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670- ZR115 Klausurfolge zu Tierhalterhaftung und § 823 Abs. 2 BGB mit fremdem Schutzgesetz | Teil 109.03., 12:0009.03.2026, 12:0000:19:50
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne Themen dieser Folge: Sachverhalt: Hofgarten Ansbach, unangeleineter Chihuahua, hochschwangere Klägerin Klausurtechnik: Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen im Zivilrecht Sperrwirkung des Deliktsrechts (EBV, Amtshaftung) – kurze Einführung Abgrenzung § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB: unterschiedliche Bezugspunkte beim Verschulden Was bedeutet „kein Verschulden hinsichtlich der Rechtsgutsverletzung" im Bearbeitervermerk? § 833 S. 1 BGB: Luxustier vs. Nutztier, Gefährdungshaftung, Exkulpationsmöglichkeit Vollständiges Prüfungsschema der Tierhalterhaftung Zurechnung mittelbarer Schäden (Fluchtreaktion als Verwirklichung der Tiergefahr Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- ÖR137 Polizei- und Ordnungsrecht | Verantwortlichkeit | Verhaltensverantwortlichkeit | Basics | Theorie der unmittelbaren Verursachung08.03., 08:0008.03.2026, 08:0000:13:34
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen "Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung. In die 6. Auflage neu mit aufgenommen wurde das Baurecht und das Recht der Digitalisierung." Folgenbeschreibung: Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute widmen wir uns der Verhaltensverantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht – der zentralen Form der Polizeipflicht und einem der examensrelevantesten Prüfungspunkte im gesamten Bereich der materiellen Rechtmäßigkeit. Ihr erfahrt, warum im Polizeirecht weder die Äquivalenztheorie noch die Adäquanztheorie gilt – und was stattdessen maßgeblich ist, weshalb grundsätzlich jede Person Verhaltensverantwortliche sein kann, ganz ohne Rücksicht auf Einsichtsfähigkeit oder besondere Kompetenzen, warum Verschulden auf der Primärebene keine Rolle spielt – und wann subjektive Elemente doch relevant werden, und wie ihr die klausurrelevanten Konstellationen – von der Legalisierungswirkung über den Anscheinsstörer bis zur Zusatzverantwortlichkeit – sauber voneinander abgrenzt. Am Ende gibt es einen ersten Ausblick auf die nächste Folge: den Zweckveranlasser als besondere Unterform der Verhaltensverantwortlichkeit. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- SR239 Aktuelle Rechtsprechung zum Strafprozessrecht | Zwangsentsperrung eines Smartphones | Teil 305.03., 13:0005.03.2026, 13:0000:15:14
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Examensfälle Strafrecht AT "Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege. Die 2. Auflage behandelt neu die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum bei Rechtsirrtümern und den Putativnotwehrexzess." Folgenbeschreibung: Ist § 81b Abs. 1 StPO wirklich eine tragfähige Rechtsgrundlage für das zwangsweise Entsperren eines Smartphones per Fingerauflegen? Diese Folge wirft einen kritischen Blick auf die Argumentation des BGH. Die Literatur bezweifelt das: Beim Entsperren werden gerade keine Fingerabdrücke aufgenommen, die den Ermittlungsbehörden verbleiben – der Vorgang ist rein temporär. Und § 81b zielt auf erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Identifizierung, nicht auf Entschlüsselung. Der BGH hält dagegen: Die Norm ist technikoffen formuliert, das Fingerauflegen sei jedenfalls eine „ähnliche Maßnahme", und Alt. 1 – „Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens" – sei nicht auf den Erkennungsdienst beschränkt. Das Entsperren ist danach lediglich vorbereitende Annexmaßnahme zur Datensichtung nach § 110 StPO. Pro und Contra bleiben überzeugend – der Streit ist noch nicht ausgestanden. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- ÖR136 Mittelbare Drittwirkung von Grundrechten | Sonderfälle: Die Stadionverbot-Entscheidung02.03., 13:0002.03.2026, 13:0000:20:52
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten "Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft." Folgenbeschreibung: In dieser Folge schließen wir den Dreiteiler zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte ab und widmen uns einer der dogmatisch spannendsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: dem Stadionverbot-Beschluss vom 11. April 2018. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und in welchem Umfang der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in rein privatrechtlichen Konstellationen Wirkung entfalten kann – konkret beim bundesweiten Stadionverbot durch einen Fußballverein. Ausgehend vom Sachverhalt rund um ein präventives Stadionverbot nach gewalttätigen Fan-Auseinandersetzungen klärt das BVerfG grundlegend: – warum Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) im Privatrechtsverhältnis keine mittelbare Drittwirkung entfaltet – weshalb Art. 3 Abs. 1 GG hier das maßgebliche Grundrecht ist – unter welchen engen Voraussetzungen der Gleichheitssatz auf privatrechtliche Hausrechtsentscheidungen ausstrahlt Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- ÖR135 Mittelbare Drittwirkung von Grundrechten | Sonderfälle: Die Fraport-Entscheidung28.02., 11:0028.02.2026, 11:0000:17:05
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne Folgenbeschreibung: Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute besprechen wir eine der bedeutendsten und zugleich umstrittensten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Grundrechtsbindung privater Unternehmen: das Fraport-Urteil vom 22. Februar 2011 (BVerfGE 128, 226). In dieser Folge knüpfen wir an die Grundlagen der mittelbaren Drittwirkung aus ÖR 134 an und fragen: Was gilt, wenn der Staat mit privaten Anteilseignern in einem Unternehmen zusammenwirkt – und dieses Unternehmen einem Bürger die Ausübung seiner Grundrechte verbietet? Quellenhinweise: BVerfG, Urt. v. 15.1.1958 – 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 – Lüth BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 – 1 BvR 699/06, BVerfGE 128, 226 – Fraport BVerfG, Beschl. v. 11.4.2018 – 1 BvR 3080/09, BVerfGE 148, 267 – Stadionverbot Dreier, in: Dreier, GG, Bd. I, Vorb. Rn. 108 ff., 110 ff. (zur Ausstrahlungswirkung und Drittwirkung) Dreier, in: Dreier, GG, Bd. I, Art. 1 Rn. 40 ff. (zur Grundrechtsbindung Privater) Huber/Voßkuhle, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Art. 1 Rn. 63 ff. (zur mittelbaren Drittwirkung und praktischen Konkordanz) Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- SR238 Aktuelle Rechtsprechung zum Strafprozessrecht | Zwangsentsperrung eines Smartphones | Teil 225.02., 10:0025.02.2026, 10:0000:17:09
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne Folgenbeschreibung: Darf die Polizei einen Beschuldigten zwingen, sein Smartphone per Fingerabdruck zu entsperren? Der BGH bejaht das – und stützt sich dabei auf eine Kombination aus § 81b StPO (erkennungsdienstliche Maßnahmen) und §§ 94 ff. StPO (Sicherstellung). Entscheidend ist dabei die klare Trennung: Die Entsperrung selbst, die anschließende Datensichtung nach § 110 StPO und eine etwaige Beschlagnahme nach § 94 Abs. 2 StPO sind drei eigenständige Schritte mit jeweils eigener Rechtsgrundlage. Der nemo-tenetur-Grundsatz steht dem nicht entgegen – passives Erdulden ist kein aktives Mitwirken. Voraussetzung bleibt aber stets eine richterliche Durchsuchungsanordnung, die gerade auch auf das Auffinden von Mobiltelefonen gerichtet ist. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- ÖR134 Mittelbare Drittwirkung von Grundrechten | Grundlagen24.02., 13:0024.02.2026, 13:0000:14:01
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne Folgenbeschreibung: Grundrechte schützen vor dem Staat – so steht es in Art. 1 Abs. 3 GG und so lernt man es von Anfang an. Aber was passiert, wenn nicht der Staat handelt, sondern ein Arbeitgeber kündigt, ein Vermieter diskriminiert oder ein privater Veranstalter Hausverbote erteilt? In dieser Folge erklären wir die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte von Grund auf. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Grundrechte im Privatrecht wirksam werden, obwohl Private selbst nicht unmittelbar an sie gebunden sind. Themen: – das Ausgangsproblem der Grundrechtskollision zwischen Privaten – die Grundrechte als objektive Wertordnung – die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte auf das Privatrecht – die Rolle der Generalklauseln (z. B. §§ 138, 242, 626 BGB) – der Mechanismus der mittelbaren Drittwirkung – die Abgrenzung zur unmittelbaren Drittwirkung – der Perspektivwechsel von Eingriffsabwehr zur praktischen Konkordanz – die Prüfungsmaßstäbe und die Kontrollfunktion der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts Die Folge ist als Grundlagenfolge konzipiert und liefert genau das, was ihr für Klausur, Hausarbeit und Examen als gedankliche Karteikarte braucht. 👉 In der nächsten Folge geht es weiter mit der Rechtsprechung: Lüth, Stadionverbot, Fraport – und der Frage, ob die klassische Drittwirkungslehre noch zeitgemäß ist. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- ZR114 Aktuelle Rechtsprechung zum virtuellen Hausrecht | Mittelbare Drittwirkung von Grundrechten | Nutzungsbedinungen bei Facebook | AGB23.02., 14:0023.02.2026, 14:0000:19:01
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne Folgenbeschreibung: In dieser Folge schauen wir uns eine der wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen der letzten Jahre an – und eine, die für euch im Examen hochrelevant ist: Der BGH hat am 29. Juli 2021 entschieden, unter welchen Bedingungen ein soziales Netzwerk Beiträge löschen und Nutzerkonten sperren darf. Eine Nutzerin hatte auf Facebook einen Kommentar zu islamischer Einwanderung und Kriminalität gepostet. Facebook löschte den Beitrag wegen angeblicher „Hassrede" und sperrte ihr Konto für 30 Tage. Der BGH gab der Klägerin recht – nicht weil der Kommentar keine Hassrede war, sondern weil die Nutzungsbedingungen von Facebook selbst unwirksam waren. In dieser Folge klären wir: – Wie neue AGB wirksam in einen bestehenden Vertrag einbezogen werden (§ 305 Abs. 2 BGB) – Warum § 138 BGB hier nicht weiterhilft – und was die Klägerin stattdessen hätte tun können (§ 123 BGB) – Was mittelbare Drittwirkung der Grundrechte bedeutet – und warum sie kein Alles-oder-Nichts ist – Warum Facebook zwar eigene Kommunikationsstandards aufstellen darf – aber nicht ohne Verfahren – Welche konkreten Anforderungen der BGH an AGB-Klauseln stellt, die Löschung und Sperrung ermöglichen – Wie sich Freischaltungs- und Unterlassungsanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB ergeben Zum Nachlesen: Urteil: BGH, Urteil vom 29.7.2021 – III ZR 179/20, NJW 2021, 3179 Aufsatz: Schrader, Virtuelles Hausrecht in einem sozialen Netzwerk, JA 2022, 422 Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- ÖR133 Aktuelle Rechtsprechung zum Versammlungsrecht | Gemeinsames Beten als Versammlung | HOHE EXAMENSRELEVANZ22.02., 06:0022.02.2026, 06:0000:20:47
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- ÖR132 Bettelverbote im Verwaltungsrecht | Allgemeinverfügung - Rechtsverordnung | Gefahrenabwehrrecht21.02., 06:0021.02.2026, 06:0000:19:06
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- SR237 Aktuelle Rechtsprechung zum Rücktritt vom unbeendeten Versuch und hinterlistigen Überfall gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB18.02., 06:0018.02.2026, 06:0000:21:01
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne Folgenbeschreibung: In dieser Folge Kurzerklärt besprechen wir das Urteil des BGH vom 30. Januar 2025 (4 StR 243/24). Der Angeklagte ging zur Wohnung des Geschädigten, führte ein Einhandmesser mit sich und erklärte, sich entschuldigen zu wollen. Als der Geschädigte zum Handschlag ansetzte, stach der Angeklagte ihm in den Hals – akute Lebensgefahr. Trotzdem verneinte das Landgericht Dortmund den Tötungsvorsatz und verurteilte nur wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 StGB. Wir schauen uns an, warum der BGH die Frage des Tötungsvorsatzes offenlassen konnte und stattdessen den Rücktritt vom Versuch prüft – obwohl das Landgericht diesen nur hilfsweise geprüft hatte. Dabei klären wir die Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch anhand des Rücktrittshorizonts und zeigen, welche Rolle die Reaktion des Geschädigten für das Vorstellungsbild des Täters spielt. Außerdem besprechen wir, warum das Landgericht § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB hätte prüfen müssen und warum dieser Fehler trotzdem nicht zur erfolgreichen Revision führt. Zum hinterlistigen Überfall erklären wir die Definition, die Abgrenzung zur bloßen Ausnutzung eines Überraschungsmoments und welche Vorsatzform jeweils erforderlich ist. Mit konkreten Klausurtipps zum Rücktritt, zur Nr. 3 und zur Verfahrensgeschichte. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- Karteikarten | Verwaltungsakt | Definitionen17.02., 06:0017.02.2026, 06:0000:17:32
Karteikarten to Go im Verwaltungsrecht: Definitionen Verwaltungsakt Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- ZR113 Klausurfolge zu Gewährleistung | Sachmangel und Schwarzarbeit16.02., 06:0016.02.2026, 06:0000:32:32
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- SR236 Aktuelle Rechtsprechung zum Strafprozessrecht | Zwangsentsperrung eines Smartphones | Teil 114.02., 06:0014.02.2026, 06:0000:14:30
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne Folgenbeschreibung: Diese erste Folge einer mehrteiligen Serie behandelt eine hochaktuelle und praxisrelevante Frage des Strafprozessrechts: Dürfen Polizeibeamte den Finger eines Beschuldigten zwangsweise auf den Fingerabdrucksensor seines Smartphones legen, um es zu entsperren und Zugang zu den gespeicherten Daten zu erhalten? Der Fall betrifft einen ehemaligen Erzieher, gegen den wegen Herstellung und Besitzes kinderpornografischer Schriften ermittelt wird. Bei einer Wohnungsdurchsuchung nach §§ 102, 105 Abs. 1 StPO werden zwei Mobiltelefone gefunden. Der Beschuldigte verweigert die Entsperrung – mit Verweis auf den nemo-tenetur-Grundsatz muss er auch nicht aktiv an seiner eigenen Überführung mitwirken. Die Polizei greift deshalb zu unmittelbarem Zwang und legt seinen Finger gewaltsam auf den Sensor. Die Smartphones entsperren sich, und bei der Auswertung wird umfangreiches kinderpornografisches Material gefunden. Die Verteidigung rügt in der Revision ein Beweisverwertungsverbot, da für diese Zwangsmaßnahme keine Rechtsgrundlage existiere. Die Episode arbeitet systematisch heraus, warum es sich bei der Zwangsentspeerung um einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 GG handelt – auf einem Smartphone befindet sich praktisch ein komplettes Persönlichkeitsprofil mit Chatverläufen, Fotos, Suchverläufen, Social-Media-Zugängen und vertraulichen Informationen. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- ÖR131 Aktuelle Rechtsprechung zu Bettelverboten | Unbestimmtheit einer Allgemeinverfügung | Polizei- und Ordnungsrecht12.02., 06:0012.02.2026, 06:0000:18:18
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne Folgenbeschreibung: VG Düsseldorf, Beschl. v. 5.6.2023 – 18 L 896/23 Diese Folge behandelt das examensrelevante Bestimmtheitserfordernis nach § 37 Abs. 1 VwVfG am Beispiel eines kommunalen Bettelverbots. Eine nordrhein-westfälische Stadt erlässt eine Allgemeinverfügung, die „aktives Betteln" verbietet, während „stilles Betteln" erlaubt bleiben soll. Die Verfügung versucht, dies durch Regelbeispiele zu konkretisieren: nachhaltiges Ansprechen, Nebenhergehen, Verfolgen und „aufmerksamkeitserregende Handlungsweisen" sollen verboten sein. Das VG Düsseldorf stellt fest, dass diese Allgemeinverfügung zu unbestimmt ist und scheitert. Der Begriff „aktives Betteln" existiert im allgemeinen Sprachgebrauch nicht, die verwendeten Regelbeispiele sind selbst auslegungsbedürftig, und die Gegenüberstellung von aktivem und stillem Betteln führt zu Widersprüchen. Die Begründung widerspricht sich zudem selbst, ob stilles Betteln nur sitzend oder auch stehend erlaubt ist. Das Gericht macht deutlich: Mehr Wörter bedeuten nicht automatisch mehr Bestimmtheit – Regelbeispiele können die Lage verschlimmern, wenn die verwendeten Begriffe selbst unklar sind. Prozessual läuft der Fall über § 80 Abs. 5 S. 1 Var. 2 VwGO als Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, da die Stadt die sofortige Vollziehung angeordnet hatte. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- ÖR130 Polizei- und Ordnungsrecht | Verantwortlichkeit | Einführung11.02., 06:0011.02.2026, 06:0000:14:50
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne • Tipps, wie eine Arbeitsgruppe zum Hochleistungsteam geformt werden kann." Folgenbeschreibung: In dieser Folge kehren wir nach der Rechtsprechungs-Serie im Januar zurück zum systematischen Durchgang durch das Polizei- und Ordnungsrecht. Nachdem wir die Gefahrbegriffe abgeschlossen haben, widmen wir uns nun der Verantwortlichkeit – einem zentralen Prüfungspunkt in der materiellen Rechtmäßigkeit polizeirechtlicher Maßnahmen. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- SR235 Aktuelle Rechtsprechung zu unechten Unterlassungsdelikten | Mord | Unterlassene Hilfeleistung | Beschützergarant | Überwachergarant10.02., 06:0010.02.2026, 06:0000:16:50
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining Strafrecht "Das vorliegende „Klausurtraining Strafrecht“ ist dabei behilflich, sich schnell mit den praktischen Problemen zu beschäftigen, die typischerweise bei einer strafrechtlichen Prüfungsarbeit zu bewältigen sind. Anhand von Beispielsfällen wird die Gesetzesanwendung im Gutachten illustriert." Folgenbeschreibung: Garantenpflicht von Eltern und psychische Beihilfe vor Tatentschluss Diese Folge behandelt ein aktuelles BGH-Urteil vom 7. Oktober 2025 zu zwei examensrelevanten Themenbereichen: die Garantenpflicht von Eltern gegenüber strafmündigen Minderjährigen und die Möglichkeit psychischer Beihilfe vor Tatentschluss des Haupttäters. Sachverhalt: Eine Mutter lebte mit ihrem 16-jährigen Sohn und ihrem Ex-Partner im selben Haushalt. Als der Sohn ankündigte, den Ex-Partner töten zu wollen, nickte die Mutter zustimmend. Am Tattag griff ihr Sohn zusammen mit einem weiteren 16-Jährigen den Ex-Partner an und tötete ihn. Die Mutter hielt sich währenddessen in der Küche auf und unternahm nichts. Fundstelle: BGH, Urteil vom 7.10.2025 – 3 StR 11/25 Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- Info: Playlists zu einzelnen Themenbereichen09.02., 13:0009.02.2026, 13:0000:01:47
Info: Playlists zu einzelnen Themenbereichen Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- ZR112 Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB | Freiheit | Schockschäden09.02., 08:0009.02.2026, 08:0000:24:53
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining Gesetzl. Schuldverh. "Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht." Folgenbeschreibung: Diese Folge behandelt zwei wichtige Prüfungsfelder des § 823 Abs. 1 BGB: das Rechtsgut Freiheit und die verschiedenen Konstellationen von Schockschäden. Rechtsgut Freiheit Im Deliktsrecht ist der Freiheitsbegriff eng gefasst – geschützt ist ausschließlich die körperliche Bewegungsfreiheit: die Möglichkeit, einen bestimmten Ort zu verlassen. Zentrale Abgrenzung: Weggehen vs. Hinkommen – die Freiheit schützt nur das Weggehen, nicht das Hinkommen (z.B. Stau, Zuparken = keine Freiheitsverletzung). Es gilt eine Erheblichkeitsschwelle – geringfügige, alltägliche Beeinträchtigungen scheiden aus. Rechtfertigungsgründe bei medizinischen Fixierungen: Einwilligung, Notwehr, mutmaßliche Einwilligung, rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB) – jedoch nicht bei personeller Unterbesetzung. Schockschäden Echte Schockschäden (psychische Erkrankung durch Verletzung eines Dritten vermittelt): Unechte Schockschäden: Unmittelbare Beteiligung am Geschehen → kein Näheverhältnis erforderlich Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- SR234 Strafprozessrecht | Verwertungsverbot § 252 StPO | Quick Check05.02., 09:0005.02.2026, 09:0000:13:40
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zum Strafprozessrecht "Das Lehrbuch vermittelt das examensrelevante Wissen im Strafprozessrecht für das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen. Es stellt die Justizpraxis anhand von bedeutsamen Verfahren und unter Auswertung empirischer Daten dar. Lösungsfälle und ein abschließendes Repetitorium unterstützen den Lernprozess. Besonderes Augenmerk wird auf die Wandlung des klassischen Strafprozesses hin zu einem ökonomischen Strafprozess gelegt." Folgenbeschreibung: Diese Folge bietet einen systematischen Überblick über § 252 StPO und seine Problemkreise – wichtiger Prüfungsstoff im strafprozessualen Beweisrecht. Grundregel: Macht ein zeugnisverweigerungsberechtigter Zeuge erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht Gebrauch, gilt ein umfassendes Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot. Dies erfasst nicht nur die Protokollverlesung, sondern auch die Vernehmung von Verhörspersonen – sowohl für belastende als auch entlastende Angaben. Weiter Vernehmungsbegriff: Auch telefonische Angaben und informatorische Anhörungen fallen unter § 252 StPO. Ausnahmen vom Verwertungsverbot: Richterliche Verhörsperson: Bei vorheriger richterlicher Vernehmung mit ordnungsgemäßer Belehrung über das ZVR (partieller Verzicht wird angenommen) Qualifizierte Belehrung: Einwilligung in die Verwertung polizeilicher Aussagen nach ausdrücklicher Belehrung über die Folgen des Verzichts Unlautere Verfahrensmanipulation: z.B. Eheschließung aus rein prozesstaktischen Gründen (BGH) Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.
In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.
Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.