mining eine umsatzsteuerbare Leistung darstellt. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  17. #80: Bevor das Urteil fällt: Der Solidaritätszuschlag unter der Lupe
    05.03., 19:5600:30:43

    Stellt der Solidaritätszuschlag eine verfassungswidrige Steuerbelastung dar? Vor dem Hintergrund eines bevorstehenden Urteils, das klären soll, ob der Solidaritätszuschlag mit dem Grundgesetz vereinbar ist, tauschen wir unsere Einsichten und Meinungen zu diesem brisanten Thema aus. Ursprünglich als befristete Maßnahme zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt, steht der Solidaritätszuschlag heute im Zentrum einer hitzigen Debatte um seine rechtliche Zulässigkeit und seine Auswirkungen auf Steuerzahler und Unternehmen. Wir diskutieren die historische Entwicklung des Solidaritätszuschlags von einer temporären Abgabe zu einer dauerhaften Steuerbelastung und legen dar, wie sich dies auf verschiedene Steuerzahlergruppen auswirkt. Besonders im Fokus steht die Frage, ob der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer in seiner aktuellen Form eine ungerechtfertigte und verfassungswidrige Belastung darstellt. Unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung und wissenschaftlicher Meinungen beleuchten wir die Argumente für und gegen die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Wir teilen die Einschätzung, dass der Solidaritätszuschlag in seiner derzeitigen Form nicht haltbar ist und diskutieren mögliche Konsequenzen des erwarteten Urteils. Obwohl wir nicht mit rückwirkenden Steuererstattungen rechnen, betonen wir die Notwendigkeit einer Reform des Solidaritätszuschlags für die Zukunft, um eine gerechte und verfassungskonforme Steuerpolitik zu gewährleisten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  18. #79: Ende der Steuervorteile für Ehepaare?
    27.02., 14:0300:27:59

    Wir widmen uns den brisanten Gerüchten über Pläne der Bundesregierung zur Abschaffung der Lohnsteuerklassen 3 und 5. Diese Steuerklassen ermöglichen es verheirateten Paaren, schon mit der monatlichen Gehaltsabrechnung Steuervorteile zu realisieren, anstatt auf die jährliche Steuererklärung zu warten. Ein kritischer Punkt dabei ist die Nutzung des Steuerklassenwechsels zur Optimierung des Elterngeldes, indem bis zu sechs Monate vor der Geburt eines Kindes in eine günstigere Steuerklasse gewechselt wird – eine Praxis, die oft als ungerecht wahrgenommen wird, besonders von jenen, die die Frist verpassen. Diese Episode geht auf die Funktion der Lohnsteuerklassen 3 und 5 ein, diskutiert die Gründe für die mögliche Abschaffung und erörtert die Bedeutung dieser Änderung für verheiratete Paare. Wir analysieren, wie sich die Reform auf die finanzielle Situation von Familien auswirken könnte und welche alternativen Gestaltungsmöglichkeiten zur Diskussion stehen. Angesichts vergangener Reformen, die oft mit erheblichem Mehraufwand bei der Lohnabrechnung verbunden waren, mahnen wir eindringlich, dass neue Regelungen ohne rückwirkende Belastungen und mit minimaler Zusatzbelastung für Unternehmen und Steuerzahler gestaltet werden müssen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  19. #78: So verkaufst Du ein Unternehmen: Johannes Kliesch von Snocks teilt seine Erfahrungen
    20.02., 22:3000:42:09

    In dieser Episode diskutieren wir mit Johannes Kliesch, Mitgründer von Snocks, die entscheidende Rolle, die Steuern beim Wachstum und Verkauf eines Unternehmens spielen. Johannes beschreibt den Entwicklungsweg seines Unternehmens bis zu seiner aktuellen Größe. Ein zentrales Thema ist, wie steuerliche Aspekte und regulatorische Anforderungen das Wachstum von Snocks geprägt haben. Des Weiteren teilt er seine Erfahrungen mit dem Unternehmensverkauf, von der Suche nach Investoren bis hin zu den erforderlichen Vorbereitungen und Dokumentationen. Er erörtert, wie man effektiv mit Investoren kommuniziert, welche finanziellen Kennzahlen vorbereitet werden müssen und die strategische Planung des Verkaufsprozesses, einschließlich der Rolle einer Holdinggesellschaft. Zum Abschluss gibt Johannes einen Ausblick auf die Zukunft des E-Commerce und seine nächsten Projekte. Aufschlussreich ist auch seine Einschätzung zu E-Commerce Unternehmen wie TEMU oder SHEIN. Sollte die Grenze für zollfreie Einfuhren bis 150 Euro reformiert werden? Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  20. #77: Aktienhandel und Steuergesetz: Wichtiges Update für Investoren
    13.02., 06:0000:25:48

    Ist es verwerflich, am Kapitalmarkt zu handeln? Und sollten solche Aktivitäten strenger reguliert oder sogar sanktioniert werden? Sollte man mehr Steuern auf solche Einkünfte am Kapitalmarkt zahlen? Wir diskutieren die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Aktienverkäufen und dem Handel mit Optionen und beleuchten, warum Verluste aus Aktiengeschäften nicht mit anderen Gewinnen, wie zum Beispiel Zinsen, verrechnet werden können. Ein besonderer Fokus liegt auf der gesetzlichen Beschränkung, die Verluste aus Optionsgeschäften nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro anerkennt – eine Regelung, die von der Großen Koalition 2021 eingeführt wurde und kontrovers diskutiert wird. Wir betrachten die Auswirkungen dieser Regelung anhand eines prägnanten Beispiels und erörtern die Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, der aktuell beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VIII B 113/23 verhandelt wird. Den Link zu der "beyound the obvious" Podcast-Folge, über die Christian und Fabian sprechen, findest Du hier: https://bto.podigee.io/228-neue-episode Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de