
SR264 Strafrecht AT | Irrtum über den Kausalverlauf | Abgrenzung Wesentliche - Unwesentliche Abweichung
Beschreibung der Episode
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"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung.
Folgenbeschreibung:
Weiter geht's im Strafrecht AT, und zwar mit einem echten Klassiker der subjektiven Tatbestandsseite: dem Irrtum über den Kausalverlauf. Nachdem wir uns in den letzten Folgen immer wieder am Jauchegrubenfall abgearbeitet haben, ziehen wir heute die entscheidende Linie – wann ist eine Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf noch unwesentlich (und der Vorsatz bleibt bestehen), und wann wird sie wesentlich, sodass der Vorsatz nach § 16 I 1 StGB entfällt? Wir verorten die Frage sauber im subjektiven Tatbestand, arbeiten die Grundformel des BGH heraus (Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Vorhersehbaren, keine andere Bewertung der Tat) und entwickeln anhand mehrerer Entscheidungen ein Gespür für die Abgrenzung: vom Jauchegrubenfall über den Scheunenmord-Fall bis zum BtM-Einfuhr-Fall, in dem der BGH ausnahmsweise eine wesentliche Abweichung bejaht hat. Zum Schluss zeigen wir die klausurentscheidende Prüfungstaktik und den Rechtsfolgen-Dreischritt: Versuch bezüglich des vorgestellten und Fahrlässigkeit bezüglich des eingetretenen Erfolgs.
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