
#214: Bar bezahlt, steuerlich bestraft? Neue Steuervorschläge für 2027
Beschreibung der Episode
Diese Themen und Vorschriften besprechen wir:
• Bargeld und Steuerabzug: Die Prüfbitte zur unbaren Zahlung als Voraussetzung für Betriebsausgaben und Werbungskosten betrifft die Abzugsregeln nach § 4 Abs. 4 und § 9 EStG. • Verluste bei Kommanditisten – § 15a EStG: Welche Bedeutung die tatsächliche Einlage gegenüber der Außenhaftung nach § 171 HGB künftig haben könnte. • Thesaurierung – § 34a EStG: Änderungen bei der Rücknahme des Antrags auf begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne. • Geringwertige Wirtschaftsgüter – § 6 Abs. 2 und 2a EStG: Vorgeschlagen sind eine höhere Sofortabschreibungsgrenze von 1.200 Euro und die Abschaffung des Sammelpostens. • Earn-outs beim Unternehmensverkauf – §§ 16 und 17 EStG: Spätere variable Kaufpreiszahlungen sollen nach dem Vorschlag rückwirkend im Veräußerungsjahr berücksichtigt werden. • Immobilien und Scheidung – § 23 EStG: Vorgeschlagene Erleichterungen bei Immobilienübertragungen im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung. • Gebäudeabschreibung – § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG: Mögliche Einschränkungen beim Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer. • Unternehmensnachfolge – § 6 Abs. 3 EStG: Übertragungen unter Vorbehaltsnießbrauch. • Verlustuntergang – §§ 8c und 8d KStG: Folgen eines Gesellschafterwechsels und geplante Erweiterungen der Verlustbeschränkungen.
Weitere Themen sind Unternehmensbewertung, Alleinerziehende, Reisekostenerstattungen und Gewerbesteuer.
Besprochene BFH-Urteile und Korrekturen zur Folge
- Kaufpreis oder Arbeitslohn? BFH vom 03.03.2026, IX R 1/25 – §§ 17 und 19 EStG
Ein Gesellschafter verkaufte seine 50-prozentige GmbH-Beteiligung für 2,25 Mio. Euro. Davon waren 625.000 Euro an eine weitere fünfjährige Geschäftsführertätigkeit geknüpft. Diese Beträge wurden im Gespräch gerundet wiedergegeben. Der BFH hat die Behandlung als Arbeitslohn nicht abschließend ausgeschlossen, sondern das Urteil des Finanzgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Entscheidend ist der wirtschaftliche Zusammenhang der Zahlung mit dem Anteilsverkauf beziehungsweise der Tätigkeit als Geschäftsführer.
- Mögliche Veruntreuung durch den Bruder: BFH vom 28.01.2026, X R 21/23 – § 4 Abs. 4 EStG
Hier korrigieren wir die Darstellung im Gespräch: Nach seinem Vortrag übergab der Unternehmer seinem Bruder das Geld bar, nicht per Überweisung. Es ging um 380.000 Euro für angebliche Übernachtungen und 205.000 Euro für angebliche Handelsprovisionen, nicht um Catering. Der Fall ist deshalb kein Gegenbeispiel anhand einer unbaren Zahlung. Auch hier hat der BFH den Betriebsausgabenabzug nicht endgültig zugesprochen, sondern den Fall zurückverwiesen. Ein durch eine Straftat verursachter Verlust kann betrieblich veranlasst sein. Dieser Zusammenhang muss jedoch nachgewiesen und bei Beteiligung eines Angehörigen besonders sorgfältig geprüft werden.
- Immobilienverkauf nach Trennung: BFH vom 14.02.2023, IX R 11/21 – § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Die entgeltliche Übertragung eines Miteigentumsanteils an den früheren Ehepartner kann innerhalb der Zehnjahresfrist ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft sein. Im entschiedenen Fall war der Verkäufer bereits ausgezogen. Die weitere Nutzung durch die frühere Ehefrau und das gemeinsame Kind erfüllte für ihn nicht die Voraussetzungen der eigenen Wohnnutzung.
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