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Sei doch nicht besteuert!

Fabian Walter & Christian Gebert

Business

216 Episoden · neueste 13.10.

Episoden

216
  1. #196: Private Equity in Steuerkanzleien? Neue Regeln zu Gewerbesteuer & PKW-Modelle
    27.05., 06:0000:48:48

    Das geplante Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes wurde vom Bundesrat zunächst gestoppt – unter anderem wegen der vorgesehenen steuerfreien 1.000-Euro-Krisenprämie. Inhaltlich besonders relevant sind jedoch die geplanten Änderungen im Berufsrecht der Steuerberater. Im Fokus steht vor allem § 55a StBerG: Künftig soll klargestellt werden, dass sich EU-/EWR-Abschlussprüfergesellschaften nur dann an deutschen Steuerberatungsgesellschaften beteiligen dürfen, wenn sie selbst die berufsrechtlichen Anforderungen des deutschen Steuerberatungsgesetzes erfüllen. Hintergrund ist die zunehmende Beteiligung von Private-Equity-Investoren an Steuerkanzleien. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke sind bereits 57 Steuerkanzleien von PE-Investoren betroffen. Diskutiert wird außerdem, ob bestehende Beteiligungsmodelle künftig von den Steuerberaterkammern widerrufen werden könnten. Außerdem soll mit dem neuen § 4e StBerG die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erweitert werden. Steuerliche Nebenleistungen sollen künftig zulässig sein, wenn sie im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit stehen. Davon könnten unter anderem Hausverwaltungen, Versicherungsvermittler, Banken oder Unternehmensberater profitieren. Parallel dazu wird die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen nach § 6 Nr. 2 StBerG ausgeweitet – insbesondere mit Blick auf sogenannte „Tax Law Clinics“. Ebenfalls geplant ist der Wegfall des bisherigen Leitungserfordernisses bei weiteren Beratungsstellen, sodass nicht mehr an jedem Standort ein Steuerberater in räumlicher Nähe tätig sein muss. Daneben sprechen wir über die geplante Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer auf 280 %. Besonders betroffen wären Gemeinden wie Monheim am Rhein und Leverkusen mit derzeit 250 % Hebesatz oder Zossen mit 270 %. Auch bei der Grunderwerbsteuer sind Änderungen vorgesehen: Bei Share Deals mit grundbesitzenden Gesellschaften soll die bisherige Doppelbelastung durch Signing und Closing entschärft werden. In den Hörerfragen diskutieren wir schließlich ein aktuelles Gestaltungsmodell rund um Luxusfahrzeuge und GmbH-Vermietungen. Ausgangspunkt ist die Frage, ob bei der Vermietung eines privat gehaltenen Fahrzeugs an die eigene GmbH eine Betriebsaufspaltung entstehen kann. Dabei geht es insbesondere um die Voraussetzungen der personellen und sachlichen Verflechtung sowie die Frage, ob ein Luxus-PKW oder Wohnmobil noch als wesentliche Betriebsgrundlage beziehungsweise Gegenstand des täglichen Bedarfs einzustufen ist. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  2. #195: Lamborghini, Ferrari & Porsche: Welche Luxusautos das Finanzamt akzeptiert
    19.05., 14:3300:36:05

    Luxussportwagen im Betriebsvermögen: Wann erkennt das Finanzamt Ferrari, Lamborghini oder Porsche steuerlich an – und wann wird der Wagen zum privaten Luxusproblem? In dieser Folge analysieren wir die aktuelle Rechtsprechung zu Supersportwagen als Firmenwagen und zeigen, welche steuerlichen Risiken Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer und Selbständige beachten müssen. Wir besprechen unter anderem die Entscheidungen des BFH und mehrerer Finanzgerichte zu Ferrari, Lamborghini, Bentley und anderen Luxusfahrzeugen. Dabei geht es um die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlasstem Repräsentationsaufwand und unangemessener privater Lebensführung nach § 4 Abs. 5 EStG. Außerdem erklären wir, wann die 1%-Methode greift, weshalb Fahrtenbücher regelmäßig scheitern und warum gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung drohen kann. Zusätzlich schauen wir uns Gestaltungen aus der Praxis an: Vermietungsmodelle über das Privatvermögen, das Ehegattenvorschaltmodell sowie die umsatzsteuerlichen Vorteile und Risiken solcher Konstruktionen. Anhand aktueller BFH-Urteile zeigen wir, welche Modelle tatsächlich funktionieren – und welche Social-Media-Steuersparmodelle schnell angreifbar werden können. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  3. #194: Steuerhinterziehung 2026 & straffreie Selbstanzeige könnte wegfallen
    13.05., 14:3000:45:27

    In dieser Folge erklärt unser Gast Dr. Markus Wollweber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht bei STRECK MACK SCHWEDHELM, wann aus falschen oder unvollständigen Angaben gegenüber dem Finanzamt eine strafbare Steuerhinterziehung wird, welche Rolle Vorsatz spielt und warum bereits ab 50.000 Euro Steuerverkürzung ein besonders schwerer Fall drohen kann. Im Mittelpunkt stehen außerdem die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO, ihre engen Voraussetzungen sowie die Sperrgründe bei Prüfungsanordnung oder Tatentdeckung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Strafverfolgung bei Kryptowährungen: Sammelauskunftsersuchen, Datenkäufe, DAC 8, KStTG und sogenannte „Goldene-Brücke-Schreiben“ zeigen, wie Finanzbehörden nicht erklärte Kryptoeinkünfte aufdecken. Abschließend geht es um die angekündigten Verschärfungen des BMF vom 29. April 2026 und politische Forderungen nach häufigeren Prüfungen bei sehr hohen Einkünften. Mehr zu STRECK MACK SCHWEDHELM auf Youtube: https://www.youtube.com/@StreckMackSchwedhelm Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  4. #193: Familie als Steuersparmodell: Verträge, die den Unterschied machen
    06.05., 13:4400:49:02

    Steuern sparen mit Ehepartnern, Kindern oder Großeltern kann enorme Vorteile bringen – allerdings erkennt das Finanzamt viele Familiengestaltungen nur unter strengen Voraussetzungen an. In dieser Folge besprechen wir, wann Verträge mit nahen Angehörigen steuerlich wirksam sind, welche Anforderungen an Arbeitsverträge, Darlehen oder Mietverhältnisse gestellt werden und welche typischen Fehler in Betriebsprüfungen Probleme verursachen. Themen sind unter anderem Ehegatten-Minijobs, die Beteiligung von Kindern am Unternehmen, Darlehen innerhalb der Familie sowie die verbilligte Vermietung an Angehörige. Außerdem sprechen wir über wichtige BFH-Urteile – etwa zum steuerlich gescheiterten Ehegatten-Minijob mit Firmenwagen (BFH vom 10.10.2018 – X R 44/17 und X R 45/17), zur Reinigung des Arbeitszimmers durch den Ehepartner (BFH vom 27.10.1978 – VI R 166/76) und zu Darlehen zwischen Eltern und Kindern nach vorheriger Schenkung der Mittel (BFH vom 18.01.2001 – IV R 58/99). Die Folge zeigt praxisnah, welche Familiengestaltungen steuerlich anerkannt werden, welche Nachweise erforderlich sind und worauf Unternehmer bei Angehörigenverträgen unbedingt achten sollten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  5. #192: Diese neue Steuern und Abgaben kommen ab 2027
    29.04., 16:0400:32:44

    Die Bundesregierung plant für 2027 deutlich mehr neue Schulden – und genau das könnte den Bundeshaushalt über Jahre prägen. In dieser Episode geht es um den Haushaltsentwurf 2027, steigende Zinslasten, geplante Steueränderungen und die Frage, ob die angekündigten Reformen wirklich Entlastung bringen oder vor allem neue Belastungen schaffen. Besprochen werden unter anderem die geplante Neuverschuldung von 110,8 Milliarden Euro, eine gesamte Schuldenaufnahme von über 200 Milliarden Euro inklusive Sondervermögen sowie mögliche Zinsausgaben von 43 Milliarden Euro im Jahr 2027 und bis zu 79 Milliarden Euro im Jahr 2030. Außerdem geht es um den Tankrabatt ab dem 1. Mai, die steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro, geplante Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung, höhere Zuzahlungen für Medikamente, eine mögliche Zuckerabgabe, höhere Tabak- und Alkoholsteuern, eine bundesweite Plastikabgabe und Verschärfungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die geplante Einkommensteuerreform für kleine und mittlere Einkommen, die mögliche Gegenfinanzierung über Spitzenverdiener sowie die steigende Belastung durch Sozialabgaben. Auch die Rentenpolitik, Teilkrankschreibungen, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und die schwächeren Wachstumsprognosen für 2026 und 2027 werden eingeordnet. Die Episode zeigt, welche Maßnahmen bereits beschlossen sind, welche noch offen sind und warum die kommenden Monate politisch und steuerlich entscheidend werden könnten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  6. #191: 2026: Steuern auf Aktien und Kryptowährungen & neues Urteil
    23.04., 09:3500:39:31

    Luxussportwagen im Betriebsvermögen: Wann erkennt das Finanzamt Ferrari oder Lamborghini tatsächlich steuerlich an – und wann werden die Kosten gestrichen? In dieser Folge analysieren wir die wichtigsten BFH- und Finanzgerichtsentscheidungen zu Luxusautos im Unternehmen und zeigen, warum selbst hohe Umsätze keine Garantie für den steuerlichen Abzug sind. Wir besprechen unter anderem das Urteil des FG München v. 10.10.2022 – 7 K 1693/20, in dem eine GmbH mit rund 372 Mio. EUR Umsatz einen Supersportwagen mit Formel-1-Technologie anschaffte, um Geschäftspartnern bei Rennveranstaltungen ein „Rennfeeling“ zu vermitteln. Das Finanzgericht sah darin unangemessenen Repräsentationsaufwand vergleichbar mit Jagd oder Segeljachten nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG. Dem gegenüber steht das Urteil des FG Baden-Württemberg v. 22.12.2014 – 6 K 238/14, bei dem ein Automobilzulieferer einen Supersportwagen steuerlich absetzen durfte, weil das Unternehmen selbst Kohlefaser-Karosseriestrukturen fertigte und damit ein enger betrieblicher Bezug zum Fahrzeug bestand. Außerdem geht es um das Urteil des FG Hamburg v. 11.10.2018 – 2 K 116/18, MwStR 2019, 289, in dem ein Gebäudereinigungsunternehmen einen Lamborghini Aventador LP 700-4 für rund 298.475 EUR kaufte. Die Aufwendungen wurden nicht anerkannt, weil nach Auffassung des Gerichts vor allem das persönliche Affektionsinteresse des Geschäftsführers und dessen Nähe zu Motorsportkreisen im Vordergrund standen. Anders entschied dagegen das FG Hamburg v. 27.9.2018 – 3 K 96/17, MwStR 2019, 284: Dort durfte ein Unternehmer aus der Windenergie-Projektentwicklung einen Ferrari California steuerlich geltend machen, weil Repräsentation in der Branche eine besondere Rolle spielte und das Fahrzeug eine hohe Wertstabilität hatte. Besprochen wird auch das aktuelle BFH Urteil v. 22.10.2024 – VIII R 12/21 zu einem selbständigen Sachverständigen, der einen Lamborghini Aventador für netto 279.831,93 EUR leaste, während privat bereits ein Ferrari 360 Modena Spider vorhanden war. Streitpunkt war insbesondere die Anwendung der 1%-Methode trotz privat vorhandener gleichwertiger Fahrzeuge. Der BFH beanstandete letztlich vor allem das unleserlich geführte Fahrtenbuch. Zusätzlich analysieren wir ältere Grundsatzentscheidungen wie FG Hessen v. 1.10.1998 – 13 K 452/95, BeckRS 1998, 30912347 zum Ferrari 328 GTS eines Steuerbevollmächtigten, BFH v. 19.3.2002 – IV B 50/00, BeckRS 2002, 25000637 zu Ferrari, Porsche, Bentley und Jaguar eines Steuerberaters sowie BFH v. 29.4.2014 – VIII R 20/12, DStR 2014, 1590 zum geleasten Ferrari Spider einer Tierärztin. Dabei zeigen wir, welche Kriterien Gerichte bei Luxusfahrzeugen wirklich anwenden und warum Repräsentation allein häufig nicht ausreicht. Außerdem erklären wir die steuerlichen Folgen der Privatnutzung, die Risiken der 1%-Methode, die Bedeutung eines wirksamen Nutzungsverbots sowie aktuelle BFH-Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung bei Gesellschafter-Geschäftsführern. Abschließend schauen wir auf Vermietungsmodelle über das Privatvermögen und das Ehegattenvorschaltmodell einschließlich BFH, Urteil v. 27.1.2026 – IX R 4/25 sowie BFH v. 29.9.2022 – V R 29/20 (BStBl 2023 II S. 986). Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  7. #190: Entlastung 2026: 1.000 Euro Krisenbonus und niedrigere Energiesteuern
    13.04., 19:0300:23:28

    1.000 € steuerfrei und günstiger tanken - was bringt das Entlastungspaket wirklich? Wir erklären kurz Krisenbonus, Steuersenkung und den echten Nettoeffekt. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  8. #189: Gewerbesteuer 2026: Warum Google-Rechenzentren und Steueroasen über Städte entscheiden
    07.04., 14:2500:44:10

    Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der deutschen Kommunen - und zugleich eine der umstrittensten. Mit Einnahmen von rund 75,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 und einem Rekorddefizit der Gemeinden von fast 32 Milliarden Euro im Jahr 2025 steht sie im Zentrum finanzpolitischer Debatten. In dieser Episode wird verständlich erklärt, wie die Gewerbesteuer funktioniert - von der Ermittlung des Gewerbeertrags über Hinzurechnungen (z.B. Zinsen, Mieten, Lizenzen) bis hin zum Hebesatz der Gemeinden (durchschnittlich 400 - 440 %). Dabei wird auch aufgezeigt, warum Unternehmen trotz Verlusten Gewerbesteuer zahlen können und weshalb Freiberufler von der Steuer ausgenommen sind. Ein besonderer Fokus liegt auf aktuellen Entwicklungen: der Streit um die Besteuerung von KI-Rechenzentren (z.B. Google-Investition von 5,5 Mrd. € in Hessen), die Problematik der Gewerbesteuerzerlegung sowie geplante Reformen wie ein höherer Mindesthebesatz (280 %). Zudem wird diskutiert, wie sogenannte Gewerbesteueroasen (z.B. Monheim oder Grünwald) funktionieren und welche rechtlichen Grenzen bestehen. Abschließend beleuchtet die Folge die zentrale Frage: Ist die Gewerbesteuer noch zeitgemäß - oder braucht es eine grundlegende Reform im deutschen Steuersystem? Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  9. #188: Geplante Steuererhöhungen: Wen würde es treffen? Umsatzsteuer, Spitzensteuersatz, Ehegatten
    30.03., 14:0300:45:17

    Die geplanten Steuer- und Arbeitsmarktreformen bringen spürbare Entlastungen für 95 % der Steuerzahler – doch wer zahlt am Ende die Rechnung? Im Fokus stehen eine mögliche Einkommensteuerreform, steigende Umsatzsteuer und tiefgreifende Änderungen bei Sozialabgaben, Arbeitsrecht und Altersvorsorge. Diskutiert werden konkrete Zahlen: mehrere hundert Euro Entlastung pro Jahr für breite Bevölkerungsschichten, gleichzeitig Mehrbelastungen von mehreren Tausend Euro für Spitzenverdiener und Personengesellschaften. Kritisch beleuchtet werden die Folgen für Familienunternehmen, Investitionen und mögliche Abwanderungseffekte. Weitere Schwerpunkte sind die geplante Erhöhung der Umsatzsteuer um 2 Prozentpunkte (ca. 15 Mrd. € Mehreinnahmen je Punkt), Reformen beim Ehegattensplitting, Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie neue Ansätze beim Renteneintritt nach Beitragsjahren. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Arbeitsmarktflexibilisierung, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Pendlerpauschale und die Diskussion um eine Übergewinnsteuer analysiert. Auch die steuerliche Belastung von Kraftstoffen (inkl. Energie- und CO₂-Steuer sowie Umsatzsteuer auf Steuern) wird detailliert eingeordnet. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  10. #187: Steuerfalle Betriebsaufspaltung: Wann das Finanzamt aus Privatvermögen ein Gewerbe macht
    24.03., 13:2600:34:21

    Wann Privatvermögen plötzlich gewerblich wird und welche steuerlichen Folgen drohen. Diese Episode zeigt klar, wann eine scheinbar einfache Vermietung zur steuerlichen Falle wird und warum die Betriebsaufspaltung erhebliche Risiken birgt. Im Fokus stehen die steuerlichen Unterschiede zwischen Privat- und Betriebsvermögen: Während im Privatvermögen Veräußerungen nach 10 Jahren steuerfrei möglich sind und keine Gewerbesteuer anfällt, führt Betriebsvermögen zu Gewerbesteuerpflicht und zur Gefahr der Aufdeckung stiller Reserven – etwa bei Betriebsaufgabe oder Gesellschafterwechsel. Die Betriebsaufspaltung, entwickelt durch Richterrecht (grundlegend BFH, Beschluss v. 08.11.1971, GrS 2/71, BStBl 1972 II S. 63), bewirkt dabei, dass eigentlich vermögensverwaltende Tätigkeiten als gewerblich eingestuft werden. Erklärt werden die Voraussetzungen: sachliche Verflechtung (Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen wie Grundstücke oder Patente) und personelle Verflechtung (einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille). Zudem werden typische Fallkonstellationen, Gestaltungsvarianten und Risiken – etwa bei fehlendem Mietvertrag, Untervermietung oder Arbeitszimmern – praxisnah dargestellt. Abschließend geht es um Gestaltungsoptionen wie die Immobilien-GmbH (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) sowie die steuerlich problematische Beendigung einer Betriebsaufspaltung. Diese Episode liefert eine kompakte und fundierte Einordnung der Betriebsaufspaltung mit konkreten Beispielen und rechtlichen Grundlagen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  11. #186: Viele Firmen, ein Steuerzahler – Das Geheimnis der steuerlichen Organschaft
    18.03., 10:3000:30:44

    Die steuerliche Organschaft ermöglicht es, mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen steuerlich wie einen einzigen Betrieb zu behandeln. Dabei übernimmt der Organträger die beherrschende Rolle, während die Organgesellschaft organisatorisch untergeordnet ist. Obwohl die Unternehmen gesellschaftsrechtlich eigenständig bleiben, gehen ihre steuerlichen Folgen teilweise ineinander über. Die Gesamtheit der verbundenen Unternehmen wird als Organkreis bezeichnet. Eine Organschaft existiert im deutschen Steuerrecht bei Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, wobei Voraussetzungen und Rechtsfolgen teilweise unterschiedlich geregelt sind. Bei der ertragsteuerlichen Organschaft (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) bestehen wesentliche Vorteile für Unternehmensgruppen. Gewinne der operativen Gesellschaft werden unmittelbar dem Organträger zugerechnet, wodurch zusätzliche Besteuerung von Gewinnausschüttungen – etwa rund 1,5 % Belastung bei Dividenden an eine Holding – vermieden werden kann. Zudem lassen sich Gewinne und Verluste verschiedener Konzerngesellschaften miteinander verrechnen, was insbesondere bei Konzernstrukturen mit unterschiedlich erfolgreichen Gesellschaften relevant ist. Nachteile bestehen vor allem darin, dass der Organträger Verluste der Tochtergesellschaft zwingend übernehmen muss und damit die wirtschaftliche Haftungsbarriere teilweise entfällt. Voraussetzung für die ertragsteuerliche Organschaft ist insbesondere die finanzielle Eingliederung, also eine Mehrheit der Stimmrechte des Organträgers an der Organgesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahres an. Zusätzlich verlangt § 14 KStG einen Ergebnisabführungsvertrag (EAV), durch den die Organgesellschaft ihren gesamten Gewinn und Verlust an den Organträger abführt. Dieser Vertrag muss mindestens fünf Jahre bestehen, im Handelsregister eingetragen sein und tatsächlich durchgeführt werden. Organträger können natürliche Personen, Kapitalgesellschaften, originär gewerblich tätige Personengesellschaften oder inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen sein, während Organgesellschaften grundsätzlich inländische Kapitalgesellschaften sein müssen. Die umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wirkt anders: Umsätze innerhalb des Organkreises gelten als nicht steuerbare Innenumsätze, während der Organträger alleiniger Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt ist. Voraussetzung ist eine finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft. Finanzielle Eingliederung bedeutet regelmäßig die Mehrheit der Stimmrechte, wirtschaftliche Eingliederung eine enge wirtschaftliche Verflechtung der Tätigkeiten und organisatorische Eingliederung eine tatsächliche Durchsetzungsmöglichkeit des Willens des Organträgers, etwa durch Personalunion der Geschäftsführung. Kritisiert wird insbesondere, dass die umsatzsteuerliche Organschaft nicht freiwillig beantragt werden kann, was in der Praxis häufig zu Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung führt. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  12. #185: Wie du als Vermieter mit Immobilien Steuern sparst
    10.03., 16:1900:42:23

    Wie lassen sich mit vermieteten Immobilien steuerliche Verluste erzeugen – und wann erkennt das Finanzamt sie an? In dieser Episode geht es um die zentralen steuerlichen Hebel bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: von Abschreibungen über Kaufpreisaufteilungen bis hin zu aktuellen BFH-Urteilen zur Nutzungsdauer von Gebäuden. Wir erklären, warum bei dauerhaft vermieteten Wohnimmobilien nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich von einer Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen wird und wie Verluste steuerlich mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Gleichzeitig zeigen wir, wie Investoren durch Gebäudeabschreibungen, Finanzierungskosten oder Erhaltungsaufwendungen auf dem Papier Verluste erzielen können, während der Immobilienwert langfristig steigt. Ein Schwerpunkt liegt auf der aktuellen Rechtsprechung zur verkürzten Restnutzungsdauer von Gebäuden (BFH, Urteil vom 23.01.2024 – IX R 14/23) und der Frage, welche Gutachten das Finanzamt anerkennen muss. Darüber hinaus behandeln wir die steuerlich relevante Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden und Gebäude, einschließlich der aktuellen Rechtsprechung des BFH und mehrerer Finanzgerichte sowie der Möglichkeit einer vertraglichen Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag. Auch typische Streitpunkte wie Toleranzgrenzen bei Abweichungen von Verkehrswerten werden erläutert. Ein weiterer Abschnitt widmet sich Sanierungsmaßnahmen bei Immobilien: Wann Aufwendungen sofort als Werbungskosten abziehbar sind und wann sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG nur über die Abschreibung berücksichtigt werden können. Zudem diskutieren wir aktuelle Entwicklungen bei energetischen Sanierungen, etwa im Zusammenhang mit der überarbeiteten IDW-Stellungnahme RS IFA 1 (2024) und der zunehmenden Bedeutung klimabezogener Modernisierungen. Die Folge bietet damit einen kompakten Überblick über aktuelle steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsprechung rund um vermietete Immobilien – von Abschreibungsmöglichkeiten über Sanierungskosten bis hin zur steuerfreien Veräußerung nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  13. #184: Was bringt das neue Altersvorsorgedepot? Förderung, Renditechancen und Risiken im Überblick
    03.03., 14:0700:48:42

    Das Altersvorsorgereformgesetz wurde im Februar 2026 erstmals im Bundestag beraten und bringt einen Systemwechsel in der geförderten Altersvorsorge. Erstmals sind Altersvorsorgedepots ohne 100-Prozent-Beitragsgarantie möglich – ein Bruch mit der bisherigen Riester-Systematik. Künftig können standardisierte Depotlösungen mit gesetzlich definierter Positivliste genutzt werden, die Effektivkosten werden auf 1,5 % begrenzt, ein Anbieterwechsel ist ab fünf Jahren kostenfrei. Steuerlich bleibt es bei der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge sind in der Ansparphase begünstigt (Sonderausgabenabzug bisher bis 2.100 Euro), Erträge bleiben steuerfrei, die Besteuerung erfolgt im Alter. Die Förderung wird ausgeweitet: Für bis zu 1.200 Euro Eigenbeitrag gibt es 30 Cent je Euro, ab 2029 sogar 35 Cent; für weitere 600 Euro 20 Cent. Die Grundzulage kann bis zu 480 Euro jährlich betragen, hinzu kommen bis zu 300 Euro je Kind sowie ein Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Neu ist zudem die Frühstart-Rente mit 10 Euro monatlich für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren (für den Jahrgang 2020 rückwirkend ab 1. Januar 2026). Ab Juli 2026 soll in der betrieblichen Altersversorgung ein Opting-Out-Modell eingeführt werden. Die Reform ist umstritten: Während Banken und Verbraucherschützer die Öffnung begrüßen, warnen Deutsche Rentenversicherung und Versicherer vor dem Verzicht auf lebenslange Garantieleistungen. Eine belastbare Kostenschätzung der Gesamtbelastung liegt bislang nicht vor. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  14. #183: Lohnt es sich ein Haus zu bauen und zu vermieten? So hoch sind die Steuervorteile wirklich.
    23.02., 18:1800:37:00

    Der Wohnungsneubau in Deutschland bricht ein: Für 2026 werden nur rund 215.000 neue Wohnungen erwartet – benötigt werden jedoch 400.000. Hohe Baukosten, langwierige Genehmigungen und geringe Renditen bremsen Investoren aus – trotz steuerlicher Förderinstrumente. Die Episode analysiert die aktuellen Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten: die lineare AfA mit 3 % p. a. für nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Gebäude, die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG mit 5 % vom jeweiligen Restwert (typischer Wechsel zur linearen AfA etwa ab Jahr 15) sowie die Sonderabschreibung nach § 7b EStG mit bis zu 5 % jährlich in den ersten vier Jahren. Besonders relevant: Die Kumulation von degressiver AfA und Sonderabschreibung ist gesetzlich zulässig – dadurch können in den ersten vier Jahren bis zu 37 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Gleichzeitig gelten enge Voraussetzungen wie Effizienzhaus-40-Standard, QNG-Siegel, Baukostenobergrenze von 5.200 €/m² und Förderdeckel von 4.000 €/m². Herstellung oder Anschaffung müssen zwischen dem 1.10.2023 und 30.9.2029 erfolgen. Neben steuerlichen Effekten werden Bürokratiekosten, das BMF-Schreiben vom 21.5.2025 (35 Seiten, 118 Randziffern), rückläufige Neubauzahlen (2024: −14,4 %) sowie politische Reformansätze wie Gebäudetyp E, KfW-Förderdarlehen bis 150.000 € zu rund 2 % Zins, Grunderwerbsteuer und Mietregulierung eingeordnet. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  15. #182: Aktien verkaufen um Steuern zu sparen?
    17.02., 06:0000:39:16

    Wann müssen Aktien wirklich versteuert werden – erst beim Verkauf oder jedes Jahr auch ohne Auszahlung? Und droht ein System wie in den Niederlanden bald auch in Deutschland? In dieser Episode analysieren wir die aktuelle steuerpolitische Debatte – von Linnemanns Vorschlag zur Einkommensteuerreform (Spitzensteuersatz erst ab 80.000 €) über die SPD-Pläne (Grundfreibetrag +1.000 €, Anhebung auf 47 %) bis zum FDP-Stufenmodell mit 15%, 25%, 35% und 42%. Im Fokus steht die Besteuerung von Kapitalanlagen: In den Niederlanden soll mit dem Gesetz „Wet werkelijk rendement box 3“ künftig eine jährliche Besteuerung realer Wertsteigerungen erfolgen – auch ohne Verkauf, mit 36 % Steuersatz. Hintergrund sind Urteile des Hoge Raad, der das bisherige System fiktiver Renditen (2024/2025: 1,03 % auf Bankguthaben, 6,04 % auf sonstige Vermögenswerte bei 36 % Steuersatz, Freibetrag 57.000 €) als rechtswidrig eingestuft hat. Wir beleuchten die Folgen für Anleger, Liquiditätsrisiken und offene Fragen zur Verlustverrechnung. Anschließend der Blick nach Deutschland: Hier gilt grundsätzlich das Realisationsprinzip – Besteuerung erst beim Verkauf im Privatvermögen. Ausnahmen wie die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs (Basiszins 2025: 2,53 %, 70 %-Teilfreistellung nach InvStG, Begrenzung auf tatsächlichen Wertzuwachs) zeigen jedoch, dass auch ohne Verkauf Steuerzahlungen entstehen können. Zudem erklären wir Wegzugsteuer (u. a. ab 1 % GmbH-Beteiligung) und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG mit bis zu 10 Jahren Nachwirkung bei wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland. Eine sachliche Einordnung der aktuellen Reformvorschläge und ihrer möglichen Auswirkungen auf Anleger und Unternehmer – mit konkreten Zahlen und rechtlichen Grundlagen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

  16. #181: Trading GmbH: Mit Aktien fast steuerfrei investieren – lohnt sich das wirklich?
    10.02., 15:2000:52:49

    Anzeige: https://fintegra.de/ Lohnt sich eine Trading GmbH wirklich oder ist sie nur ein Steuersparmodell für wenige? In dieser Folge analysieren wir fundiert, wann sich das Investieren über eine Trading GmbH rechnet und wo die Grenzen liegen. Gemeinsam mit Dr. Rolf Müller von https://fintegra.de/ besprechen wir die steuerlichen Vorteile der Trading GmbH, insbesondere die pauschale Besteuerung von rund 30 % auf Gewinne aus Gewerbebetrieb im Vergleich zur Abgeltungsteuer von 26,375 % im Privatvermögen. Ein zentraler Fokus liegt auf § 8b KStG: Veräußerungsgewinne aus Aktien sind zu 95 % steuerfrei, was zu einer effektiven Steuerbelastung von nur ca. 1,5 % führt. Auch Aktienfonds bieten erhebliche Vorteile – durch die erweiterte Steuerfreistellung ergibt sich bei Fonds wie dem MSCI World eine Gesamtsteuerbelastung von rund 12 %. Darüber hinaus erklären wir, warum der volle Betriebsausgabenabzug in der GmbH (z. B. für Zinsen, Reisekosten oder Bewirtung) ein entscheidender Vorteil ist und weshalb das Kapital innerhalb der GmbH deutlich schneller wachsen kann. Gleichzeitig beleuchten wir die Pflichten und Kosten: Jahresabschluss, bilanzielle Bewertung nach Niederstwertprinzip, Behandlung der Vorabpauschale bei ETFs sowie den hohen Aufwand und die Kosten der Steuerberatung. Abschließend diskutieren wir mit Dr. Rolf Müller, wie fintegra durch Automatisierung und Plausibilisierung unterstützt – und ob dies ein Ausblick auf die Zukunft der Steuerberatung ist. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

  17. #180: Mit Gold und Silber 2026 Steuern sparen
    03.02., 14:0200:46:53

    Gold über 5.500 US-Dollar, Silber mit über 50 % Plus im Januar – und dann der abrupte Absturz Ende Januar 2026: Diese Episode ordnet die extreme Volatilität an den Edelmetallmärkten ein und erklärt, warum Rekordhochs, Zentralbankkäufe, geopolitische Risiken und Zinshoffnungen plötzlich in eine scharfe Korrektur mündeten. Im Fokus stehen dabei auch die Folgen der Fed-Personalie Kevin Warsh und ihre Bedeutung für Inflation, Zinsen und Edelmetalle. Darüber hinaus beleuchten wir systematisch die steuerliche Behandlung von Gold und Silber: Einkommensteuer nach § 23 EStG, die Ein-Jahres-Haltefrist bei physischem Gold und auslieferbaren Gold-ETCs, die Umsatzsteuerbefreiung für Anlagegold nach § 25c UStG sowie die volle Umsatzsteuerbelastung von Silber. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Kauf von Silber im Zollfreilager im Ausland, die Abschaffung der deutschen Umsatzsteuerlagerregelung ab 1.1.2026 inklusive Übergangsfrist bis 2029 und die Frage, wann gebrauchtes Silber durch Differenzbesteuerung wirtschaftlich interessant sein kann. Abschließend geht es um Edelmetalle im Unternehmenskontext: Gold und Silber als Sachbezug, aktuelle BFH- und FG-Rechtsprechung, Pauschalsteuer, Sozialversicherung sowie praxisnahe Rechenbeispiele bis hin zum Gold-Sparplan als steuerfreier Gehaltsbestandteil. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  18. #179: EU Inc. vs. GmbH vs. Dubai LLC - Welche Rechtsform ist die beste?
    27.01., 13:2400:46:40

    Ursula von der Leyen kündigt in Davos die Einführung der EU Inc. an – eine digitale, haftungsbeschränkte EU-weite Rechtsform für Start-ups und Gründer. Ziel ist es, mit einem EU-Äquivalent zur US-Delaware-Corp endlich grenzüberschreitendes Gründen zu vereinfachen: einheitliches Gesellschaftsrecht, digitale Gründung in 48 Stunden, vereinfachte Mitarbeiterbeteiligungen (ESOP) und geringes Stammkapital ab 1 €. Die Hosts erklären, wie die EU Inc. rechtlich funktioniert, was das „28. Regime“ bedeutet und warum steuerlich dennoch weiterhin das nationale Steuerrecht greift. Zusätzlich beleuchten sie, welche Rolle die SE als europäische Aktiengesellschaft spielt, was hinter der EWIV steckt – und warum Rechtsformen wie die Dubai LLC trotz Steuersparversprechen in Deutschland häufig scheitern. Eine Folge für alle, die verstehen wollen, wie modernes europäisches Gesellschaftsrecht funktioniert – und was wirklich geplant ist. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  19. #178: Was Gründer 2026 jetzt wissen müssen
    20.01., 13:3500:58:51

    Wie gründet man ein Unternehmen richtig – steuerlich und formal? In dieser Episode klären Christian Gebert und Fabian Walter, worauf es bei der Gründung im Jahr 2026 wirklich ankommt. Über 600.000 Neugründungen jährlich und ein angespanntes Arbeitsmarktumfeld machen das Thema aktueller denn je. Die beiden Experten besprechen unter anderem, wie vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können – gemäß der BFH-Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 18.11.2003 – VIII R 51/02) sofern eine klare Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Sie zeigen, wann eine Gewerbeanmeldung verpflichtend ist (§ 14 GewO) und warum erste Verluste vor dem Markteintritt gewerbesteuerlich oft nicht berücksichtigt werden (BFH, Urteil vom 19.04.2001 – IV R 63/00). Ebenso wird erläutert, wie der steuerliche Erfassungsbogen korrekt auszufüllen ist, ohne sich durch zu optimistische Prognosen zu hohen Steuervorauszahlungen auszusetzen (vgl. BFH, Urteil vom 15.10.1998 – IV R 70/97). Weitere Themen: die korrekte Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), Unterschiede zwischen Ist- und Sollversteuerung, Besonderheiten bei freiberuflicher vs. gewerblicher Tätigkeit (BFH, Urteil vom 18.12.2001 – VIII R 61/00), die steuerlichen Vor- und Nachteile von Holding-Strukturen, sowie wichtige Hinweise zu Krankenkassenpflichten und dem Gründungszuschuss nach § 93 SGB III. Anzeige: Die Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

  20. #177: Diese neuen Steuern könnten 2026 kommen – und fast jeden treffen
    13.01., 13:5400:48:05

    Ein massives Haushaltsloch wirft seine Schatten voraus: Ab 2027 fehlen dem Bund 10 Milliarden Euro, 2028 steigt der Fehlbetrag auf 60 Milliarden Euro, 2029 sogar auf 64 Milliarden Euro. Wie will die Politik diese Finanzierungslücken schließen? Diese Folge liefert einen fundierten Überblick über aktuelle Vorschläge – von pauschalen Subventionskürzungen nach der „Rasenmäher-Methode“ bis hin zu weitreichenden Steuerreformen. Die SPD plant, Betriebsvermögen künftig nicht mehr steuerfrei zu vererben, den Grundfreibetrag anzuheben und den Spitzensteuersatz zu verschieben und zu erhöhen. CDU und CSU setzen auf Steuerentlastungen, etwa bei der Körperschaftsteuer oder durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Auch über Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuern sowie eine mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuer wird diskutiert. Hörer erhalten einen klar strukturierten Überblick, welche Maßnahmen wie viel einbringen – und wie sie sich politisch und wirtschaftlich auswirken könnten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de